Warum kostet wintertaugliche Bereifung extra?

Eine wintertaugliche Bereifung ist bei konkreten winterlichen Straßenverhältnissen gesetzlich vorgeschrieben, auch wenn ein Mietfahrzeug gefahren wird. Diese Verpflichtung trifft jedoch den Mieter eines Fahrzeuges. Dieser sollte wie bei seinem eigenen Fahrzeug auf Nummer sicher gehen und deshalb bereits bei der Reservierung den Wunsch aussprechen, wintertaugliche Bereifung zu erhalten. 

Diese zusätzliche Option ist für den Mieter mit Mehrkosten derzeit von ca. 15 bis 19 Euro pro Tag (Reduzierungen bei längerer Miete) verbunden, weil die Vermieter eigene und zusätzlich entstehende Kosten im Zusammenhang mit der Ausrüstung der Flotte auf die Mieter umlegen müssen.

Diese Kosten entstehen durch:

- Zusätzliche Anschaffungskosten bei der Auslieferung durch Hersteller
- Mehrkosten bei der Rückgabe nach ca. 6 Monaten, da Hersteller vor Verkauf des Gebrauchtfahrzeuges wiederum umrüsten müssen oder eine Verkaufshilfe beanspruchen
- Kosten für Umrüstungen auf wintertaugliche Bereifung bei Fahrzeugen, die bereits in der Flotte laufen (Reifen, Umrüstkosten, Logistik, Vermietausfall)
- Kosten der Lagerung von Reifen
- Kosten für Rück-Umrüstungen bei Fahrzeugen, die aus der Flotte ausgesteuert werden (Umrüstkosten, Logistik, Vermietausfall), denn die zu den Sommermonaten ausgesteuerten Fahrzeuge mögen Hersteller vielfach nur im ursprünglichen Zustand annehmen
- Nicht alle Hersteller sind in der Lage, wintertaugliche Bereifung zu liefern, dann fallen sämtliche Kosten auch für Neufahrzeuge an

Die Zusatzkosten für wintertaugliche Bereifung decken den Mehraufwand der Vermieter und sind deshalb betriebswirtschaftlich gerechtfertigt. Die Flotten der Vermieter sind in höchstmöglichem Maße mit wintertauglicher Bereifung ausgestattet. Manche Anbieter geben eine Quote von 95 % an.

Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V.

Wir stellen uns vor.

Der Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. (BAV) wurde am 05. April 1954 gegründet. Er ist eine Interessenvertretung von Unternehmen, die Pkw, Anhänger, Transporter und Lkw vermieten. Der BAV repräsentiert ca. zwei Drittel des Gesamtmarktes der Autovermietung. Er steht den Mitgliedern für alle branchenrelevanten Aufgaben zur Verfügung.

Alles Wissenswerte haben wir für Sie in einer Verbandsbroschüre aufbereitet. Bitte schauen Sie hinein. Sie erfahren wer wir sind und welche Aufgaben der BAV für die Branche der Autovermietung übernommen hat. Sie sehen, wie erfolgreich wir dabei bisher gewesen sind und warum es sich lohnt, unserer Interessengemeinschaft beizutreten und in Zukunft mit uns zusammenzuarbeiten.

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BAV - Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e. V.
Hohenzollerndamm 123
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Tel.  030 - 25 89 89-45
Fax: 030 - 25 89 89-99

 

Urteilsdatenbank des BAV

Der BAV bietet den Zugriff auf eine Datenbank für Gerichtsurteile und Fachartikel bzgl. Mietwagen an.

Meinung der Nutzer (10.08.2022):
„Die Datenbank des BAV ist für die Mitglieder von großem Nutzen. Hier kann sich der Autovermieter oder sein Anwalt jederzeit über den aktuellen Stand der lokalen Rechtsprechung informieren. Von unschätzbarem Wert ist die Datenbank für die überregionale bundesweite Rechtsprechung. Wenn ein Autovermieter nicht lokal Klagen kann, sondern am entfernten Unfallort oder am Sitz der Versicherung klagen muss, bietet die Datenbank wichtige Informationen über die dortige Rechtsprechung und insbesondere die möglichen Erfolgsaussichten einer Klage fern der Heimat.“

In der Datenbank sind - zumeist im Format PDF - enthalten:
- alle wichtigen BGH-Urteile der letzten Jahre
- alle wichtigen und uns bekannten Urteile der Oberlandesgerichte und der Landgerichte seit 2008
- jeweils mindestens ein Urteil einer Abteilung eines Amtsgerichtes seit 2008, soweit bekannt und von Bedeutung
- alle aktuellen uns bekannten Urteile seit Mitte 2010

Mitte 2022 befinden sich ca. 6.600 Dokumente in der Datenbank. Für ...

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