Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes zur BPM (Niederländische Steuer)

In den Niederlanden galt bisher, dass Inländer bei Einfahrt in die Niederlande mit ausländischen Fahrzeugen (wie Mietwagen) grundsätzlich eine Steuer in Höhe von 45,2% auf den Fahrzeugnettolistenpreis schulden (BPM). Entsprechend der Nutzungsdauer bestand die Möglichkeit der Rückerstattung eines überzähligen Betrages an den Fahrer auf Nachweis.

Der EuGH hatte nun darüber zu entscheiden, ob diese Regelung gegen Europäisches Recht verstößt. Das hat er bejaht. Die Regelung muss sich insofern ändern, dass nicht zunächst dieser hohe Betrag geschuldet wird und eine spätere Rückerstattungsmöglichkeit eingeräumt wird, sondern dass sich die Steuererhebung bereits im ersten Schritt nach der Nutzungsdauer bemisst.

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Das Urteil wurde von einem Mitgliedsunternehmen des BAV erstrittern.