OLG Karlsruhe 4 U 106/11 vom 16.12.2011: Nicht mit Fraunhofer schätzen, sondern mit Schwacke.

Das OLG Kalrsruhe urteilte aktuell in einer Mietwagensache:

Die Schwacke-Liste 2010 ist eine geeignete Schätzgrundlage. Ihre Werte sind nicht weit von denen der Liste 2008 entfernt, die laut BGH ausdrücklich anwendbar ist.

  • Die Fraunhofer-Liste stellt keinen konkret dagegen gerichteten Vortrag dar.
  • Insbesondere sprechen Argumente gegen die Überlegenheit der Fraunhofer-Liste.
  • Die dargelegten Internetangebote erschüttern die Schwackeliste nicht. Die Bedingungen dieser Angebote lassen den Schluss zu, dass sie mit den Werten der Schwackeliste nicht vergleichbar sind und den Fall nciht betreffen.

Das Urteil ist der BAV-Urteilsdatenbank zu entnehmen.