Warum kostet wintertaugliche Bereifung extra?

Eine wintertaugliche Bereifung ist bei konkreten winterlichen Straßenverhältnissen gesetzlich vorgeschrieben, auch wenn ein Mietfahrzeug gefahren wird. Diese Verpflichtung trifft jedoch den Mieter eines Fahrzeuges. Dieser sollte wie bei seinem eigenen Fahrzeug auf Nummer sicher gehen und deshalb bereits bei der Reservierung den Wunsch aussprechen, wintertaugliche Bereifung zu erhalten. 

Diese zusätzliche Option ist für den Mieter mit Mehrkosten derzeit von ca. 15 bis 19 Euro pro Tag (Reduzierungen bei längerer Miete) verbunden, weil die Vermieter eigene und zusätzlich entstehende Kosten im Zusammenhang mit der Ausrüstung der Flotte auf die Mieter umlegen müssen.

Diese Kosten entstehen durch:

- Zusätzliche Anschaffungskosten bei der Auslieferung durch Hersteller
- Mehrkosten bei der Rückgabe nach ca. 6 Monaten, da Hersteller vor Verkauf des Gebrauchtfahrzeuges wiederum umrüsten müssen oder eine Verkaufshilfe beanspruchen
- Kosten für Umrüstungen auf wintertaugliche Bereifung bei Fahrzeugen, die bereits in der Flotte laufen (Reifen, Umrüstkosten, Logistik, Vermietausfall)
- Kosten der Lagerung von Reifen
- Kosten für Rück-Umrüstungen bei Fahrzeugen, die aus der Flotte ausgesteuert werden (Umrüstkosten, Logistik, Vermietausfall), denn die zu den Sommermonaten ausgesteuerten Fahrzeuge mögen Hersteller vielfach nur im ursprünglichen Zustand annehmen
- Nicht alle Hersteller sind in der Lage, wintertaugliche Bereifung zu liefern, dann fallen sämtliche Kosten auch für Neufahrzeuge an

Die Zusatzkosten für wintertaugliche Bereifung decken den Mehraufwand der Vermieter und sind deshalb betriebswirtschaftlich gerechtfertigt. Die Flotten der Vermieter sind in höchstmöglichem Maße mit wintertauglicher Bereifung ausgestattet. Manche Anbieter geben eine Quote von 95 % an.