Fairplay erlaubt, Klage abgewiesen, Berufung wird eingelegt

Das Landgericht München entschied, dass die Allianz Versicherungs AG mit ihrem Konzept Fairplay weiterarbeiten könne. Es verstoße nicht gegen Wettbewerbsbestimmungen. Der Deutsche Anwaltverein informierte, dass gegen die Entscheidung des Landgericht München Berufung beim OLG München einlegt werde.

Aus der DAV-Info dazu:

"Dabei war für die Entscheidung des Gerichts unter anderem maßgeblich, inwiefern die Versicherung durch den Abschluss der FairPlay-Verträge mit den Werkstätten gezielt auf diese einwirkt. Die Ausführungen des Gerichts sind an dieser Stelle nach Ansicht des klagenden Rechtsanwalts Jörg Elsner nicht immer überzeugend und auch unvollständig. Bedeutung misst das Gericht u.a. dem Umstand bei, dass die Versicherung in den FairPlay-Bedingungen geregelt habe, der Geschädigte habe weiterhin das Recht, einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Dies überzeugt nach Ansicht von Elsner schon deshalb nicht, weil der Geschädigte, wie das Gericht selbst an anderer Stelle feststellt, überhaupt nicht Vertragspartei der FairPlay-Bedingungen ist, die zwischen der Versicherung und den Werkstätten abgeschlossen werden. Hingegen hat das Gericht unberücksichtigt gelassen, dass das FairPlay-Konzept Anreize dafür setzt, die Schadensfälle nach dem FairPlay-Konzept abzuwickeln und es daher zum Ausschluss der Beauftragung von Anwälten kommt, namentlich indem die Kostenvoranschläge schneller freigegeben und auch die Zahlungen nach Abschluss des Reparaturauftrags schneller abgewickelt werden, wenn kein Anwalt im Spiel ist."