Vermietung nach Unfall

Landgericht Berlin bestätigt in Berufung die Schätzung mittels Schwacke

Das Berufungsgericht bestätigte mit Urteil 42 S 200/11 vom 15.05.12 die erstinstanzliche Schätzung des Mietwagenkosten-Normaltarifes mittels Schwackeliste. Die Berufung auf andere Listen oder diverse Internetangebote gelten nicht als konkreter Sachvortrag, der Zweifel rechtfertigt. Das Gericht verweist dazu auf ein Urteil des Berliner Kammergerichtes 22 U 146/09 vom 02.09.10. Eine Zeugenvernehmung von Verantwortlichen großer Autovermieter ...

weiterlesen...

OLG Koblenz kündigt an, Berufung der Versicherung gegen Schätzung mit Schwacke und Aufschlag zurückzuweisen, dann Rücknahme der Berufung

Nach einem Beschluss nach § 522 ZPO des 12. Zivilsenates des Oberlandesgerichtes Koblenz (Az. 12 U 233/11) nimmt die Beklagte die Berufung zurück.

Aus dem Beschluss:

weiterlesen...

ntv.de: Nach unverschuldetem Unfall nie Versicherung anrufen

Ein aktueller Beitrag aus www.ntv.de legt Geschädigten nach einem Verkehrsunfall nahe, besonnen zu bleiben und deshalb NICHT die gegnerische Versicherung anzurufen und auch nicht die Nummer des "Zentralruf des GDV" zu wählen. Denn ...

weiterlesen...

Handelsblatt: Zentralruf per Smartfone

Das Handelsblatt berichtet über einen neuen Service der Deutschen Kraftfahrtvesicherer:

"Autounfall: Versicherungsdaten per Smartphone abfragen - Ratgeber + Service - Auto - Handelsblatt http://www.handelsblatt.com/auto/ratgeber-service/autounfall-versicherungsdaten-per-smartphone-abfragen/6605958.html" (Mledung vom 9.5.12).

Geschädigten raten wir: Gehen Sie zum Anwalt, zu Ihrem Autohaus, Ihrem Sachverständigen zur Unfallbegutachtung und nehmen Sie sich Ihren Mietwagen. Lassen Sie sich nicht verleiten, ohne eigenen Anwalt auf den Versicherer des Unfallgegners zuzugehen. Es geht um Ihren Schadenersatz und dmait um Ihr Geld.

Amtsgericht Betzdorf: zweifelhafte Rechtsprechung, was tun?

Das Amtsgericht Betzdorf hat mit Urteil vom 02.05.12 (Aktenzeichen 33 C 523/11) dem Mietwagenunternehmen aus abgetretenem Recht weitere 431,25 Euro Mietwagenkosten (Forderung nach zwei Verkehrsunfällen) zugesprochen. Damit blieb es jedoch fast 50% hinter der geforderten Summe zurück. Schaut man sich das Urteil an, kommen Zweifel auf, ob das es der obergerichtlichen Rechtsprechung entspricht.

Zum Positiven:

Die Aktivlegitimation wird bestätigt, die Abtretung der Forderung erfolgte mit einem Abtretungsformular, in welchem die Forderung vom Gericht als "bestimmbar" eingestuft wird und welches damit der BGH-Rechtsprechung aus VI ZR 260/10 genügt. Bestimmbar ist sie deshalb, weil zum Zeitpunkt der Anmietung nur die Mietwagenforderung abgetreten wurde (Anmerkung: Ideen, man müsse eine Summe eintragen oder eine Reihenfolge bilden, erscheinen nicht sinnvoll).

Auch der durchschaubare Einwand des Versicherers, es bestehe überhaupt kein wirksames Mietverhältnis, wird zurückgewiesen. Denn zu einem wirksamen Vertragsschluss sei es nicht notwendig, dass eine Einigung auf einen konkreten Preis in einer bestimmten Höhe zustande kommt. Es reiche aus, dass man sich über einen bestimmbaren Preis einige. Wie sich aus den Unterlagen ergebe, wurde der "Preis laut Liste" der Klägerin zugrunde gelegt. Das reiche aus.

Das Gericht schätzt den Normaltarif mit der Schwackeliste 2011 und folgt den Argumenten, warum die Fraunhoferliste nicht anwendbar ist.

Was sollte in einem neuerlichen Verfahren an diesem Gericht beachtet werden?

Die Schwackeliste-Automietpreisspiegel und der Fraunhofer-Mietpreissiegel sind zunächst jeweils der Versuch, einen "Normaltarif für einen Selbstzahlerkunden" zu erheben (unabhängig von Unfall oder Werkstatt). Das geht aus der Beschreibung der Methodik der Listen hervor. Das Amtsgericht Betzdort geht deshalb fehl in der Annahme, dass ein "leicht erhöhter" Preisbetrag bei Schwacke damit zu tun habe, dass die dortigen Vermieter unbekannte Kunden bedienen würden. Dieses Argument stützt den so genannten "Aufschlag für unfallbedingte Mehrleistungen", der auf die Schwacke-Werte aufzuschlagen wäre, wenn einem Geschädigten besondere Leistungen nach einem Unfall zuteil werden.

Die von der Beklagten vorgelegten Internetangebote, ...

weiterlesen...

Zum Beitrag "Teure Wortklaubereien" im KRAFTSTOFF aus April 2012

In der 2012er Ausgabe des Kraftstoff finden alle, denen dieses Magazin zugesandt wird (9000 Exemplare), einen nach unserer Auffassung nicht der rechtlichen Sachlage entsprechenden und damit sehr bedauerlichen Beitrag auf Seite 21, den wir nicht unkommentiert lassen können. Es geht um die Formulare zur Abtretung von Mietwagenforderungen und zwei diesbezügliche Entscheidungen des Bundesgerichtshofes (Az. VI ZR 260/10 und VI ZR 143/11). Der Autor Christian Uebach steht einem Unternehmen vor und ist dessen Justiziar, welches Rechtsdienstleistungen erbringt. Trotzdem sind seine Aussagen höchst bedenklich.

Was uns nicht gefällt:

Der BGH hat mit Urteil VI ZR 260/10 zwar klargestellt, dass die ...

weiterlesen...

Liste der Urteile der Gerichte zu Mietwagenkosten nach Unfällen aus April 2012

 Urteile der Gerichte zu Mietwagenkosten nach Unfällen aus April 2012.

 

AG Magdeburg

114 C 1406/11

15.03.12

 

RDG / UE-Tarif

AG Dresden

110 C 5647/11

23.02.12

S+

 

LG Krefeld

3 S 39/10

07.04.11

 

Anwaltskosten

AG Köln

267 C 178/11

20.03.12

S+

 

LG Leipzig -Verfügung -

04 S 658/11

08.03.12

S+ / F-

 

LG Verden

2 S 135/11

18.01.12

S+

 

AG Köln

262 C 4/11

28.11.11

S+ / F-

RDG

AG Germersheim

1 C 471/11

08.03.12

S+ / F-

 

LG Coburg

16 O 615/10

13.04.11

Mittelwert

 

 ...

weiterlesen...

BGH VI ZR 40/10 bestätigt Schätzung mit Schwacke und Fahrzeugeingruppierung nach Schwacke, grundsätzlich kein Zuschlag aufgrund Sonderausstattung

Mit Urteil vom 27.03.2012 (Aktenzeichen VI ZR 40/10) wurde die Revision der Klägerin gegen ein Urteil des Landgericht Karlsruhe zurückgewiesen.

In Streit stand die Frage, ob der Geschädigte, wenn sein - durch einen Unfall beschädigtes - Fahrzeug erhebliche Sonderausstattungen enthielt, ...

weiterlesen...

Fairplay erlaubt, Klage abgewiesen, Berufung wird eingelegt

Das Landgericht München entschied, dass die Allianz Versicherungs AG mit ihrem Konzept Fairplay weiterarbeiten könne. Es verstoße nicht gegen Wettbewerbsbestimmungen. Der Deutsche Anwaltverein informierte, dass gegen die Entscheidung des Landgericht München Berufung beim OLG München einlegt werde.

Aus der DAV-Info dazu:

"Dabei war für die Entscheidung des Gerichts unter anderem maßgeblich, inwiefern die Versicherung durch den Abschluss der FairPlay-Verträge mit den Werkstätten gezielt auf diese einwirkt. Die Ausführungen des Gerichts sind an dieser Stelle nach Ansicht ...

weiterlesen...

Amtsgericht Berlin Mitte mit deutlichen Worten

Das Amtsgericht Berlin Mitte hat wieder einmal mit deutlichen Worten den Bestrebungen eines Versicherers eine Absage erteilt, Mietwagenkosten auf nahezu Nutzungsausfallniveau herunterzukürzen. Der darauf abzielende Verweis auf die Fraunhoferliste wurde zu rückgewiesen, Zitat:

"... ist dieser Marktpreisspiegel keine geeignete Schätzgrundlage, da die ermittelten Werte durch "Gewichtung" schlicht manipuliert sind ...". AG Berlin-Mitte, Az. 111 C 3121/11 vom 17.04.12

Dabei hatte sich ...

weiterlesen...

Mietwagen Schulungen für Fachanwälte Verkehrsrecht, Fortbildung gem. § 15 FAO

Dem Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. ist es gelungen, für Anwälte ein Fachseminar Verkehrsrecht (Fortbildung gem. § 15 FAO) zum Thema „Die aktuelle Mietwagenrechtsprechung“ in Kooperation mit Rechtsanwältin Marita Basten, Juristische Fachseminare, Bonn und der Kanzlei, Wenning & Brix, Bonn zu organisieren.

Referent: Rechtsanwalt Ulrich Wenning (Referenz siehe ca. 30 OLG Entscheidungen auf diesen Seiten)

Das Seminar findet in statt:
06. März 2012 16.00 in Dortmund. Hilton Hotel  - Anmeldung erwünscht bis       23.02.12
14. März 2012 16.00 in Hamburg, Ambassador Hotel                                      29.02.12
19. April 2012 16.00 in Mannheim, Rheingoldhalle                                           05.04.12
26. April 2012 16.00 in München, Hotel Holiday Inn München Süd                    12.04.12

Das Fortbildungsseminar kann zu einem Sonderpreis von 119,00 € zuzüglich Mehrwertsteuer angeboten werden. Die anerkannte Seminardauer beträgt 4 Zeitstunden. Verbindliche Anmeldungen können ab sofort

mit beigefügten Formular

beim BAV entgegengenommen werden (Fax: 030/258989-99).

Für Rückfragen rufen Sie uns bitte an: 030-258989-45

MRW 1-2012, Titelblatt, Beiträge als PDF

Die Inhalte der Mietwagenrecht§wi§§en 1-2012 entnehmen Sie bitte  ...

weiterlesen...

Urteile der Gerichte bzgl. Mietwagen März 2012

Bei uns sind im März 2012 folgende Urteile eingegangen (2 mal OLG, 38 mal LG,....:

LG Mosbach5 S 51/1115.02.12S+ / F- 
LG Bonn8 S 152/1128.02.12S+ 
LG Bonn5 S 92/1129.02.12S+ 
LG Bonn5 S 152/1129.02.12S+ 
weiterlesen...

OLG Köln 15 U 170/11 vom 20.03.2012

Die Beklagte wird zur Zahlung weiterer 6686 Euro für eine Vermietung von 133 Tagen verurteilt. Dem Geschädigten ist ein Vorwurf der Verletzung der ...

weiterlesen...

Landgericht Stuttgart nach Zeugenvernahmen in 17 Fällen: Internetangebote sind kein substanzieller Vortrag zur Erschütterung der Schwackeliste

Das Landgericht Stuttgart hat am 26.03.12 unter dem Aktenzeichen 26 O 48/10 entschieden, dass dem Kläger die Restforderungen aus 17 Schadenfälllen fast vollständig zu erstatten sind. Neben Fragen der Abtretung wurde vor allem um die Verwendbarkeit der Schwackeliste gestritten.

Das Gericht hat sich mit dem konkreten Vortrag der Beklagten befasst, dass die vorgelegten Internetangebote ...

weiterlesen...

Viele aktuelle Landgerichtsentscheidungen positiv

Aktuelle Urteile folgender Landgerichte (vor allem wegen Kosten für Mietwagen) sind beim BAV eingegangen und in der BAV-Urteilsdatenbank abrufbar:

(aktualisiert am 28.03.12)


LG Koblenz vom  08.03.12 – 14 S 44/11
Weder Gutachten noch vorgelegte Vergleichsangebote erschüttern Schwacke-Schätzgrundlage.

LG Mosbach vom  01.02.12 – 5 S 32/11
   15.02.12 – 5 S 41/11
   15.02.12 – 5 S 51/11
   15.02.12 – 5 S 52/11
   15.02.12 – 5 S 55/11
Erhebungen des Fraunhofer-Institutes sind nicht geeignet, die Unrichtigkeit des Schwacke-Mietpreises zu begründen.

LG Bayreuth vom 15.02.12 - 12 S 102/11
Die erstgerichtliche Schätzung des Normaltarifes mittels Schwackeliste wird vom Berufungsgericht bestätigt.

LG Aschaffenburg vom 02.02.12 - 23 S 147/11
Die Verwendung der Schwackeliste steht im Einklang mit der jüngeren BGH-Rechtsprechung. 

LG Köln vom   06.03.12 – 11 S 263/11
Anwendung des Schwacke-Mietpreisspiegels ist nicht zu beanstanden.

LG Bonn vom  29.02.12 – 5 S 152/11
   29.02.12 – 5 S 92/11
   28.02.12 – 8 S 152/11
Aus Sicht der Kammer bestehen keine Bedenken gegen Heranziehung des Schwacke-Mietpreisspiegels.

LG Stuttgart vom 28.02.12 – 23 O 204/11
Schätzung des erforderlichen Herstellungsaufwandes auf Grundlage des Schwacke- und nicht Fraunhofer-Mietpreisspiegels, Abtretung verstößt nicht gegen RDG.

LG Frankenthal vom 08.02.12 – 2 S 332/11
Schadensberechnung nach Grundlage des gewichteten Mittels des Schwacke- und nicht des Fraunhofer-Mietpreisspiegels oder anderer Schätzgrundlagen wie etwa Sachverständigen-Gutachten.

LG Frankenthal vom 25.01.12 – 2 S 101/11
Der Tarichter braucht weden Gutachten hinzuzuziehen, noch eine andere Schätzgrndlage als die Schackeliste anwenden. Denn lediglich allgemein gehaltenen Angriffen braucht er nicht nachzugehen.

LG Frankenthal 2 S 302/11 - 14.03.2012
Abtretung ist kein RDG-Verstoß. Schätzung mit Schwacke, dagegen wurde nichts konkretes vorgetragen. Zu günstigeren Möglichkeiten ist die Beklagte beweisfällig geblieben.

LG Dortmund vom 01.03.12 – 4 S 97/11
Die Kammer beruft sich auf Ermessensspielraum und schätzt weiterhin nach Schwacke mit einem Aufschlag von 20 %.

LG M’gladbach vom 28.02.12 – 5 S 49/11
   24.01.12 – 5 S 55/11
Tagesscharfe Abrechnung ausschließlich nach Addition von Wochen-, Dreitage- und Tagespreisen nach Schwacke-Liste abzüglich 17 % + 20 % Aufschlag.

LG Köln vom  13.02.12 – 26 O 380/11
Abrechnung grundsätzlich nach Schwacke-AMS plus Nebenkosten.

LG Köln vom  07.03.12 – 9 S 319/11
Erhebungen des Fraunhofer-Institutes oder Erhebung en des Dr. Y genügen nicht, durchgreifende Zweifel an der Nutzbarkeit der Schwacke-Liste zu begründen.

LG Bonn vom  15.02.12 – 8 S 234/11
   21.02.12 – 8 S 255/11
Die Berufungen werden zurückgewiesen. Internetangebote sind nicht mit Schwacke-Liste vergleichbar.

Aufsatz "Statistisch basierte Argumente gegen die Anwendung der Fraunhofer-Liste", SVR 12-2011

Im Heft 12.11 der juristischen Fachzeitschrift SVR (Strassenverkehrsrecht) ... weiterlesen...

Urteilsliste Mietwagen Februar 2012

 

Liste der Urteile der Gerichte bzgl. Mietwagen nach Unfall Februar 2012 
AG Koblenz163 C 1637/1104.01.12S+ / F- 
AG Besigheim7 C 202/1127.01.12S+ / F- RDG
AG Bad Säckingen1 C 233/1120.01.12S+ / F- 
AG Rastatt20 C 113/1105.01.12S+RDG
AG Bremen3 C 190/1125.01.12S+RDG
LG Offenburg1 S 152/1123.01.12S+RDG
LG Landshut13 S 2446/1111.01.12S+ / F- 
weiterlesen...

BGH-Urteil VI ZR 143/11 vom 31.01.12 abrufbar: Abtretungsformular des BAV für Mietwagenforderungen verwendbar

Der BGH hat sein Urteil zum Aktenzeichen VI ZR 143/11 veröffentlicht. Damit ist die Verwendbarlkeit des vom Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. seinen Mitgliedern empfohlenen Abtretungsformulares höchstrichterlich bestätigt. Die Verwendung des Formulares und Geltentmachung der Forderung bei Versicherer stellt keinen Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) dar, verstößt auch nicht gegen Treu und Glauben (§307 BGB) und die in dem Formular verwendete Formulierung ist nicht zu unbestimmt. Damit wird unsere Auffassung vollständig bestätigt. In Bezug auf viele andere Formulare werden immer wieder Zweifel angemeldet.

Der BAV hat mit seiner Rechtszeitschrift "Mietwagenrecht§wi§§en" (MRW) und der Verbreitung unserer Rechtsauffassung vielleicht sogar erheblich dazu beigetragen, dass
- Anwälte richtig vortragen konnten,
- die allermeisten Instanzgerichte bereits zuvor die richtige Rechtsauffassung angewendet hatten und nun
- der BGH die bestehenden Auffassung gegeneinander abwägen konnte. Die MRW ist im Urteil mehrfach zitiert (Rz. 8 und 14).

Wir danken Herr Rechtsanwalt Otting für die excellente juristische Beratung des BAV.

Urteil ansehen

BGH wegen § 5, Abs. 1 RDG: Az. I ZR 54/10

Der erste Zivilsenat des BGH hat mit Aktenzeichen I ZR 54/10 zur Zulässigkeit rechtlicher Beratung als Nebenleistung zur Hauptleistung Finanzdienstleistung entschieden.

Von hoher Bedeutung auch für die Dienstleistungen der Autovermieter ist vor allem Randziffer 24 (sinngemäß):
Dabei ist im Hinblick auf die grundrechtlich geschützte Berufsausübungsfreiheit (§ 12 GG) grundsätzlich keine enge Auslegung des § 5 Abs. 1 RDG geboten (u.a. Kleine-Cosack, RDG, 2. Aufl.).

Das Urteil ist der Datenbank auf dieser Seite zu entnehmen. www.urteilsdatenbank.bav.de

MRW-Highlights nun öffentlich auf der BAV-Seite.

Auf Wunsch stellen wir nach und nach die besonders ausführlichen Inhalte der Mietwagenrecht§wi§§en MRW der Ausgaben ab 2009 auf der BAV-Internetseite öffentlich zur Verfügung. Damit möchten wir einen weiteren Service für alle Dienstleister bieten, die sich zunehmend in Rechtsstreitigkeiten mit Kfz-Haftpflichtversicherern befinden.

Die Beitrage sind zu finden unter: www.bav.de/service/mrw.html 

Dort bereits der breiten Öffentlichkeit kostenlos zugänglich sind:

"Informationen wegen Mischmodell."
"Landgericht München: Schätzung der Mietwagenkosten."
"Kürzungsquote nach dem neuen VVG."
"Niemann/Yousfi/Neidhardt, Einfluss der Vorbuchungszeit auf Verfügbarkeit und Preis bei Mietwagen im Internet."
"Prof. Dr. Neidhardt, Entwicklung der Internet-Mietwagenpreise."
"LG Bonn, Mittelwert aus Schwacke und Fraunhofer."
"OLG Köln, Anwendung der Schwackeliste, kein Verstoß gegen RDG."
"OLG Stuttgart, Fraunhofer sowie Internetangebote sind keine Erschütterung von Schwacke."
"Landgericht Mönchengladbach gegen Mittelwert zwischen Schwacke und Fraunhofer."
"Der GDV, Fraunhofer und der Normaltarif."
"Unfälle mit Gespannen aus Zugfahrzeug und Anhänger oder Auflieger."
"Profi-Fuhrpark und Recht auf Anwalt."
"Gutachterliche Stellungnahmen zu Mietwagenpreisen."
"Nutzungsausfallentschädigung so hoch wie (angebliche) Mietwagenkosten."
"Besondere (Internet-)Preise nur zu besonderen (Internet-)Bedingungen."
"Der grundsätzliche Anspruch auf den Mietwagen wird immer häufiger in Frage gestellt."
"Analyse statt Schlagworte, Fraunhofer im Detail hinterfragt."
"Fraunhofer oder Schwacke? Keine Frage ist umstrittener."
"Unmöglichkeit eines Vergleiches zwischen Fraunhofer und Schwacke."

WDR-Sendung Servicezeit: Versicherer verzögern Zahlungen

Der WDR berichtet regelmäßig zur Schadenregulierung von Versicherungen. Jüngst ging es um die Regulierungsdauer. Die überwiegende Rechtsprechung gibt dem Versicherer maximal 4 Wochen Zeit, so z.B. das OLG München in einer Entscheidung aus 2010: 10 W 1789/10, siehe MRW 3-2011, S. 12 f.

Auszug aus dem Beitrag:
"Doch immer wieder versuchen Versicherungen, die Geschädigten mit Verzögerungstaktiken hinzuhalten".

Siehe Beitrag vom 01.02.12:
http://www.wdr.de/tv/servicezeit/sendungsbeitraege/2012/kw05/0201/01_schadensregulierung.jsp?mid=537540 

Richter behält sich Übergabe an Staatsanwaltschaft vor

Im Streit um niedrigere Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt am AG Berlin-Mitte (Az. 111 C 3172/10) hat eine Versicherung nun das Problem, dass der Richter es sich vorbehält, die Akte einer Schwerpunkt-Staatsanwaltschaft für Wirtschaftssachen zu übergeben. Der Vorwurf: Wahrheitswidrige Angaben in einem Haftpflichtprozess, wiederholt und systematisch, also der Verdacht auf Prozessbetrug.

In den Augen der Richter ist diese Versicherung nur eine von vielen. Geschädigte werden systematisch getäuscht. Das scheint dem einen oder anderen Gericht nun zu viel zu werden, siehe Beschluss vom 25.01.2012

Den Prozess führte RA und Fachanwalt für Verkehrsrecht Umut Schleyer aus Berlin, http://www.kanzlei-schleyer.de/ 

Urteile Januar 2012

Neue Urteile aus Januar 2012, hier als Liste, bei Bedarf bitte anfragen.

 

LG Chemnitz

6 S 0252/09

17.10.11

Ergänzungsgut-

achten

Kammergericht

22 U 57/11

15.08.11

AGB

Haftung Mieter

LG Nurnberg-F.

8 S 5834/11

30.11.11

S+ -17% / F-

 

AG Bonn

110 C 324/10

09.12.11

S+

RDG

AG Calw

7 C 693/11

22.12.11

S+

 

ÂG Ludwigsburg

10 C 2661/11

16.12.11

S+ / F-

Bestimmth./RDG

AG Koeln

271 C 175/11

08.12.11

S+ / F-

RDG

LG Koeln

11 S 502/10

13.12.11

S+ / F-

 

AG Hattingen

10 C 88/11

20.12.11

Angebot Direktv.

 

AG M’gladbach

3 C 342/11

22.12.11

Mittelwert

RDG

LG Bonn HB

8 S 234/11

23.12.11

S+ / F-

RDG

LG Bonn

15 O 238/11

29.12.11

S+ / F-

 

OLG Karlsruhe

4 U 106/11

16.12.11

S+ / F-

 
weiterlesen...

Bestellung Schwacke Mietpreisspiegel 2011

Mit dem bereitgestellten Formular kann der aktuelle Schwacke-Mietpreisspiegel 2011 beim BAV bestellt werden...

weiterlesen...

BGH bestätigt Verwendbarkeit einer "Abtretung erfüllungshalber" in Bezug auf RDG

Der Bundesgerichtshof hat nach mündlicher Verhandlung vom heutigen Tage zum Aktenzeichen VI ZR 143/11 entschieden, dass eine erfüllungshalber abgetretene Schadenersatzforderung durch einen Autovermieter gegenüber der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners geltend gemacht werden darf. Es handelt sich dabei nicht um einen Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG). Denn diese Vorgehensweise ist von § 5 Abs. 1 RDG gedeckt, wenn es keinen Streit um die Haftung als solche gibt.

Der Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. hat genau diese Rechtsansicht offensiv vertreten, seit das RDG am 1.7.2008 in Kraft getreten ist.

Die Berufungskammer des Landgerichts Stuttgart hatte in mehreren Fällen gegenteilig und damit zu Lasten der jeweiligen Autovermieter entschieden. Eines dieser Urteile hat der BGH nun aufgehoben.

Der  Autovermieter hatte mit einem vom Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. für seine Mitglieder entwickelten und empfohlenen Formular gearbeitet. Mit der BGH - Entscheidung ist  geklärt, dass auch die Rechtsmeinung der Landgerichte Braunschweig, Arnsberg, Konstanz, Koblenz und Giessen nicht der des BGH entspricht.

Inhalt der Presseinformation:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2012&Sort=3&nr=59046&pos=0&anz=16 

Weitere Informationen wegen RDG und Abtretungen: http://bav.de/service/rdg.html 

 

BGH zur "Abtretung an Erfüllungs statt"

Der Bundesgerichtshof entschied kürzlich, dass die Abretung an Erfüllungs statt - es ging um einen Abschleppfall - kein Verstoß gegen das RDG darstellt, da der Auftraggeber mit dieser Abtretung bezahlt und sich der Dienstleister sodann um eine eigene Angelegenheit kümmert.

Das Urteil ist in der BAV-Urteilsdatenbank unter den BGH-Urteilen abrufbar. Bitte den vorstehenden Link anklicken, anmelden und vor der Suche den Haken bei BGH setzen.

Aktuelle LG-Entscheidungen und AG Erlangen

Aktuell sind zwei positive LG-Entscheidungen zu vermelden:

LG Erfurt, 2 S 96/11 vom 10.01.12

Der Berufung der Klägerin wurde weitgehend stattgegeben. Die erforderlichen Kosten sind zu schätzen, da weder von der Klägerin bewiesen wurde, dass kein günstigerer Tarif zu gänglich war, noch von der Beklagten, dass ein unter dem Normaltarif liegender Betrag zugänglich war.
Schätzung des Normaltarifes und der Nebenkosten zur Ermittlung des erforderlichen Betrages mit Schwacke 2009 ohne Bedenken möglich. Die Einwände der Beklagten sprechen nicht gegen Schwacke. Der Hinweis auf Internetangebote genügt aufgrund mangelnder Vergleichbarkeit und kolkreten Zugänglichkeit für den Geschädigten nicht.
Ein PAUSCHALER Aufschlag für unfallbedingte Zusatzleistungen ist zuzusprechen, unabhängig vom Umfang der hierfür speziell erbrachten Zusatzleistungen, so auch die Mehrzahl der Gerichte. (30%)
Eigenersparnisabzug von 5%.

LG Braunschweig, 4 O 912/11 (115) vom 14.12.11

Die Forderung wird vollständig zugesprochen. Das Langericht entschied hier einen Fall eines vermietenden Autohauses, welches Mietwagenkosten ist recht geringer Höhe des Normaltarifes abgerechnet hatte. Der Versicherer hatte trotzdem die Regulierung der Höhe nach verweigert. (Abgerechnet ca. 1550 Euro für 18 Tage Kompaktfahrzeug). Der Geschädigte ist zur Anmietung berechtigt (80km pro Tag erfordern entgegen der Versicherermeinung keinen Verzicht auf einen Mietwagen). Nebenkosten sind erstattungsfähig. Abzug für Eigenersparnis von 10%.

Daneben berichten wir von einer interessanten Entscheidung des AG Erlangen, 5 C 1215/11: Fraunhofer keine Schätzgrundlage für Mietwagenkosten, z.B. ungenau, Internetbezug, Statistikfehler usw.

Die Urteile sind in der Urteilsdatenbank abrufbar.

BGH verhandelt das vom BAV entworfene Abtretungsformular

Die Sache BGH VI ZR 143/11 wird am 31.01.12 verhandelt.

Vorentscheidungen:
AG Waiblingen - Entscheidung vom 5. November 2010 - 8 C 1039/10
LG Stuttgart – Entscheidung vom 13. April 2011 - 4 S 278/10

Die Klägerin, eine Autovermietung, verlangt von dem beklagten Kraftfahrzeughaftpflichtversicherer aus abgetretenem Recht der Geschädigten Ersatz restlicher Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall vom 4. November 2009. Die volle Einstandspflicht der Beklagten steht außer Streit.
Die Geschädigte mietete bei der Klägerin für die Zeit des schädigungsbedingten Ausfalls ihres Kraftfahrzeugs ein Ersatzfahrzeug an. In diesem Zusammenhang unterzeichneten die Mietvertragsparteien am 5./9. November 2009 eine von der Klägerin vorformulierte Erklärung "Abtretung und Zahlungsanweisung", die u.a. eine Abtretung der Schadensersatzforderung auf Erstattung der Mietwagenkosten gegen den Fahrer, Halter und deren/dessen Haftpflichtversicherung aus dem oben genannten Schadensereignis erfüllungshalber an die Klägerin enthielt.
Mit der Klage macht die Klägerin die Differenz aus einem von ihr als berechtigt angenommenen Mindestbetrag von 1.147,40 € ("Normaltarif/Selbstzahlertarif" unter Heranziehung des Schwacke-Mietpreisspiegels unter Hinzurechnung eines Zuschlages für unfallbedingte Zusatzleistungen in Höhe von 262 €) und der von dem Versicherer aufgrund der von der Klägerin übersandten Rechnung bezahlten 575,00 €, mithin 572,40 € zuzüglich Zinsen und vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten geltend.
Das Amtsgericht hat der Klage stattgegeben, das Berufungsgericht hat sie auf die Berufung der Beklagten abgewiesen, weil die Abtretung wegen eines Verstoßes gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) nichtig sei (beide Urteile veröffentlicht in juris). Die vom Berufungsgericht zugelassene Revision der Klägerin gibt dem u.a. für das Verkehrsrecht zuständigen VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs Gelegenheit zu entscheiden, ob es sich bei der von der Klägerin vorgenommenen Einziehung der erfüllungshalber abgetretenen Schadensersatzforderung der Geschädigten um eine erlaubte Rechtsdienstleistung im Sinne der §§ 2, 5 RDG handelt.

Selbstbeteiligung CDW bei Hertz

Übersicht über die Gruppenspezifische SB bei Hertz-Internetangeboten

Beispiel:

VW-Polo o.ä. CDW enthält eine SB von ...

weiterlesen...

Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V.

Wir stellen uns vor.

Der Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. (BAV) wurde am 05. April 1954 gegründet. Er ist eine Interessenvertretung von Unternehmen, die Pkw, Anhänger, Transporter und Lkw vermieten. Der BAV repräsentiert ca. zwei Drittel des Gesamtmarktes der Autovermietung. Er steht den Mitgliedern für alle branchenrelevanten Aufgaben zur Verfügung.

Alles Wissenswerte haben wir für Sie in einer Verbandsbroschüre aufbereitet. Bitte schauen Sie hinein. Sie erfahren wer wir sind und welche Aufgaben der BAV für die Branche der Autovermietung übernommen hat. Sie sehen, wie erfolgreich wir dabei bisher gewesen sind und warum es sich lohnt, unserer Interessengemeinschaft beizutreten und in Zukunft mit uns zusammenzuarbeiten.

Bitte hier klicken ...

BAV - Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e. V.
Hohenzollerndamm 123
14199 Berlin
Tel.  030 - 25 89 89-45
Fax: 030 - 25 89 89-99

 

Urteilsdatenbank des BAV

Der BAV bietet den Zugriff auf eine Datenbank für Gerichtsurteile und Fachartikel bzgl. Mietwagen an.

Meinung der Nutzer (10.08.2022):
„Die Datenbank des BAV ist für die Mitglieder von großem Nutzen. Hier kann sich der Autovermieter oder sein Anwalt jederzeit über den aktuellen Stand der lokalen Rechtsprechung informieren. Von unschätzbarem Wert ist die Datenbank für die überregionale bundesweite Rechtsprechung. Wenn ein Autovermieter nicht lokal Klagen kann, sondern am entfernten Unfallort oder am Sitz der Versicherung klagen muss, bietet die Datenbank wichtige Informationen über die dortige Rechtsprechung und insbesondere die möglichen Erfolgsaussichten einer Klage fern der Heimat.“

In der Datenbank sind - zumeist im Format PDF - enthalten:
- alle wichtigen BGH-Urteile der letzten Jahre
- alle wichtigen und uns bekannten Urteile der Oberlandesgerichte und der Landgerichte seit 2008
- jeweils mindestens ein Urteil einer Abteilung eines Amtsgerichtes seit 2008, soweit bekannt und von Bedeutung
- alle aktuellen uns bekannten Urteile seit Mitte 2010

Mitte 2022 befinden sich ca. 6.600 Dokumente in der Datenbank. Für ...

weiterlesen...
nach oben