Mit der Einführung des § 2 Abs. 3 a StVO ist immer noch keine Klarheit eingetreten.Wir verweisen auf den weiter unten stehenden Brief des Bundesverkehrsministeriums zu diesem Thema.
Der Artikel kann hier heruntergeladen werdenMit der Einführung des § 2 Abs. 3 a StVO ist immer noch keine Klarheit eingetreten.Wir verweisen auf den weiter unten stehenden Brief des Bundesverkehrsministeriums zu diesem Thema.
Der Artikel kann hier heruntergeladen werden