Drei mal OLG-Entscheidung: Schätzung mit Schwacke, Abtretung konform mit dem Rechtsdienstleistungsgesetz

In drei OLG-Entscheidungen wurde neuerlich bestätigt:

Die Schätzung mit Schwacke 2007 ist nicht zu beanstanden. Fraunhofer und Internetangebote sind kein konkreter dagegen gerichteter Vortrag. Die Abtretung der Mietwagenforderung an den Autovermieter verstößt nicht gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz.

Unter anderem erkennt der Senat des Oberlandesgerichtes, dass die Fahrzeuge der Internetangebote, mit denen die beklagte Versicherung die Schätzgrundlage zu erschüttern versucht mit der jeweiligen Fahrzeugklasse nach dem Schwacke-Mietpreisspiegel nicht vergleichbar sind. usw. (16 U 98/10 vom 19.10.2011)

Die Urteile des 16. Senates des OLG Köln sind in der BAV-Urteilsdatenbank abrufbar.