LG Hannover positiv bei Mietwagenklage

Das Landgericht Hannover urteilte mit Aktenzeichen 3 O 189/10 vom 16.06.11:

Die Klägerin ist aktivlegitimiert, es liegt kein Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz vor.

Die von der Beklagten vorgelegten Internetausdrucke passen nicht zur streitgegenständlichen Vermietung.

Schwacke bildet den regionalen Markt besser ab, mehr Nennungen, PLZ-Tiefe.

Fraunhofer vor allem mit Internetwerten.

Die Abrechnung der Klägerin wird mit den jeweiligen Tageswerten verglichen.

Die Geschädigten können die Haftung bei der Anmietung eines Ersatzfahrzeuges ausschießen (SB=0).

10% Eigenersparnis-Abzug und 10% Aufschlag für unfallbedingte Mehrleistungen. Die abgerechneten 30% sind nicht erstattungsfähig.

Das Urteil ist in der Urteilsdatenbank erhältlich, für BAV-Mitglieder kostenlos. (Link nun korrigiert)