OLG Koeln 15 U 39/11 vom 08.11.11 zu Schwacke, Internet-Argumenten u.a.

Das Oberlandesgericht Köln hat mit Urteil vom 08.11.2011 entschieden, dass die Klägerin weiteren Schadenersatz aufgrund Mietwagenleistungen aufgrund abgetretener Forderungen verlangen kann.

Weder sei die Aktivlegitimation fraglich, noch die vom Landgericht verwendete Schätzgrundlage.

Das Urteil ist der BAV-Urteilsdatenbank zu entnehmen.