Vermietung nach Unfall

Könnte es sein, dass Fraunhofer MMD nicht den wissenschaftlichen Anforderungen genügt?

In einer Untersuchung über die „Entwicklung der Internet-Mietwagenpreise“ stellt Prof. Dr. Claus Neidhardt fest, dass der Fraunhofer Marktpreisspiegel Mietwagen Deutschland (MMD) nicht den Anforderungen an einen statistischen Versuchsplan der Norm ISO/DIS 3534-3 entspricht.

Bei einem konkreten Vergleich der Preisentwicklung des Statistischen Bundesamtes ...

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BGH hebt Entscheidung LG Fulda auf, bestätigt jedoch Schätzung mit Fraunhofer und Schwacke

Der BGH hat heute zum Az. VI ZR 300/09 zu Mietwagenkosten und dort zu den Themenkomplexen Schwacke/Fraunhofer und unfallbedingter Aufschlag verhandelt. Im Anschluss wurde folgende Pressemeldung veröffentlicht:

"Mietwagenkosten: Schwacke-Liste und Fraunhofer-Mietpreisspiegel geeignete Schätzgrundlage

Die Parteien streiten um die Höhe der Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall. Die Klägerin, eine Autovermietung, verlangte aus abgetretenem Recht des Geschädigten für eine Anmietdauer von 18 Tagen von dem beklagten Haftpflichtversicherer Mietwagenkosten zu einem Tagessatz von 100 € pauschal zuzüglich Nebenkosten in Höhe von insgesamt 2757,32 € ersetzt; die Beklagte erstattete davon lediglich 1999,20 €.

Das Amtsgericht hat der auf Zahlung der Differenz gerichteten Klage stattgegeben. Es ist für die Schätzung der erforderlichen Mietwagenkosten hinsichtlich der üblicherweise auf dem örtlich relevanten Markt - nicht nur für Unfallgeschädigte - erhältlichen Tarife (sog. Normaltarif) von der so genannten Schwacke-Liste unter Berücksichtigung eines Aufschlags wegen der Anmietung eines so genannten Unfallersatzfahrzeugs ausgegangen. Auf die Berufung der Beklagten hat das Landgericht die Klage abgewiesen. Es hat den zu ersetzenden Betrag auf der Grundlage des Fraunhofer-Mietpreisspiegels ermittelt und einen Aufschlag für ein Unfallersatzfahrzeug nicht gewährt. Die Schwacke-Listen wiesen erhebliche Defizite in der Methodik der Datenerhebung auf und stellten keine geeignete Schätzgrundlage dar. Daher sei der Fraunhofer–Mietpreisspiegel vorzuziehen.

Gegen diese Auffassung wendet sich die Klägerin mit der Revision. Der unter anderem für die Haftung im Straßenverkehr zuständige VI. Zivilsenat hat die bei den Instanzgerichten unterschiedlich beantwortete Frage, welche Schätzgrundlage bei der Schätzung der erforderlichen Mietwagenkosten zugrunde gelegt werden darf, in Fortführung seiner bisherigen Rechtsprechung dahin beantwortet, dass der Tatrichter seiner Schadensschätzung sowohl die Schwacke-Liste als auch den Fraunhofer-Mietpreisspiegel zugrunde legen darf. Der Umstand, dass die vorhandenen Markterhebungen im Einzelfall zu abweichenden Ergebnissen führen können, genügt nicht, um Zweifel an der Eignung der einen oder anderen Erhebung als Schätzgrundlage zu begründen. Die Listen dienen dem Tatrichter nur als Grundlage für seine Schätzung. Er kann im Rahmen seines Ermessens von diesen - etwa durch Abschläge oder Zuschläge auf die sich aus ihnen ergebenden Tarife - abweichen.

Im Ergebnis hat der Bundesgerichtshof das Berufungsurteil allerdings aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen, weil dieses prüfen muss, ob ein Zuschlag, auch im Hinblick auf die Anmietung eines Unfallersatzfahrzeugs, zu gewähren ist.

Urteil vom 12. April 2011 – VI ZR 300/09

AG Bad Hersfeld – 10 C 575/08 (10) - Urteil vom 30. Dezember 2008

LG Fulda – 1 S 4/09 - Urteil vom 18. September 2009

Karlsruhe, den 12. April 2011"

AG Düsseldorf: schulbuchmäßig zur Frage der Gültigkeit der Abtretung

AG Düsseldorf in der Urteilsdatenbank erfasst ( 54 C 1675/10 vom 24.02.11):

-> Abtretung des Anspruchs gegen die Versicherung an den Vermieter verstößt nicht gegen RDG, erlaubnisfreie Nebenleistung; es kommt nicht auf die eventuell fehlende fachliche Qualifikation des Vermieters an, sondern darauf, ob die Geltendmachung zur Haupttätigkeit gehört, dies ist bei Autovermietern der Fall; es kommt außerdem nicht darauf an, ob der Vermieter die Zahlung vorher erfolglos gegenüber dem Mieter gemahnt hat ...

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Nochmals lehnt das OLG Köln die Schätzung mit Fraunhofer ab: 3 U 47/10

Urteil des OLG Koeln 3 U 47/10 vom 22.03.11

Der Klägerin werden 70% der Restforderung aus einer Sammelklage zugesprochen.

Sämtlicher Vortrag der Beklagten zu den Schätzgrundlagen ist unkonkret und nicht auf den Fall bezogen (Fraunhofer, Dr. Zinn, Internetangebote, Gutachten).

Nebenkosten werden zugesprochen.

Das Urteil ist www.urteilsdatenbank.bav.de abrufbar.

3. Senat OLG Köln spricht Restforderung zu 76 % zu

Der dritte Senat des OLG Köln verurteilt die Beklagte Haftpflichtversicherung zur Restzahlung von über 4000 Euro. Im Urteil heisst es:

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Urteilsliste aus März 2011

 Anbei eine Liste von ca. 100 neuen Urteilen aus März 2011, die zumeist bereits in der Urteilsdatenbank erfasst sind: ...

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AG Deggendorf: Abtretung erfüllungshalber ist bestimmt und wirksam, weil nur in Höhe der später entstehenden Gutachtenkosten abgetreten.

Das AG Deggendorf hat mit Urteil 1 C 1517/10 vom 11.02.11 nach unserer Auffassung richtig entschieden, dass eine Abtretung erfüllungshalber wirksam ist, auch wenn verschiedene Dienstleistungen darin abgetreten werden, wenn die Abtretung auf die Höhe der für eine Dienstleistung entstehenden Kosten begrenzt ist. Insofern sei die Forderung aus den Schadenkosten für ein Gutachten wirksam an den Sachverständigen abgetreten worden und die Abtretung nicht zu unbestimmt.

Das Urteil kann in der BAV-Urteilsdatenbank abgerufen werden

Deutlicher gehts nicht: AG Berlin-Mitte zur Fraunhofer-Frage

Das Amtsgericht Berli-Mitte hat mit Urteil 111 C 3481/09 vom 18.02.2011 mit nicht zu steigernder Deutlichkeit geäußert, was es vom Fraunhofer-Mietpreisspiegel als Schätzgrundlage von MIetwagenkosten bei Gericht hält: Nichts.

Zitat-Anfang...

Der Marktpreisspiegel des Fraunhofer-Instituts ist nicht zugrunde zu legen. Nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichts ist dieser Marktpreisspiegel keine geeignete Schätzgrundlage, da die ermittelten Werte durch „Gewichtung“ schlicht manipuliert sind und überwiegend auf Basis von Internetangeboten weniger Großanbieter erhoben worden sind.

Soweit sich das Fraunhofer-Institut damit rühmt, es habe die Werte „anonym im Rahmen einer marktüblichen Anmietsituation erhoben“, ist diese Grundannahme bereits weltfremd. ...
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OLG spricht sich wieder gegen die Schätzung mit Fraunhofer aus.

Mit Urteil 19 U 145/10 vom 18.03.2011 hat sich das OLG Köln einmal wieder gegen die Schätzung der Mietwagenkosten mit dem Fraunhofer ...

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Abtretungen "erfüllungshalber" werden bis auf wenige Ausnahmen von Gerichten bestätigt

Beispiele positiver Rechtsprechung zur Frage der Gültigkeit von Abtretungen und der Rechtskonformität mit dem Rechtsdienstleistungsgesetz lassen sich nicht nur im Bereich Mietwagenkosten finden (hier sind es nahezu 200 positive Urteile).

Mit dem Urteil des AG Berlin-Mitte ...

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Neue „Fragen und Antworten zum Fraunhofer Marktpreisspiegel Mietwagen“

Nachdem Fraunhofer auf seiner Internetseite am 01.03.2011 zu den Nebenkosten bei Mietwagenkosten „Stellung“ genommen hat (siehe Meldung des BAV vom 08.03.2011), legt das Fraunhofer-Institut IAO wenige Tage später eine „Version 2.0“ vor.

Die Veröffentlichung lautet, „Fragen und Antworten zum Fraunhofer Marktpreisspiegel Mietwagen“. Die Autoren sind Herr Thomas Renner und Frau Claudia Dukino.

Unter „1. Welche Nebenkosten und Steuern sind in den ermittelten Preisen enthalten?“ erfährt der interessierte Leser erneut Unerwartetes und Erstaunliches:...

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LG Stuttgart: Kein Verstoß gegen RDG

Das Landgericht Stuttgart hat im Verfahren 26 O 359/09 ausführlich zu der Frage Stellung genommen, ob die erfüllungshalber abgetreten Forderungen aufgrund von Mietwagenkosten einen Verstoß gegen das RDG darstellen und somit die klagende Autovermietung nicht aktivlegitimiert sei. Das Landgericht hat das entschieden verneint:

Ein Verstoß gegen § 2 Abs. 2 liegt schon mangels eingenständigem Geschäft nicht vor.

Es könne dahinstehen, ob die Klägerin Rechtsdienstleistungen erbringt, da sie als Nebenleistung nach § 5, Abs. 1 RDG erlaubt ist.

Das wird im Urteil auf ca. 7 Seiten erörtert.

Urteil in Datenbank ansehen

Liste der ca. 200 Urteile, eingegangen seit 14.12., zumeist in der Datenbank erfasst

Die folgenden aktuellen Urteile liegen dem BAV vor und sind zum allergrößten Teil in der Datenbank verfügbar.

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OLG Köln bestätigt Schwacke mit Hinweisbeschluss 20 U 139/10 vom 10.01.11

OLG Koeln HB 20 U 139/10 vom 10.01.11:  

Das Landgericht hatte mit Schwacke 2008 geschätzt und Nebenkosten berücksichtigt. Dagegen ist die Beklagte mit Fraunhofer in Berufung gegangen. Aufgrund eines Hinweisbeschlusses nach §522 ZPO hat die Beklagte schließlich gezahlt. Das Dokument ist der BAV-Urteilsdatenbank zu entnehmen.

OLG Köln hebt mit Az. 14 U 10/10 e. Pro-Fraunhofer-Urteil des LG Aachen auf und schätzt mit Schwacke

Das Oberlandesgericht Köln hat in einem aktuellen Verfahren am 01.02.2011 entschieden, dass das erstinstanzliche Landgericht nicht mit Fraunhofer schätzen durfte und dass statt dessen die Schätzung mit Schwacke vorzunehmen sei.

Dem Kläger wurden 75% seiner restlichen Forderungen zugesprochen.

Das Urteil ist in die BAV-Urteilsdatenbank eingestellt

Somit ist ein zweites Mal ein Pro-Fraunhofer-Urteil eines Landgerichtes durch ein OLG aufgehoben und abgeändert worden.

Untersuchung der Preisentwicklung gemäß Schwacke-Mietpreisspiegel 2000 bis 2006 vom 11.06.2007

In der juristischen Auseinandersetzung über Mietwagenkosten ist der Angriff der Versicherungen auf den Automietpreisspiegel 2006 derzeit ein zentrales Problem
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LG Koblenz positiv und sehr ausführlich

In einer ausführlichen und argumentativ sehr überzeugenden Entscheidung vom 24.01.2011 weist das LG Koblenz (5 O 40/09) darauf hin, dass Fraunhofer keine geeignete Schätzgrundlage ist und nimmt selbst eine Schätzung der erforderlichen Mietwagenkosten nach der Schwacke-Liste vor.

Urteil in der Datenbank ansehen

Aufsatz zum RDG

Versicherer wenden wieder zunehmend ein, dass der Autovermieter, der aus abgetretenem Recht klagt, nicht aktivligitimiert sei. Im internen Bereich lesen Sie dazu einen aktuellen Aufsatz von Herrn Rechtsanwalt Joachim Otting "Das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) und die Klage aus abgetretenem Recht" aus SVR 1-11, Seite 8, womit Sie dagegen argumentieren können.

LG Stuttgart negativ zur Aktivlegitimation: falsch und widerlegbar.

Ein falsches negatives Urteil des LG Stuttgart dürfte die Durchsetzung von Mietwagenforderungen in der nächsten Zeit erschweren. Das Urteil ist in der Urteilsdatenbank enthalten.

Im internen Bereich für Mitglieder haben wir einen Hinweis erstellt, der die Argumentation des Gerichtes widerlegt und die Aktivlegitimation bejaht, Stichwort "Kern- und Schwerpunkttheorie" des Bundesverfassungsgerichtes aus der Erbensucherentscheidung.

http://www.bav.de/aktuelles/intern/920-lg-stuttgart-lehnt-aktivlegitimation-mit-falschen-argumenten-ab.html 

Das Urteil finden Sie in der Urteilsdatenbank, für Mitglieder kostenlos, sonst für 1 Euro.

Anleitung zur Nutzung der Urteilsdatenbank

Beim Zugriff auf die Urteil der Datenbank gab es in den letzten Tagen noch einen Fehler. Dieser ist nun behoben. Zum besseren Verständnis hier eine Anleitung ...

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ACHTUNG: OLG Köln hebt Fraunhofer-Urteil des LG auf und schätzt mit Schwacke

Das OLG Köln hat mit Urteil 9 U 98/10 vom 11.01.2011 auf die Berufung der Autovermietung hin ein erstinstanzliches Urteil des LG Köln aufgehoben. Das Landgericht hatte Fraunhofer verwendet und eine Schätzung mit Schwacke abgelehnt. Das hat das OLG nicht ... weiterlesen...

Positiver und ausführlicher Beschluss des OLG Köln 18 U 121/10 vom 07.12.10

Siehe Urteilsdatenbank für Mitglieder kostenlos abrufbar, sonst für einen Euro nach kostenloser Anmeldung

Nun über 1.100 aktuelle Entscheidungen in der Datenbank

Die BAV-Urteilsdatenbank füllt sich weiter. Sie enthält nun über 1.100 Urteile. Wer sich über die Mietwagenrechtsprechung am eigenen Gericht, am zugehörigen Landgericht oder auch anderswo informieren möchte, kann das ohne großen Aufwand tun, da die Urteile der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen. Siehe unter Service auf dieser Seite...

LG Hannover pro Fraunhofer nach überhöhter Abrechnung des Vermieters

LG Hannover 8 S 37/10 vom 02.12.10

Die Berufungskammer hat ein erstinstanzliches Urteil abgeändert und mit Fraunhofer geschätzt. Der Vermieter hatte nach einer längeren Vermietung einen durchschnittlichen Tagespreis von 260 Euro /Gruppe 7 geltend gemacht und weil das in der heimatlichen Rechtsprechung nicht mehr funktionierte, in Hannover geklagt. Er hat ein solches Urteil geradezu herausgefordert, denn seine Preisgestaltung lag ca. im Bereich von 220 % zum Schwacke-Bundesdurchschnitt.

Urteil in der Datenbank ansehen (für Mitglieder kostenlos)

Zwei Landgerichte weisen Berufungen der Beklagten in entscheidenden Punkten zurück

Die Landgerichte Landau/Pfalz und Koblenz wiesen aktuell das Berufungsvorbringen eintrittspflichtiger Versicherer nahezu vollständig ab. Fraunhofer wurde nicht angewandt und die erstinstanzlichen Schätzungen mit Schacke bestätigt.

Sehen Sie nach in der BAV-Urteilsdatenbank

Schwacke-Vorwort, Methode klar und transparent

Dem Schwacke-Automietpreisspiegel wird von der Versicherungswirtschaft vorgehalten, aufgrund einer falschen ...

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Gutachten Rößler für LG Karlsruhe: Schwacke, nicht Fraunhofer

In einem Rechtsstreit vor dem Landgericht Karlsruhe wurde durch ein Gutachten belegt, dass ...

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Landgericht Bonn ändert „Mischmodellentscheidung“ ab

In einem Urteil vom 14.12.2010 hat die 8. Zivilkammer des Landgericht Bonn (8 S 268/10) eine Entscheidung ... weiterlesen...

Landgericht Mönchengladbach weist Berufung der Versicherung zurück und wendet den Mittelwert zwischen Schwacke und Fraunhofer nicht an

Das Landgericht schätzt im Urteil 5 S 37/10 vom 06.08.10 mit Schwacke, begründet ausführlich, warum weder eine Anwendung der ...

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Übliche Preisnennungen der DEVK sind für Geschädigte unerheblich.

Nach einem Urteil des AG Brühl sind Preisnennungen, wie sie üblicher Weise von der DEVK gegenüber ...

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Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V.

Wir stellen uns vor.

Der Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. (BAV) wurde am 05. April 1954 gegründet. Er ist eine Interessenvertretung von Unternehmen, die Pkw, Anhänger, Transporter und Lkw vermieten. Der BAV repräsentiert ca. zwei Drittel des Gesamtmarktes der Autovermietung. Er steht den Mitgliedern für alle branchenrelevanten Aufgaben zur Verfügung.

Alles Wissenswerte haben wir für Sie in einer Verbandsbroschüre aufbereitet. Bitte schauen Sie hinein. Sie erfahren wer wir sind und welche Aufgaben der BAV für die Branche der Autovermietung übernommen hat. Sie sehen, wie erfolgreich wir dabei bisher gewesen sind und warum es sich lohnt, unserer Interessengemeinschaft beizutreten und in Zukunft mit uns zusammenzuarbeiten.

Bitte hier klicken ...

BAV - Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e. V.
Hohenzollerndamm 123
14199 Berlin
Tel.  030 - 25 89 89-45
Fax: 030 - 25 89 89-99

 

Urteilsdatenbank des BAV

Der BAV bietet den Zugriff auf eine Datenbank für Gerichtsurteile und Fachartikel bzgl. Mietwagen an.

Meinung der Nutzer (10.08.2022):
„Die Datenbank des BAV ist für die Mitglieder von großem Nutzen. Hier kann sich der Autovermieter oder sein Anwalt jederzeit über den aktuellen Stand der lokalen Rechtsprechung informieren. Von unschätzbarem Wert ist die Datenbank für die überregionale bundesweite Rechtsprechung. Wenn ein Autovermieter nicht lokal Klagen kann, sondern am entfernten Unfallort oder am Sitz der Versicherung klagen muss, bietet die Datenbank wichtige Informationen über die dortige Rechtsprechung und insbesondere die möglichen Erfolgsaussichten einer Klage fern der Heimat.“

In der Datenbank sind - zumeist im Format PDF - enthalten:
- alle wichtigen BGH-Urteile der letzten Jahre
- alle wichtigen und uns bekannten Urteile der Oberlandesgerichte und der Landgerichte seit 2008
- jeweils mindestens ein Urteil einer Abteilung eines Amtsgerichtes seit 2008, soweit bekannt und von Bedeutung
- alle aktuellen uns bekannten Urteile seit Mitte 2010

Mitte 2022 befinden sich ca. 6.600 Dokumente in der Datenbank. Für ...

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