Vermietung nach Unfall

AG Siegburg zu Hinweisen der Versicherung an den Geschädigten

Urteil vom 08.08.13: Der Versicherer macht einen Verstoß des Geschädigten gegen seine Pflicht zur Schadenminderung geltend, da er seine Hinweise zu Mietangeboten nicht beachtet habe. Das Gericht sieht darin keinen Verstoß, weil die Angebote der Versicherung nicht vergleichbar erscheinen und nur Tages-NETTO-Werte genannt sind. Das Gericht sieht hierdurch eine naheliegende Irreführung des Mieters. Da der Geschädigte zudem der Herr des Restitutionsgeschehens ist, muss er sich nicht auf Sonderangebote einlassen, die nur der Beklagten offenstehen.

Das Urteil wird in die Datenbank eingestellt und steht BAV-Mitgliedern kostenlos zur Verfügung.

LG Bonn Beschluss 8 S 62/12 vom 31.07.13

"Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der jüngsten, durch die Beklagte umfassend zitierten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes. Darin ist lediglich gefordert, dass das Berufungsgericht prüft, ob sich aus dem Hinweis der Beklagten auf günstigere Angebote anderer Anbieter gewichtige Bedenken gegen die Eignung des Schwacke-Mietpreisspiegels als Schätzgrundlage ergeben. Namentlich aus dem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 18.12.2012 (VI ZR 316/12) folgt nicht, dass ein Vortrag unter Vorlage von Screenshots im Hinblick auf willkürliche Anmietdaten ausreicht, die Eignung des Schwacke-Automietpreisspiegels zu erschüttern. (...) Dem Urteil ist ... keine generelle Aussage zu entnehmen, dass Online-Angebote der vorgelegten Art geeignet seien, den Schwacke-Automietpreisspiegel ... zu erschüttern."

AG Dortmund wegen Preisnennung der Versicherung

AG Dortmund 414 C 8773/12 vom 15.07.2013

Am Telefon genannte Mietwagenpreise entfalten keinerlei Bindungswirkung, insbesondere
nicht, wenn es sich nicht um ein annahmefähiges und ausreichend konkretes Angebot
inklusive sämtlicher Nebenkosten unter Offenlegung der angeblich beinhalteten
Leistungen handelt. Es wurde die von der Beklagten als Zeugin benannte Mitarbeiterin gehört.

Das Urteil wurde in die Urteilsdatenbank eingestellt.

OLG Köln mit Mittelwertentscheidungen

Das OLG Köln hat in einer Serie von Entscheidungen seine Auffassung zur verwendbaren Schätzgrundlage geändert. Der 15. Senat gab an, die Mittelwertbildung als die geeignete Form der Ermittlung des Normaltarifes anzusehen. Eine der Entscheidungen ist in die Urteilsdatenbank eingestellt. Die Urteile sind kritisch zu sehen, denn die gegebenen Begründungen überzeugen nicht. Wir haben den BAV-Mitgliedern im internen Bereich eine ausführliche und für den Rechtsanwalt verwendbare Stellungnahme zur Verfügung gestellt.

www.urteilsdatenbank.bav.de

Wichtige Informationen für Mitglieder

Was können Vermieter alles falsch machen, was ist zu beachten? Die Vermietung nach einem Unfall muss richtig organisiert sein. Die Durchsetzung der berechtigten Forderungen erfordert Erfahrung und Durchhaltewillen.

Wir haben die häufigsten Fehler jeweils in einem Beitrag beschrieben. Mitglieder können mit Ihrem passwortgeschützten Zugang auf die Beiträge zugreifen. Dabei sind zum Beispiel Fragen erörtert, wie Gerichtsstand (wo klagt mein Anwalt für mich), Beweisangebote, Sachverständigengutachten und Formulare.

Wer nach Unfällen Fahrzeuge vermietet, sollte sich dort informieren und unseren Service in Anspruch nehmen. Wir helfen auch im Einzelfall, in dem wir uns zum Beispiel Ihre Unterlagen ansehen und Hinweise für den Rechtsstreit geben.

Das dürfen wir als Verband allerdings nur Mitgliedern gegenüber tun. Viele Unternehmen haben diesen Service schon nutzbringend abgerufen.

Neueste verfügbare Landgerichtsentscheidungen

Landgericht Berlin vom 19.03.2013, Az. 41 S 121/12
Landgericht Dresden vom 08.04.2013, Az. 3 S 363/12
Landgericht Köln vom 23.04.2013, Az. 11 S 255/12
Landgericht Bonn vom 11.04.2013, Az. 8 S 302/12
Landgericht Stuttgart vom 24.04.2013, Az. 13 S 220/12
Landgericht Köln vom 16.04.2013, Az. 11 S 76/12
Landgericht Leipzig vom 19.03.2013, Az. 1 S 305/12
LandgerichtDresden vom 06.02.2013, Az. 8 S 13/12
Landgericht Gera vom 11.04.2013, Az. 1 S 284/11
Landgericht Köln vom 24.04.13, Az. 9 S 191/12
Landgericht Aachen Versäumnisurteil , Az. 9 O 144/13
Landgericht Stuttgart 13 S 220/12 vom 24.04.2013
OLG Stuttgart vom 16.05.13, Az. 13 U 159/12
Landgericht Bonn 8 S 288/12 vom 07.05.2013
Landgericht Bonn 5 S 200/12 vom 02.05.2013
Landgericht Landshut 14 S 2859/12 vom 25.04.2013
Landgericht Koblenz 14 S 83/12 vom 16.05.0213
Landgericht Bonn 5 S 161/12 vom 15.05.2013
Landgericht Bonn 6 S 165/12 vom 16.05.2013
Landgericht Düsseldorf 23 S 2/13 vom 06.05.2013
Landgericht Leipzig 3 S 312/12 vom 23.04.2013
Landgericht Bonn 8 S 302/12 vom 17.05.2013
Landgericht Karlsruhe 6 O 357/12 vom 31.05.2013
Landgericht Köln 22 O 372/12 vom 29.05.2013
Landgericht Osnabrück 1 S 302/11 vom 05.06.2013
Landgericht Baden-Baden 2 S 53/12 vom 25.04.2013
Landgericht Hagen 10 S 25/12 vom 02.04.2013
Landgericht Köln 11 S 224/12 vom 02.07.2013
Landgericht Berlin 42 S 244/11 vom 05.12.2012
Landgericht Düsseldorf 21 S 398/11 vom 20.06.2013
Landgericht Bonn 8 S 13/13 vom 27.06.2013
Landgericht Aachen 5 S 1/13 vom 28.06.2013
Landgericht Bonn 5 S 166/12 vom 28.06.2013
Landgericht Stuttgart 4 S 27/13 vom 10.07.2013
Landgericht Dresden 3 S 34/11
Landgericht Dresden 3 S 690/12 vom 12.07.2013
Landgericht Köln 25 O 218/12 vom 15.07.2013
Landgericht Dresden 1 O 648/13 vom 24.07.2013
Landgericht Duisburg 7 S 12/13 vom 05.07.2013
Landgericht Koblenz 14 S 55/12 vom 15.02.2013
Landgericht Bonn 8 S 267/12 vom 21.03.2013

Die Entscheidungen sind überwiegend noch nicht in die Urteilsdatenbank eingestellt, die Bearbeitung wird in Kürze erfolgen. Bei sofortigem Bedarf bitte anrufen.

Neutralität von Gerichtsgutachtern: Petitionsausschuss fordert mehr Offenheit

Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages hat von der Bundesregierung eine Initiative zur Änderung der Zivilprozessordnung gefordert. Ziel müsse es sein, dass gerichtlich bestellte Gutachter transparent machen müssen, ob sie auch für Versicherer tätig sind. Hintergrund sind Erfahrungen von Anwälten, Gerichten und nicht zuletzt von Unfallopfern, dass gerichtlich bestellte Gutachter regelmäßig zu zweifelhaften Ergebnissen kommen, die den Interessen der Versicherer entsprechen. Auch laut Richterbund ist eine Klarstellung in der ZPO geboten.

Siehe ZDF Frontal21, Sendung vom 25.06.13:

http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/1930212/Frontal21-Sendung-vom-25.-Juni-2013#/beitrag/video/1930212/Frontal21-Sendung-vom-25.-Juni-2013 (ab Minute 31)

Mammutverfahren am AG Landau beendet

Das Amtsgericht Landau stellt sich gegen die 1. Kammer des Landgerichtes. Das Landgericht hatte kürzlich anscheinend mit neuer Kammerbesetzung ohne nachvollziehbare Begründung einen 180-Grad-Schwenk vollzogen. Nach jahrelangem begründeten Festhalten an der Schwackeliste als verwendbare Schätzgrundlage verwendet man nun Fraunhofer pur.

Das Amtsgericht hat sich daraufhin einen Fall von streitigen 579 Euro genauer angesehen (Az. 5 C 1089/11, vom 14.06.2013). Die Verantwortlichen der Schwackeliste-AMS und des Fraunhofer-Mietpreisspiegels wurden als Zeugen gehört. Der Richter hatte ...

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Anforderungen abgeleitet nach § 404 ZPO (AG Landau 1)

Warum das AG Landau bei Schwacke bleibt?

"Die Krux des vorliegenden Falles sowie in Fällen vergleichbarer Art ist, dass beide Automietpreisspiegel nach ihren eigenen Kriterien - mehr oder weniger in Anlehnung an die Rechtsprechung des BGH - ihre eigenen Vorstellungen entwickelt haben, so dass zu prüfen ist, ...

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Fraunhofer-Fehler sind immer Mängel im konkreten Fall (AG Landau 2)

Warum das AG Landau bei Schwacke bleibt?

"Der Fraunhofer-Marktpreisspiegel ist im vorliegenden Fall nicht als Schätzgrundlage geeignet. Alle in ...

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Fraunhofer hat den regionalen Markt nicht untersucht (AG Landau 3)

Warum das AG Landau bei Schwacke bleibt?

Das Gericht zitiert Fraunhofer:
"Diese Beschränkung (Anm.: auf zweistellige PLZ) dient zur Sicherstellung der statistischen Relevanz der Erhebungsergebnisse ... mindestens 30 Werte pro Datenzelle..."

Das Gericht schlussfolgert unter anderem:
"... Vielmehr ist hieraus zu folgern, dass man sich bei der Erstellung des Marktpreisspiegels sogar bewusst war, dass man nicht in der Lage ist, den ...

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Wer erhebt einen Normaltarif, Schwacke oder Fraunhofer? (AG Landau 4)

Warum das AG Landau bei Schwacke bleibt?

Das Gericht geht der Frage nach, wie Normaltarife und Sondertarife definiert werden:

"Der Normaltarif bezeichnet einen Tarif für einen breiten Kreis von Personen, der an leichte Voraussetzungen und Bedigungen ...

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Fraunhofer ermittelte Werte eines Sonderangebotsmarktes (AG Landau 5)

Warum das AG Landau bei Schwacke bleibt?

"Die zeigt letztendlich, dass sich Fraunhofer mit der vorstehenden Problematik überhaupt nicht auseinandergesetzt, sondern eigene Kriterien aufgestellt hat, was Fraunhofer unter einem Marktpreis versteht, der ....

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Unbekannte Mietdauer heißt, Fraunhofer-Werte sind nie verwendbar (AG Landau 6)

"So hat der Zeuge Renner bestätigt, was aber eigentlich Allgemeinwissen im Zusammenhang mit der von Fraunhofer versuchten Art ...

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Fraunhofer-Werte erscheinen nur als ein invitatio ad offerendum (AG Landau 7)

Warum das AG Landau bei Schwacke bleibt?

"Wiederholte Versuche ... im Internet ein Fahrzeug "fiktiv" anzumieten, scheiterten regelmäßig daran, dass ganz am Ende ... nach einer Kreditkartennummer gefragt wurde. (...)
Letztlich waren alle Angaben im Internet ... nichts anderes als ein ... 

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Telefonerhebung zur Ermittlung des Normaltarifes völlig ungeeignet (AG Landau 8)

Warum das AG Landau bei Schwacke bleibt?

"Die Nichtabfrage von zu erbringenden Sicherheitsleistungen wie Kaution, Kreditkarte, bzw. unter welchen sonstigen Konditionen verbindlich gebucht und die Zahlung erbracht werden kann bzw. muss (z.B. Vorkasse, auf Rechnung, Barzahlung etc.) stellt einen ...

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Fraunhofer aus Sicht der Statistik nicht verwendbar (AG Landau 9)

Warum das AG Landau bei Schwacke bleibt?

"Diese Werte (Anm.: Modus, Median, ...) gibt Fraunhofer nicht an, so dass der Benutzer der Tabelle außer dem Mittelwert keine zusätzliche Interpretationshilfe zur Hand hat, was aber aufgrund der Schiefe der Verteilung bzw. des erheblichen Abweichens von der Normalverteilung (...) zwingend erforderlich wäre."

"Warum Fraunhofer all diese ...

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Abfragezeitpunkte, -zeiträume, Fehlversuche (AG Landau 10)

Warum das AG Landau bei Schwacke bleibt?

"... in diesen Zeitraum fallen mehrere Feiertage sowie die Ferienzeiten... Dies hätte zur Folge, dass über zum Teil Wochen hinweg ...

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Warum die Schwacke-Methode richtig ist (AG Landau 11)

Warum das AG Landau bei Schwacke bleibt?

"...zunächst sonderbar, dass die Datenerhebung offen erfolgt ... . Andererseits ... deshalb keine Bedenken bestehen, weil nach der ...

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Jüngste wichtige Entscheidungen, die den BAV-Mitgliedern zur Verfügung stehen

LG Karlsruhe 6 O 357/12 vom 31.05.2013
LG Koblenz 14 S 83/12 vom 16.05.0213
OLG Stuttgart vom 16.05.13, Az. 13 U 159/12
LG Bonn 6 S 165/12 vom 16.05.2013
LG Bonn 5 S 161/12 vom 15.05.2013
LG Düsseldorf 23 S 2/13 vom 06.05.2013
LG Stuttgart 13 S 220/12 vom 24.04.2013
LG Leipzig 3 S 312/12 vom 23.04.2013
LG Landshut 14 S 2859/12 vom 25.04.2013
LG Gera 1 S 284/11 vom 11.04.2013
LG Aachen 9 O 144/13
LG Köln 9 S 191/12 vom 24.04.13
LG Dresden 8 S 13/12 vom 06.02.2013
LG Leipzig 1 S 305/12 vom 19.03.2013
LG Köln 11 S 76/12 vom 16.04.2013

2 von 3 Deutschen würden auf ihr Recht verzichten, weil sie Angst vor den Prozesskosten haben

Verbraucher haben große Bedenken, sich Ihnen zustehendes Recht selbst zu verschaffen, weil sie Anwalts- und Prozesskosten fürchten. Das erscheint nachvollziehbar, lässt sich aber ändern, indem eine Rechtschutzversicherung abgeschlossen wird.

Im Fall eines unverschuldeten Unfalles im Straßenverkehr braucht es jedoch keine Rechtschutzversicherung, um sich mit Hilfe eines Rechtsanwaltes den berechtigten Schadenersatz vom Schädiger und seiner Kfz-Haftpflichtversicherung zu holen. Der Versicherer hat auch die Kosten des Anwaltes und des Gerichtsverfahrens zu zahlen.

aus Auto-Reporter-Net http://www.auto-reporter.net/1385/2_1385_104_51316_1.php

OLG Stuttgart 13 U 159/12 vom 16.05.2013

Der 13. Senat des OLG Stuttgart spricht in der Berufung (Vorinstanz LG Stuttgart) weitere Forderungen aufgrund Mietwagenkosten zu und weist die gegen die Anwendung der Schwackeliste gerichtete Berufung der Beklagten zurück.

Auszüge (sinngemäß):

Die von der Beklagten vorgelegten Internetscreenshots sind unvollständig (weisen keine vergleichbare Leistung aus) und betreffen kein dem vermieteten Fahrzeug vergleichbares Fahrzeug.

Die Beklagte geht fehl in der Annahme, der Senat könne die Schwackeliste deshalb nicht anwenden, weil sie konkreten Sachvortrag gehalten habe. Der Senat muss sich mit dem Sachvortrag auseinandersetzen, aber ihm nicht folgen, so auch jüngste BGH-Urteile.

Der Senat verweist bereits auf das zuletzt ergangene BGH-Urteil vom 15.03.2013, ergangen zu einem Urteil eines anderen Senates des OLG Stuttgart.

Kosten für einen Zusatzfahrer sind erforderliche Kosten und deshalb zu erstatten, wenn das Geschädigtenfahrzeug von mehreren Nutzern gefahren wurde. Der Kläger muss nicht beweisen, dass es von mehreren Mietern gefahren wurde.

Das Urteil ist in die BAV-Urteilsdatenbank eingestellt und ist für BAV-Mitglieder bereits im internen Bereich der BAV-Seite hinterlegt.

Kundenbefragungen zu Kfz-Versicherung

Immer wieder werden Befragungen von Versicherungskunden durchgeführt, deren Fragestellungen am Hauptproblem vorbei gestellt sind. Ein immer wiederkehrendes Thema ist der Preis. Doch der ist durch Internetportale sehr transparent. Wichtiger ist die Leistung und die Frage, ob die zum Preis passt. Also stimmt das Verhältnis zwischen Preis und Leistung? Dem widmen sich inzwischen viele Umfragen, so auch eine aktuelle Studie des Deutschen Institutes für Servicequalität im Auftrag von NTV, so nachzulesen unter: http://www.presseportal.de/rss/pm_64471.rss2

Darin findet sich wohl erstmalig eine Passage zur Zufriedenheit mit dem Versicherer in der Schadenregulierung. Ca. die Hälfte der Kunden scheint da nicht zufrieden zu sein. So verweist das Befragungsinstitut darauf, dass man sich bei Vertragsabschluss auch dafür interessieren sollte, wie sich das Unternehmen im Fall eines Schadens verhält.

Doch wirklich interessant wäre erst eine Befragung von Autofahrern, die unschuldig in einen Unfall verwickelt waren. Deren Erfahrungen zum Verhalten des eintrittspflichtigen Haftpflichtversicherers wäre sehr aufschlussreich in Bezug auf die Funktionsweise des Systems zur Schadenregulierung nach Verkehrsunfällen. Anders als bei Kaskoschäden (wie in der oben genannten Studie) hat der zahlungspflichtige Versicherer in Haftpflichtfällen keinen eigenen Kunden zu befriedigen, der kündigen kann, der seine  Erfahrungen mittels Negativempfehlung weitertragen kann. In einem Haftpflichtfall kann sich der Versicherer deshalb noch eher stur stellen, nicht reagieren, nur einen kleinen Teilbetrag zahlen und dabei davon ausgehen, dass viele Unfallopfer, die eigentlich einen Geldanspruch haben, mit dem Verhalten des Versicherers nicht umgehen können.

Relevante Fragen einer Studie in Bezug auf Haftpflichtunfälle wären:

In wie vielen Fällen zahlen Versicherer rechtzeitig und vollständig aufgrund eingereichter Unterlagen den Anspruch aus?

Wie hoch ist demgegenüber die Quote der Fälle, in denen es Schwierigkeiten bis hin zu Rechnungskürzungen, langwierigen Schriftwechseln und zermürbenden Gerichtsverfahren kommt?

Welches sind die Versicherer, deren Kunden man sich nicht als Unfallgegner wünschen sollte, da dann neben dem Ärger mit dem Unfall noch größerer Ärger mit dem Versicherer zu befürchten ist?

BAV-Liste der Urteile Mietwagen April 2013

Urteile April 2013

 

BGH

VI ZR 8/12

05.03.13

RDG

BGH

VI ZR 245/11

05.03.13

S+ / RDG

LG Aachen

5 S 263/12

08.02.13

Direktvermittlung

LG Aachen

12 O 414/12

21.02.13

S+ / F- / RDG

AG Aachen

106 C 64/12

20.12.12

S+

LG Hannover

18 S 40/12

26.02.13

Kein Mittelwert / Gutachten+

AG Mainz

87 C 242/11

01.03.13

Mittelwert

AG Siegburg

101 C 232/12

15.03.13

S+ / F-

LG Köln

11 S 177/12

26.03.13

Winterreifen / Sonstiges

AG Kitzingen

3 C 566/12

27.03.13

S+ / F-

AG Erfurt

9 C 3464/11

01.03.13

S+ / F-

AG Tauberbischofsheim

1 C 306/12

21.03.13

S+ / F- / RDG

AG Coburg

15 C 1468/12

31.01.13

S+ / F-

AG Kulmbach

74 C 270/12

19.02.13

S+

AG Naumburg

12 C 630/12

18.03.13

S+ / F-

AG Naumburg

12 C 572/12

08.03.13

S+ / F-

AG Wernigerode

10 C 739/12

21.02.13

S+

OLG Karlsruhe

1 U 130/12

01.02.13

Mittelwert

LG Düsseldorf

23 S 2/13

26.03.13

S+

LG Mühlhausen

1 S 90/12

21.02.13

S+

AG Krefeld

1 C 579/12

25.03.13

S+ / F- / RDG

AG Wiesbaden

92 C 2933/12

14.03.13

Mittelwert

AG Geilenkirchen

2 C 7/13

04.03.13

S+

AG Mainz

83 C 389/11

14.03.13

Mittelwert

LG Siegen

1 S 79/10

26.03.13

S+ / RDG

AG Düsseldorf

32 C 3949/12

21.03.13

S- / F- / Gutachten+

LG Siegen

1 S 96/10

26.03.13

S+ / F- / RDG

AG Itzehoe

95 C 21/12

07.03.13

S- / F+ / RDG

LG Bonn - Beschluss -

5 S 200/12

02.04.13

S+ / F-

LG Braunschweig

9 S 166/11

10.04.2013

S+ / F- / RDG

LG Köln

11 S 624/11

28.03.13

S+ / F-

LG Köln

11 S 84/12

09.04.13

Aufschlag / Winterreifen

AG Köln

272 C 16/13

26.03.13

S+ / F-

LG Krefeld

3 S 24/12

10.01.13

S+

AG Köln

261 C 122/12

26.11.12

S+ / F-

AG Salzwedel

31 C 432/12

04.04.13

S+

AG Wipperfürth

1 C 118/12

04.04.13

S+ / F-

LG Bonn

8 S 84/12

05.06.12

Nutzungsausfall

LG Dresden

8 S 13/12

06.02.13

S+ / F-

LG Gera

1 S 284/11

11.04.13

S+ / F-

AG Würzburg

30 C 2833/12

19.04.13

S+ / F-

LG Berlin

43 S 118/12

06.03.13

Mittelwert

LG Berlin

41 S 121/12

19.03.13

S+ / RDG

LG Dresden

3 S 363/12

08.04.13

S+ / F-

AG Dresden

103 C 6440/12

28.03.13

S+

AG Bad Hersfeld

10 C 112/13

08.04.13

S+ / F-

AG Döbeln

H 4 C 394/12

11.04.13

Sonstiges

AG Döbeln

H 2 C 642/12

12.04.13

S+

AG Oranienburg

26 C 171/12

20.03.13

S+ / F-

AG Berlin-Mitte

110 C 3253/12

20.03.13

S+ / F- / RDG

AG Ahrensburg

43 C 603/12

13.04.13

S+ / F- / RDG

LG Köln

11 S 255/12

23.04.13

Sonstiges

LG Bonn

8 S 302/12

11.04.13

S+ / F-

LG Stuttgart

13 S 220/12

24.04.13

S+ / F- / RDG

AG Köln

265 C 109/12

21.03.13

S+ / F-

AG Neuwied

42 C 1604/12

08.04.13

S+ / F-

AG Köln

270 C 55/12

12.04.13

S+ / RDG

AG Köln

261 C 261/12

10.04.13

S+ / F-

AG Köln

274 C 242/12

22.04.13

S+ / F-

AG Bonn

112 C 166/12

24.04.13

S+ / F-

 

Wir danken allen Einsendern. Die Urteile sind zum Teil bereits in die Datenbank eingestellt worden, wenn noch nicht, wird daran gearbeitet.

BGH-Urteil VI ZR 245/11 vom 05.03.2013

Der BGH hat nach mündlicher Verhandlung am 05.03.2013 ein weiteres Urteil zum Thema Mietwagenkosten nach Unfall gesprochen. Er befasst sich darin mit der Frage der Eigenersparnis bei klassenkleinerer Vermietung und der Begründung für einen unfallbedingten Aufschlag auf den Normaltarif wegen Vorfianzierung und Eilbedüftigkeit.

Berufungsinstanz: OLG Stuttgart, 7 U 109/11 vom 18.08.2011

Das Urteil wurde erstritten unter aktiver Mithilfe des BAV und vor allem Herrn Rechtsanwalt Wenning und ist in die BAV-Urteilsdatenbank eingestellt.

Aktuelle Berufungsentscheidungen der Gerichte

Der BAV hat seine Mitglieder in einem aktuellen Newsletter über neuere Berufungsentscheidungen der Gerichte informiert. Dabei sind das OLG Karlsruhe, LG Braunschweig, LG Siegen, LG Würzburg, LG Mühlhausen, LG Erfurt, LG Düsseldorf, LG Bonn und das LG Köln. Recht neu ist auch eine Entscheidung des OLG Köln.

LG Köln wegen Anmietdauer

Das LG Köln hat am 05.02.2013 (Az. 11 S 89/12) der Berufung des Klägern in Bezug auf die Anmietdauer nahzu vollständig stattgegeben (Überlegungsfrist und doch nicht fahrbereit). Da die Mietwagenrechnung im Vergleich zur Schwackeliste sogar darunter lag, wurde die Forderung gegen den Haftpflichtversicherer bis auf den Eigenersparnis-Abzug bestätigt.

Das Urteil wird schnellstmöglich in die Datenbank eingestellt.

Vortrag der Versichereranwälte wegen BGH vom 18.12.2012

Der BGH hatte am 18.12.12 eine Entscheidung des Landgericht Köln aufgehoben und an das Berufungsgericht zurückverwiesen (BGH VI ZR 316/11). Das Landgericht hat nun den Vortrag der beklagten Haftpflichtversicherung entsprechend zu prüfen und kann ihn nicht übergehen. Doch die Anwälte der Versicherer tragen nun bundesweit an nahezu allen Gerichten falsch vor, dass nach Auffassung des BGH der Vortrag der Versicherer ausreiche, um die Anwendbarkeit der Schwackeliste zu erschüttern.

Wörtlich heißt es da zum Beispiel:

"Es können keine Zweifel ...bestehen, dass unser Vortrag ausreicht, um die Schwacke-Liste als Schätzgrundlage zu erschüttern."

Verschwiegen wird dabei diese Passage aus dem BGH-Urteil:

"Mit diesem konkreten Sachvortrag der Beklagten hätte sich das Berufungsgericht im Streitfall näher auseinandersetzen müssen." (Am Ende der Randziffer 12)

Der BGH hat also nicht gesagt, dass die Schwackeliste in diesem Fall nicht hätte angewendet werden können, sondern nur, dass das Berufungsgericht das zu prüfen habe.

Den BAV-Mitgliedern haben wir ein Schriftsatzmuster erstellt, um diesem falschen Vortrag zu begegnen. Veröffentlicht im internen Bereich der BAV-Seite am 30.01.2013: http://bav.de/aktuelles/intern/1660-bgh-vi-zr-31611-vom-18122012-konkrete-hinweise.html

Aktuelle Diskussion zur Schadenregulierung

Ein Kompliment an die Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger, die der Frage auf den Grund gehen möchte, wie negative Erfahrungen der Versicherungsnehmer und Geschädigten zusammenpassen mit den Positivmeldungen der Versicherer und ihres Verbandes GDV. Dabei dreht es sich um Zeitverzögerungen und Tricks der zahlungsverpflichteten Versicherer und deren Auswirkungen auf die Verbraucher. Nachdem PANORAMA im Fernsehen vorgelegt und die Süddeutsche Zeitung Ende März nachgelegt hat, ist nun eine vielfältige Diskussion in Gange, die ausdrücklich zu begrüßen ist.

Auch die Bafin, oft als zahnloser Tiger angesehen, gab als Folge dieser Diskussionen bekannt, sich in Kürze mit der Praxis der Schadenregulierung durch die Versicherer zu beschäftigen.

Offen aber ist, ob die von der Ministerin befragten Landesjustizverwaltungen verwertbare Aussagen treffen können, wenn nur ein Bruchteil der Fälle vor den Gerichten ausgetragen wird und es nur ungenügende Statistiken gibt, die das Versichererverhalten übergreifend dokumentieren. Dennoch: Die bei den Gerichten anhängigen Fälle werden unzumutbare Verzögerungstaktiken belegen und ein massenhaftes Anrennen gegen gefestigte Rechtsprechung aufzeigen. So kann von dieser Spitze des Eisberges auf dessen nicht sichtbaren Teil ein Rückschluss gezogen werden.

So lange Versicherer offensichtlich unfair - aber rechtlich nach den geltenden Gesetzen wohl nicht zu verhindern - einseitige verbraucherschädliche Schadenpolitik betreiben, indem sie für die Assekuranz negative Sachentscheidungen des Bundesgerichtshofes dadurch unterbinden, dass sie in letzter Sekunde die Ansprüche anerkennen, so lange wird der deutliche Eindruck bestehen bleiben, dass Versicherer die Prämien regelmäßig einnehmen, aber im Schadenfall die vertragliche Vereinbarung nicht ganz ernst nehmen.

Auch wenn letztlich statistisch untermauerte Beweise für systematische Fehlfunktionen des Versicherungsmarktes nicht beizubringen sind, weil nur die Versicherer selbst über die dafür nötigen Zahlen verfügen, wird die Initiative der Justizministerin die teils skandalösen Regulierungen offenlegen, mittelfristig Wirkung zeigen und die Bafin zum Handeln bewegen.

Neue Gerichtsurteile

Wir danken allen Einsendern aktueller Gerichtsurteile zur Problematik der Mietwagenkosten nach Unfällen. Uns haben ca. 60 neue Urteile erreicht. Diese sind überwiegend bereits bearbeitet. Eine vollständige Liste mit Aktenzeichen, Datum und Inhaltsangabe steht den Mitgliedern im internen Bereich zur Verfügung. Mit den Zugangsdaten "Benutzername" und "Passwort" haben die Mitglieder auch Zugriff auf die Kurzdarstellungen der wichtigsten Urteile und auf die Urteilsdatenbank (derzeit ca. 3100 Urteile).

Unter anderem sind diese Urteile neu erfasst worden:

OLG Köln

3 U 141/12

26.02.13

S+

LG Nürnberg-Fürth

2 S 2260/11

30.08.12

Direktvermittlung

LG Mosbach

5 S 51/12

31.10.12

S+ / F-

LG Mönchengladbach

5 S 60/12

19.02.13

S+ / F- / RDG

LG Düsseldorf

1 O 427/10

14.02.13

S- / F- / Rechnung der AV

LG Düsseldorf

21 S 105/12

10.01.13 

S+ / F- 

 usw.

 

Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V.

Wir stellen uns vor.

Der Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. (BAV) wurde am 05. April 1954 gegründet. Er ist eine Interessenvertretung von Unternehmen, die Pkw, Anhänger, Transporter und Lkw vermieten. Der BAV repräsentiert ca. zwei Drittel des Gesamtmarktes der Autovermietung. Er steht den Mitgliedern für alle branchenrelevanten Aufgaben zur Verfügung.

Alles Wissenswerte haben wir für Sie in einer Verbandsbroschüre aufbereitet. Bitte schauen Sie hinein. Sie erfahren wer wir sind und welche Aufgaben der BAV für die Branche der Autovermietung übernommen hat. Sie sehen, wie erfolgreich wir dabei bisher gewesen sind und warum es sich lohnt, unserer Interessengemeinschaft beizutreten und in Zukunft mit uns zusammenzuarbeiten.

Bitte hier klicken ...

BAV - Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e. V.
Hohenzollerndamm 123
14199 Berlin
Tel.  030 - 25 89 89-45
Fax: 030 - 25 89 89-99

 

Urteilsdatenbank des BAV

Der BAV bietet den Zugriff auf eine Datenbank für Gerichtsurteile und Fachartikel bzgl. Mietwagen an.

Meinung der Nutzer (10.08.2022):
„Die Datenbank des BAV ist für die Mitglieder von großem Nutzen. Hier kann sich der Autovermieter oder sein Anwalt jederzeit über den aktuellen Stand der lokalen Rechtsprechung informieren. Von unschätzbarem Wert ist die Datenbank für die überregionale bundesweite Rechtsprechung. Wenn ein Autovermieter nicht lokal Klagen kann, sondern am entfernten Unfallort oder am Sitz der Versicherung klagen muss, bietet die Datenbank wichtige Informationen über die dortige Rechtsprechung und insbesondere die möglichen Erfolgsaussichten einer Klage fern der Heimat.“

In der Datenbank sind - zumeist im Format PDF - enthalten:
- alle wichtigen BGH-Urteile der letzten Jahre
- alle wichtigen und uns bekannten Urteile der Oberlandesgerichte und der Landgerichte seit 2008
- jeweils mindestens ein Urteil einer Abteilung eines Amtsgerichtes seit 2008, soweit bekannt und von Bedeutung
- alle aktuellen uns bekannten Urteile seit Mitte 2010

Mitte 2022 befinden sich ca. 6.600 Dokumente in der Datenbank. Für ...

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