Rundfunkgebühren: Autovermieter wenden sich an ihre Volksvertreter

Die Branche der Autovermieter ist die am stärksten von der Einziehung von Rundfunkgebühren betroffene Branche. Ab 2013 wird nach Plänen der Bundesländer eine weitere Verschärfung eintreten.

Beispiel
Ein Unternehmen mit 200 Fahrzeugen an 5 Stationen und 20 Mitarbeitern (inkl. Teilzeit) wird ab 2013 knapp 15.000 Euro Rundfunkgebühren zahlen.

Modell ansehen (Entwurf Vertrag der Bundesländer)

 

Zum Gebührenrechner

Wir stellen hiermit einen Gebührenrechner für Rundfunkgebühren zur Verfügung. Mit diesem kann sich jede Autovermietung und jedes Autohaus ausrechnen, in welcher Höhe ab 2013 Rundfunkgebühren auf Stationen, wegen Mitarbeiteranzahl und wegen der Mietwagenanzahl zu zahlen sind. Pro Fahrzeug sind im Jahr ca. 72 Euro zu zahlen. Zusätzlich fallen zukünftig Gebühren pro Station und dort je nach Anzahl der Beschäftigten (auch Teilzeit) an.
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Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen haben. Tel. 030-25898945 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Werden Sie aktiv und wenden Sie sich an Ihren Landtagsabgeordneten Ihres Wahlkreises. Dazu bieten wir Ihnen hiermit aktive Unterstützung an.

1. Finden Sie Ihren Abgeordneten:
Der in den Landtag gewählte Abgeordnete ist im Internet recht leicht zu finden. Über eine Internetsuche lassen sich entsprechende Listen finden.
Beispiele:
für Brandenburg: http://www.landtag.brandenburg.de/de/parlament/abgeordnete/gewaehlt_in_den_wahlkreisen/395901
für NRW: http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/Webmaster/GB_II/II.1/Oeffentlichkeitstsarbeit/Wahlkreiskarte/wahlkreiskarte.jsp 

2. Rechnen Sie sich die Belastung Ihres Unternehmens mit unserem Gebührenrechner konkret aus und ermitteln Sie fiktiv die Belastung eines anderen Unternehmen zur Gegenüberstellung, welches mit gleicher Mitarbeiteranzahl ohne Fahrzeuge und nur an einem Standort tätig ist. Dessen Gebühr dürfte erheblich geringer sein, ggf. einen Bruchteil darstellen.

3. Schreiben Sie Ihren Abgeordeten an und bitten Sie um Wahrnehmung Ihrer Interessen in den Beratungen des Landtages, der Landtagsfraktion, der er angehört und in der Anfang kommenden Jahres geplanten Abstimmung.

DENN: JEDER LANDTAG MUSS DEM VERTRAG ZUSTIMMEN. STIMMT EIN LANDTAG NICHT ZU, KANN DER VERTRAG NICHT IN KRAFT TRETEN.

SIE KÖNNEN SELBST ETWAS ERREICHEN.

Schreiben an den Landtagsabgeordneten Ihres Wahlkreises (Stichworte, Dokument aufrufen und eigenes Schreiben verfassen)

Erläuterungen zum Anschreiben

4. Erinnern Sie den Abgeordneten Anfang kommenden Jahres an Ihr Anliegen und sein ggf. zur Beantwortung abgegebenes Versprechen.

Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V.

Wir stellen uns vor.

Der Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. (BAV) wurde am 05. April 1954 gegründet. Er ist eine Interessenvertretung von Unternehmen, die Pkw, Anhänger, Transporter und Lkw vermieten. Der BAV repräsentiert ca. zwei Drittel des Gesamtmarktes der Autovermietung. Er steht den Mitgliedern für alle branchenrelevanten Aufgaben zur Verfügung.

Alles Wissenswerte haben wir für Sie in einer Verbandsbroschüre aufbereitet. Bitte schauen Sie hinein. Sie erfahren wer wir sind und welche Aufgaben der BAV für die Branche der Autovermietung übernommen hat. Sie sehen, wie erfolgreich wir dabei bisher gewesen sind und warum es sich lohnt, unserer Interessengemeinschaft beizutreten und in Zukunft mit uns zusammenzuarbeiten.

Bitte hier klicken ...

BAV - Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e. V.
Hohenzollerndamm 123
14199 Berlin
Tel.  030 - 25 89 89-45
Fax: 030 - 25 89 89-99

 

Urteilsdatenbank des BAV

Der BAV bietet den Zugriff auf eine Datenbank für Gerichtsurteile und Fachartikel bzgl. Mietwagen an.

Meinung der Nutzer (10.08.2022):
„Die Datenbank des BAV ist für die Mitglieder von großem Nutzen. Hier kann sich der Autovermieter oder sein Anwalt jederzeit über den aktuellen Stand der lokalen Rechtsprechung informieren. Von unschätzbarem Wert ist die Datenbank für die überregionale bundesweite Rechtsprechung. Wenn ein Autovermieter nicht lokal Klagen kann, sondern am entfernten Unfallort oder am Sitz der Versicherung klagen muss, bietet die Datenbank wichtige Informationen über die dortige Rechtsprechung und insbesondere die möglichen Erfolgsaussichten einer Klage fern der Heimat.“

In der Datenbank sind - zumeist im Format PDF - enthalten:
- alle wichtigen BGH-Urteile der letzten Jahre
- alle wichtigen und uns bekannten Urteile der Oberlandesgerichte und der Landgerichte seit 2008
- jeweils mindestens ein Urteil einer Abteilung eines Amtsgerichtes seit 2008, soweit bekannt und von Bedeutung
- alle aktuellen uns bekannten Urteile seit Mitte 2010

Mitte 2022 befinden sich ca. 6.600 Dokumente in der Datenbank. Für ...

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