AdBlue-Zusatzstoff für Euro5-Einstufung von Neu-Nutzfahrzeugen


Nutzfahrzeughersteller bieten als Zusatzausrüstung die AdBlue-Lösungen an.

Mit einem zusätzlichen Tanksystem kann bereits an vielen Tankstellen eine AdBlue-Lösung getankt werden, durch welche über eine Kraftstoffbeimischung verbesserte Schadstoffwerte und die Schadenstoffklasseneinstufung Euro5 erreicht werden. Eine ggf. mögliche fehleranfällige Handhabung hätte Konsequenzen für die Autovermieter mit Fahrzeugschäden nach sich gezogen. Wir haben deshalb folgende Auskünfte eingeholt:

1. verschiedene AdBlue-Tankgrößen möglich

2. Betankung alle 2500-5000km notwendig

3. Nachfüllen für Fahrer über Kraftstofffüllstandsanzeige angezeigt

4. parallele Betankung von AdBlue und Diesel möglich

5. AdBlue und Diesel farblich unterschiedlich gekennzeichnet, und auch durch einen speziellen unverwechselbaren Einfüllstutzen erkennbar
6. Eine Norm der Betankungsschnittstelle ist erst in Vorbereitung (!!!), aber die Nutzfahrzeughersteller richten sich bereits nach festgelegten technischen Einzelheiten.(Konkret: Entsprechend dieser zukünftigen Norm hat der fahrzeugseitige AdBlue-Einfüllstutzen einen Durchmesser von 19,5 + 0,5 mm. Das Gegenstück, das Auslaufrohr des AdBlue-Zapfventils hat einen Durchmesser von 19,0 +/- 0,25 mm. Eine Fehlbetankung von Kraftstoff in den AdBlue-Tank ist damit ausgeschlossen (Zapfventile für Benzin haben einen Auslaufrohr-Durchmesser von 21,3 mm. Zapfventile für Diesel haben eine Durchmesser von 25 mm). Die umgekehrte Fehlbetankung, also das versehentliche Befüllen von AdBlue in den Kraftstofftank wird durch ein in der Norm vorgeschriebenes Magnetventil, das ein Öffnen des Zapfventils in anderen als normgerechten AdBlue-Behältern ausschließt, ebenfalls verhindert.) Anlässlich der IAA im September werden wir weitere Informationen erhalten.

Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V.

Wir stellen uns vor.

Der Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. (BAV) wurde am 05. April 1954 gegründet. Er ist eine Interessenvertretung von Unternehmen, die Pkw, Anhänger, Transporter und Lkw vermieten. Der BAV repräsentiert ca. zwei Drittel des Gesamtmarktes der Autovermietung. Er steht den Mitgliedern für alle branchenrelevanten Aufgaben zur Verfügung.

Alles Wissenswerte haben wir für Sie in einer Verbandsbroschüre aufbereitet. Bitte schauen Sie hinein. Sie erfahren wer wir sind und welche Aufgaben der BAV für die Branche der Autovermietung übernommen hat. Sie sehen, wie erfolgreich wir dabei bisher gewesen sind und warum es sich lohnt, unserer Interessengemeinschaft beizutreten und in Zukunft mit uns zusammenzuarbeiten.

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BAV - Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e. V.
Hohenzollerndamm 123
14199 Berlin
Tel.  030 - 25 89 89-45
Fax: 030 - 25 89 89-99

 

Urteilsdatenbank des BAV

Der BAV bietet den Zugriff auf eine Datenbank für Gerichtsurteile und Fachartikel bzgl. Mietwagen an.

Meinung der Nutzer (10.08.2022):
„Die Datenbank des BAV ist für die Mitglieder von großem Nutzen. Hier kann sich der Autovermieter oder sein Anwalt jederzeit über den aktuellen Stand der lokalen Rechtsprechung informieren. Von unschätzbarem Wert ist die Datenbank für die überregionale bundesweite Rechtsprechung. Wenn ein Autovermieter nicht lokal Klagen kann, sondern am entfernten Unfallort oder am Sitz der Versicherung klagen muss, bietet die Datenbank wichtige Informationen über die dortige Rechtsprechung und insbesondere die möglichen Erfolgsaussichten einer Klage fern der Heimat.“

In der Datenbank sind - zumeist im Format PDF - enthalten:
- alle wichtigen BGH-Urteile der letzten Jahre
- alle wichtigen und uns bekannten Urteile der Oberlandesgerichte und der Landgerichte seit 2008
- jeweils mindestens ein Urteil einer Abteilung eines Amtsgerichtes seit 2008, soweit bekannt und von Bedeutung
- alle aktuellen uns bekannten Urteile seit Mitte 2010

Mitte 2022 befinden sich ca. 6.600 Dokumente in der Datenbank. Für ...

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