BAV-Info zum Thema Winterreifen


Autovermieter sind für die kalte Jahreszeit gerüstet. Kunden sollten Winterreifen mitreservieren.

In § 2, Absatz 3a der StVO ist geregelt:

"Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage."

Das ist keine generelle Winterreifenpflicht für die kalte Jahreszeit.

Die Formulierung der Verordnung ist zwar nicht eindeutig. Juristen, Behörden und Versicherer haben sich aber darauf verständigt, dass mit dem verwendeten Begriff "Wetterverhältnisse" schnee- und/oder matschbedeckte Straßen gemeint sind.

"Geeignete Bereifung" ist dann jedenfalls nicht der Sommerreifen. Da es keine geschützten Bauartvorschriften gibt, hat der Gesetzgeber die Begriffe "Winterreifen" oder "M+S" bewusst nicht verwendet. Doch derzeit ist davon auszugehen, dass Reifen als ausreichend anzusehen sind, wenn sie das Schneeflockensymbol auf der Flanke tragen. Das gilt auch für Ganzjahresreifen.

Wenn bei akutem Schnee oder Schneematsch mit unangepasster Ausrüstung gefahren wird, drohen dem Fahrer ein Bußgeld von bis zu 40 Euro sowie ein Punkt im Flensburger Verkehrszentralregister.

Der Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. erwartet, dass Mietkunden bei den Vermietern ihres Vertrauens im kommenden Winter generell und in ausreichendem Maße auf winterbereifte Fahrzeuge zurückgreifen zu können. Aus Anlass der neuen Winterreifenregelung haben die Autovermieter ihren Anteil an mit Winterreifen ausgerüsteten Fahrzeugen noch einmal erheblich gesteigert. Das betrifft sowohl große als auch kleine Autovermietungen, ist allerdings auch regional unterschiedlich. In besonders „vom Winter betroffenen“ Gegenden kann mit einer fast vollständigen Ausrüstung mit Winterreifen gerechnet werden.

Für die Autovermieter ist die Ausrüstung der Flotte mit wintertauglicher Bereifung ein enormer Kraftakt. Es entstehen zusätzliche Kosten für die Reifen- und Felgensätze, aber auch für die logistische Herausforderung der Umrüstung und die dadurch bedingten Standzeiten. Reifeneinlagerungen schlagen ebenfalls zu Buche. Die damit verbundenen Kosten müssen sich in einem moderaten Aufpreis für winterbereifte Mietwagen wieder finden.

Gerade bei den entsprechenden Wetterlagen können trotz aller Anstrengungen Engpässe entstehen. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, nicht erst mit dem morgendlichen Blick auf die Straße Winterbereifung nachzuordern, sondern frühzeitig bei der Reiseplanung entsprechend zu reservieren.

Engpässe können auch dadurch entstehen, dass Autofahrer bei einem plötzlichen Wintereinbruch ihre eigenen sommerbereiften Fahrzeuge stehen lassen, und auf Fahrzeuge von Autovermietern mit Winterreifen umsteigen möchten.

Festzuhalten ist, dass rechtlich gesehen allein der Fahrer eines Fahrzeuges für die geeignete Ausrüstung verantwortlich ist. Bei rechtzeitiger Vorbuchung und entsprechender Bestellung wird der Kunde in der Regel auch ein Fahrzeug mit Winterreifen bekommen.

Unser Rat:
Im Winter stets Fahrzeuge mit Winter- oder Allwetterreifen reservieren, denn sonst kann es an „Chaostagen“ eng werden!

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Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V.

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Der Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. (BAV) wurde am 05. April 1954 gegründet. Er ist eine Interessenvertretung von Unternehmen, die Pkw, Anhänger, Transporter und Lkw vermieten. Der BAV repräsentiert ca. zwei Drittel des Gesamtmarktes der Autovermietung. Er steht den Mitgliedern für alle branchenrelevanten Aufgaben zur Verfügung.

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Der BAV bietet den Zugriff auf eine Datenbank für Gerichtsurteile und Fachartikel bzgl. Mietwagen an.

Meinung der Nutzer (10.08.2022):
„Die Datenbank des BAV ist für die Mitglieder von großem Nutzen. Hier kann sich der Autovermieter oder sein Anwalt jederzeit über den aktuellen Stand der lokalen Rechtsprechung informieren. Von unschätzbarem Wert ist die Datenbank für die überregionale bundesweite Rechtsprechung. Wenn ein Autovermieter nicht lokal Klagen kann, sondern am entfernten Unfallort oder am Sitz der Versicherung klagen muss, bietet die Datenbank wichtige Informationen über die dortige Rechtsprechung und insbesondere die möglichen Erfolgsaussichten einer Klage fern der Heimat.“

In der Datenbank sind - zumeist im Format PDF - enthalten:
- alle wichtigen BGH-Urteile der letzten Jahre
- alle wichtigen und uns bekannten Urteile der Oberlandesgerichte und der Landgerichte seit 2008
- jeweils mindestens ein Urteil einer Abteilung eines Amtsgerichtes seit 2008, soweit bekannt und von Bedeutung
- alle aktuellen uns bekannten Urteile seit Mitte 2010

Mitte 2022 befinden sich ca. 6.600 Dokumente in der Datenbank. Für ...

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