OLG Köln: Schwacke 2007, nicht 2003. Sammelklage

Das OLG Köln hat mit Urteil 3 U 183/10 vom 30.08.11 entschieden, dass die Schätzung der Mietwagenkosten mit der aktuellen und zeitlich naheliegenden Schwacke-Liste vorzunehmen ist. Das Erstgericht hatte mit der Begründung nicht nachvollziehbarer Preissteigerungen zwischen 2003 und 2007 nur die Liste aus 2003 anwenden wollen. Gleichzeitig hatte sich das Landgericht Aachen aber nicht mit der "Untersuchung der Preisentwicklung für Autovermietungen gemäß Schwacke-Liste im Zeitraum 2000 - 2006" von Prof. Neidhardt/Prof. Kremer auseinandergesetzt, die eben diesen Vorwurf entkräftet.

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