OLG Köln 15 U 170/11 vom 20.03.2012

Die Beklagte wird zur Zahlung weiterer 6686 Euro für eine Vermietung von 133 Tagen verurteilt. Dem Geschädigten ist ein Vorwurf der Verletzung der Schadenminderungsverpflichtung nicht zu machen, wenn er zur vorfinanzierung nicht in der Lage ist, den Versicherer um Vorschuss/Vorfinanzierung bittet und angündigt, einen Mietwagen bis zur Regulierung und Ersatzbeschaffung zu benötigen.

Das Urteil ist der BAV-Urteilsdatenbank zu entnehmen