Vorsicht: Aktives Schadenmanagement Haftpflichtversicherung

"Wem nützt es?", diese Frage sollte man sich öfter stellen, wenn man in schwierigen Situationen klaren Kopf behalten will und auf Angebote eingehen oder diese ablehnen muss. Entweder - oder! Entweder ich kümmere mich selbst um meine Schadenregulierung und nehme mir dazu einen Anwalt und Gutachter oder ich lasse mich auf das aktive Schadenmanagement ein. Was dabei heraus kommt, sich vom Versicherer des Unfallgegners "beraten zu lassen", zeigte ein aktueller Fernsehbeitrag der Sendung WISO vom 24.01.2012:

http://www.zdf.de/ZDFmediathek/hauptnavigation/startseite#/beitrag/video/1550056/Frontal21-Sendung-vom-24-Januar-2012

Entstehende Probleme sind:
- Fahrzeuge sind zu festgestellten Kosten aus dem "Sachverständigen-Gutachten" nicht zu reparieren.
- Ohne Anwalt kann sich der Geschädigte aber nicht dagegen wehren. Ohne einen Anwalt ist der Geschädigte dem Willen des Kfz-Haftpflichtversicherers ausgeliefert. Er kann ihm rechtlich nicht auf Augenhöhe begegnen. Das nutzen die Versicherer häufig für geringere Schadenzahlungen aus.
- Dauer und Güte der Schadenfeststellung, der Reparatur und der Regulierung verschlechtern sich zu Lasten des Geschädigten.
- Die Versicherer sparen auf Kosten der Unfallopfer.