Unfallersatzgeschäft: Ergebnisse der BAV-Gespräche mit der Versicherungswirtschaft


Der BAV hat nach monatelangen Verhandlungen mit dem GDV ein positives Gesprächsergebnis zur Befriedung der Situation erzielen können. Bitte lesen Sie das gemeinsame Abschlusspapier und die Erläuterungen des BAV für seine Mitglieder. Rückfragen und Anregungen sind herzlich willkommen.

Erläuterungen zum Abschlusspapier der Gespräche zwischen BAV und GDV wegen Streitigkeiten im UnfallersatzgeschäftDüsseldorf, 29.09.2006Sehr geehrte Damen und Herren,liebe Verbandsmitglieder,der BAV (hier vor allem der Arbeitskreis Mittelstand im BAV) hat zum Thema Unfallersatzgeschäft seit Januar 2006 in mehreren Sitzungen, wie vom Verkehrsgerichtstag in Goslar angeregt, Gespräche mit dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft geführt. Die Gespräche verliefen insbesondere auch unter Berücksichtigung der neuesten BGH-Rechtsprechung schwierig, jedoch insgesamt fair und konstruktiv. Darüber hinaus standen die Gespräche und das Ergebnis unter sehr engen Grenzen des kartellrechtlich Zulässigen. Bei dieser Ausgangsposition konnte das Ergebnis nur ein kleiner gemeinsamer Nenner sein. Die Gemeinsamkeiten können sich aus Sicht des BAV jedoch sehen lassen, da in wichtigen Punkten Übereinstimmung erzielt werden konnte. Wichtige Punkte des Papiers sind insbesondere:- Zu Punkt 1: Der Anknüpfungspunkt zur Abrechnung der Unfallersatzleistungen ist ein „Normaltarif“ z.B. aus Schwacke. Das bedeutet, dass die Bezugnahme auf Internetpreise, Direktvermittlungstarife oder Werkstatttarife verhindert werden konnte.- Zu Punkt 3: Die Autovermieter haben dem Kompromiss zugestimmt, dass unregelmäßig anfallende unfallbedingte Positionen nur berechnet werden, wenn sie anfallen. Diese Rechnungsposition kann dann allerdings in der Höhe dem tatsächlichen Aufwand entsprechen, man denke an die nächtliche Zustellung über mehr als 50 km mit 2 Mitarbeitern und 2 Fahrzeugen, deren Kosten bisher von vielen Autovermietern auf alle Rechnungen pauschal umgelegt wurden und deshalb von den Versicherern als Verhandlungspunkt eingebracht wurden.- Punkt 4: Diese Formulierung gesteht erstmals „stets anfallende“ unfallbedingte Zusatzleistungen zu. Drei (nicht abschließend aufgezählte!) Sachverhalte sind explizit genannt, die auch von den Versicherern in allen Fällen der Unfallersatzleistungen gesehen werden. Die Vorfinanzierungskosten und Risiken durch die nicht reservierte Kaution sowie die mangelnde Fuhrparkplanung sind da noch nicht enthalten, welche von vielen Gerichten bereits als Grundlagen eines pauschalen Zuschlages bei nicht vorhandener Kreditkarte gesehen werden.- Punkt 5: Die Sicht auf die aktuelle Rechtsprechung bezüglich der Höhe des Zuschlages war erstaunlicherweise sehr unterschiedlich. Hier haben wir mit „mindestens 25%“ nach unserer Auffassung eine realistische Sichtweise des BAV eingebracht.In der Anlage senden wir Ihnen das Abschlusspapier zu. Bitte studieren Sie dieses Ergebnis genau. Beraten Sie sich mit Ihren Anwälten dazu. Wir sehen darin eine gute Grundlage, nun wieder konstruktiv mit Versicherungsunternehmen über angemessene Preise zu sprechen und die Mietwagenstreitigkeiten beizulegen.Bitte beachten Sie:Fragen einer eventuellen Neustrukturierung von Rechnungen für eine Erhöhung der Transparenz, Fragen der Normaltarife Ihres Hauses und im Vergleich zur Region, Fragen der Höhe des pauschalen UE-Aufschlages und nicht zuletzt der Rechnungspositionen, die - wenn angefallen - zusätzlich berechnet werden sollten, müssen nun von Ihnen zukünftig stärker berücksichtigt werden.Aufgrund der Komplexität der weiteren Umsetzung möchten wir Sie dabei weiterhin unterstützen. Wir kündigen Ihnen deshalb schon vorab an, Sie noch im Herbst diesen Jahres zu Verbandssitzungen einzuladen. Bezogen auf den dann vorliegenden neuen Schwacke-Mietpreisspiegel, seine Verwendung als Grundlage auch vor Gericht und die Möglichkeiten, die erzielten Gesprächsergebnisse zwischen BAV und GDV für eine Beruhigung der Situation konkret für Sie - auch für die Regelung von Altfällen - zu nutzen, werden wir auf den Verbandssitzungen informieren und diskutieren. Wir hoffen nun, dass sich die Vernunft auf der Versichererseite fortsetzt und möglichst viele Versicherer den Kompromisslinien mit Blick auf den Geschädigten zustimmen. Gleichzeitig appellieren wir an unsere Mitgliedsunternehmen, sich den sich bietenden Möglichkeiten aufgeschlossen zu zeigen.Ihr BAV

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Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V.

Wir stellen uns vor.

Der Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. (BAV) wurde am 05. April 1954 gegründet. Er ist eine Interessenvertretung von Unternehmen, die Pkw, Anhänger, Transporter und Lkw vermieten. Der BAV repräsentiert ca. zwei Drittel des Gesamtmarktes der Autovermietung. Er steht den Mitgliedern für alle branchenrelevanten Aufgaben zur Verfügung.

Alles Wissenswerte haben wir für Sie in einer Verbandsbroschüre aufbereitet. Bitte schauen Sie hinein. Sie erfahren wer wir sind und welche Aufgaben der BAV für die Branche der Autovermietung übernommen hat. Sie sehen, wie erfolgreich wir dabei bisher gewesen sind und warum es sich lohnt, unserer Interessengemeinschaft beizutreten und in Zukunft mit uns zusammenzuarbeiten.

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Urteilsdatenbank des BAV

Der BAV bietet den Zugriff auf eine Datenbank für Gerichtsurteile und Fachartikel bzgl. Mietwagen an.

Meinung der Nutzer (10.08.2022):
„Die Datenbank des BAV ist für die Mitglieder von großem Nutzen. Hier kann sich der Autovermieter oder sein Anwalt jederzeit über den aktuellen Stand der lokalen Rechtsprechung informieren. Von unschätzbarem Wert ist die Datenbank für die überregionale bundesweite Rechtsprechung. Wenn ein Autovermieter nicht lokal Klagen kann, sondern am entfernten Unfallort oder am Sitz der Versicherung klagen muss, bietet die Datenbank wichtige Informationen über die dortige Rechtsprechung und insbesondere die möglichen Erfolgsaussichten einer Klage fern der Heimat.“

In der Datenbank sind - zumeist im Format PDF - enthalten:
- alle wichtigen BGH-Urteile der letzten Jahre
- alle wichtigen und uns bekannten Urteile der Oberlandesgerichte und der Landgerichte seit 2008
- jeweils mindestens ein Urteil einer Abteilung eines Amtsgerichtes seit 2008, soweit bekannt und von Bedeutung
- alle aktuellen uns bekannten Urteile seit Mitte 2010

Mitte 2022 befinden sich ca. 6.600 Dokumente in der Datenbank. Für ...

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