Amtsgericht Berlin Mitte mit deutlichen Worten

Das Amtsgericht Berlin Mitte hat wieder einmal mit deutlichen Worten den Bestrebungen eines Versicherers eine Absage erteilt, Mietwagenkosten auf nahezu Nutzungsausfallniveau herunterzukürzen. Der darauf abzielende Verweis auf die Fraunhoferliste wurde zu rückgewiesen, Zitat:

"... ist dieser Marktpreisspiegel keine geeignete Schätzgrundlage, da die ermittelten Werte durch "Gewichtung" schlicht manipuliert sind ...". AG Berlin-Mitte, Az. 111 C 3121/11 vom 17.04.12

Dabei hatte sich das Gericht mit der Kritik von Niemann, Yousfi, Neidhardt (siehe an anderer Stelle auf diesen Seiten) auseinander zu setzen. Die absurden Argumente des Versicherers gegen dieses Gutachten (Relevanz von Vorbuchungsfristen und Verfügbarkeitvon Fahrzeugen bei Sofortbedarf) wurden verworfen.

Aus dem Vortrag der Haftpflichtversicherung wird auch noch einmal eines sehr deutlich:

Durch die immer wieder aufkommende Behauptung, die Vermieter würden keinen Normaltarif abrechnen, sondern einen "maßlos überhöhten" Unfallersatztarif, wird immer wieder der Versuch unternommen, die Beweislast umzukehren. Wenn das richtig wäre, müsste der Geschädigte nämlich beweisen, dass ihm kein anderer Vermieter zu einem günstigeren Preis ein Fahrzeug vermieten konnte. Die allermeisten Gerichte durchschauen das allerdings, aber eben leider nicht alle.

Das Urteil wird in Kürze der BAV-Urteilsdatenbank eingestellt.