Woher kommen die Regulierungsbeträge

Versicherer verweisen zunehmend auf die Fraunhofer-Tabelle, um die Kürzung von Mietwagenforderungen zu begründen. Dabei kommt es wohl eher zufällig zu einem Regulierungsbetrag, steht zu vermuten. Die allgemeine Regel der Mietwagenkostenregulierung scheint eher "Rechnung durch 3" zu sein, als eine konkrete Orientierung an einer korrekten Schätzgrundlage.

So sollte in Rechtsstreitigkeiten auch die Frage aufgeworfen werden, wie der Regulierungsbetrag der Versicherung errechnet wurde. Es sollte deshalb grundsätzlich bestritten werden, dass die berechneten Beträge aus Fraunhofer stammen. Wir konnten noch nie in einem einzigen Fall den Betrag der Versicherung nachvollziehen. Wird das regelmäßig vor Gericht geklärt, dürfte sich auch herausstellen:

- welche F-Erhebung (2008, 2009 oder 2010),

- ob die richtige Fahrzeuggruppe,

- ob die Mietdauer als bekannt vorausgesetzt wurde,

- ob der hier und da vollmundig angekündige Aufschlag von 30% auch tatsächlich reguliert wurde,

... und ob überhaupt eine der Listen verwendet wurde.


Wenn sich eine Regulierung nach den Schwacke-Automietwagenklassen herausstellt (z.B. Fraunhofer 2009 Seite 31-63), ist das zurückzuweisen. Siehe dazu Aufsatz MRW 3-2011, Seite 3 und Aufsatz MRW 2-2011, Seite 2.

Eine Regulierung nach den Acris-Mietwagengruppen scheidet ebenso aus, da damit kein Nachweis geführt werden kann, dass adäquater Schadenersatz zum beschädigten Fahrzeug geleistet wird. Denn dort ist keinerlei Vergleichbarkeit gegeben.