BGH-Urteil VI ZR 143/11 vom 31.01.12 abrufbar: Abtretungsformular des BAV für Mietwagenforderungen verwendbar

Der BGH hat sein Urteil zum Aktenzeichen VI ZR 143/11 veröffentlicht. Damit ist die Verwendbarlkeit des vom Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. seinen Mitgliedern empfohlenen Abtretungsformulares höchstrichterlich bestätigt. Die Verwendung des Formulares und Geltentmachung der Forderung bei Versicherer stellt keinen Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) dar, verstößt auch nicht gegen Treu und Glauben (§307 BGB) und die in dem Formular verwendete Formulierung ist nicht zu unbestimmt. Damit wird unsere Auffassung vollständig bestätigt. In Bezug auf viele andere Formulare werden immer wieder Zweifel angemeldet.

Der BAV hat mit seiner Rechtszeitschrift "Mietwagenrecht§wi§§en" (MRW) und der Verbreitung unserer Rechtsauffassung vielleicht sogar erheblich dazu beigetragen, dass
- Anwälte richtig vortragen konnten,
- die allermeisten Instanzgerichte bereits zuvor die richtige Rechtsauffassung angewendet hatten und nun
- der BGH die bestehenden Auffassung gegeneinander abwägen konnte. Die MRW ist im Urteil mehrfach zitiert (Rz. 8 und 14).

Wir danken Herr Rechtsanwalt Otting für die excellente juristische Beratung des BAV.

Urteil ansehen