Landgericht Bonn korrigiert Mittelwertentscheidung

Das Landgericht Bonn hat in der Entscheidung 8 S 13/11 vom 10.05.2011 ein Urteil des AG Bonn aufgehoben. Das Amtsgericht hatte einen nicht nachvollziehbaren Mittelwert zwischen den Listen gebildet.

Die Berufungsinstanz sah keinen Grund, warum nicht mit Schwacke geschätzt werden könnte.

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