OLG Köln: Anhörungsrüge wird mit ausführlicher Begründung zurück gewiesen

OLG Köln 15 U 9/11 vom 15.11.11; Beschluss

Anhörungsrüge der beklagten Versicherung gegen das Urteil des 15. Senates des OLG Köln mit selbem Aktenzeichen wird zurückgewiesen.

Zum Vortrag der Beklagten:
"Der BGH habe überdies exakt die mit der Anlage 15 zum Schriftsatz vom 10.05.2011 vorgelegten Angebote in seiner Entscheidung vom 22.02.11 - VI ZR 353/09 - zum Anlass genommen, die vorausgehende Entscheidung des Landgerichtes aufzuheben und den Rechtsstreit nach dorthin zurückzuverweisen." (Anm.: Internetangebote gegen die Geeignetheit der Schwackeliste als Schätzgrundlage).

Das OLG dazu:
Die Entscheidungend es Bundesgreichtshofes vom 22.02.11 - VI ZR 353/09 - und vom 17.05.11 - VI ZR 142/10 - lassen nicht den Rückschluss darauf zu, dass die vorgelegten Angebote ... ausreichten, um die Geeignetheit der "Schacke-Liste" ... als Grundlage der Schätzung des MIetwagenschadens herangezogen zu werden, erschüttert ist. Den ... Entscheidungen liegt vielmehr die Erwägung zugrund, dass - da die jeweiligen Berufungsgerichte sich mit dem Vorbringen der jeweiligen Beklagten ... nicht befasst haben - eben dies nachzuholen. ..."


Der Beschluss ist über die Urteilsdatenbank abrufbar.