Das Thüringer OLG in Jena hat seine Rechtsprechung bestätigt und zur Schätzung von Mietwagenkosten die Schwackeliste herangezogen. Die Fraunhoferliste sei demgegenüber nicht vorteilhaft.
Das Urteil ist die die BAV-Urteilsdatenbank eingestellt und kann dort auch von Dritten abgerufen werden.