Das wahre Märchen vom gelben Kuckuck

Kfz-Haftpflichtversicherer scheinen an einer fairen und unproblematischen Schadenregulierung inzwischen immer weniger interessiert zu sein. Nachdem der BGH entschieden hat, dass Dienstleister aus abgetretenem Recht wegen noch nicht bezahlter Forderungen gegen die Versicherung klagen dürfen, sofern es nur um ihre Kosten geht, werden immer neue Baustellen eröffnet. Derzeit zeichnet sich ab, dass dem Geschädigten wohl flächendeckend und systematisch pro forma Mitverschuldensvorwürfe gemacht werden sollen, um die Abtretung erfüllungshalber als Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz auszulegen. Nach dem Motto: Auch wenn wir erst im Prozess Haftungseinwände erheben, wird damit die Abtretung nichtig.

Das kann man nur als eine absolute Kriegserklärung an die Kläger ansehen.

Geschädigte, die völlig unschuldig sind, und das ist die Konsequenz daraus, müssen nun vehement zur Einschaltung eines Rechtsanwaltes von Anfang an überzeugt werden!

Werkstätten, Sachverständige und Autovermieter müssen dem Geschädigten von nun an explizit klar machen, dass ohne Anwalt eine Schadenregulierung aussichtslos erscheint.

Dass eben das den Versicherern nicht gefällt, wenn der Geschädigte eigene Ansprüche kennt und vollständig geltend macht, liegt auf der Hand, siehe "Das wahre Märchen vom gelben Kuckuck", aus Der Verkehrsanwalt 1/12.

Beispiel-Vorwürfe an den Geschädigten durch den gegnerischen Haftpflichtversicherer (tatsächlich sind das aktuelle, uns vorliegende Vorwürfe. Das könnte zur Normalität werden):

- Der Unfallverursacher ist zwar rückwärts auf den Geschädigten aufgefahren, aber dieser hätte hupen müssen, weshalb ihm eine Mitschuld zuzurechnen ist.

- Auffahrunfall: Das Unfallopfer hätte ja nicht bremsen müssen.

- Rechts-vor-links-Verstoß: Das Opfer fuhr nicht in seiner Spur.

- Unfall im Begegnungsverkehr: Das Opfer hätte ausweichen müssen, wenn einer auf seiner Spur entgegen kommt... Mitschuld.