Richter behält sich Übergabe an Staatsanwaltschaft vor

Im Streit um niedrigere Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt am AG Berlin-Mitte (Az. 111 C 3172/10) hat eine Versicherung nun das Problem, dass der Richter es sich vorbehält, die Akte einer Schwerpunkt-Staatsanwaltschaft für Wirtschaftssachen zu übergeben. Der Vorwurf: Wahrheitswidrige Angaben in einem Haftpflichtprozess, wiederholt und systematisch, also der Verdacht auf Prozessbetrug.

In den Augen der Richter ist diese Versicherung nur eine von vielen. Geschädigte werden systematisch getäuscht. Das scheint dem einen oder anderen Gericht nun zu viel zu werden, siehe Beschluss vom 25.01.2012

Den Prozess führte RA und Fachanwalt für Verkehrsrecht Umut Schleyer aus Berlin, http://www.kanzlei-schleyer.de/