OLG Nürnberg: Ex-Mietwagen darf als Jahreswagen angeboten werden

aus "Auto Steuern und Recht", Verlag IWW:20.07.2010 | Wettbewerbsrecht
Ex-Mietwagen darf als Jahreswagen angeboten werden

Wird ein Auto, das als Mietwagen (in Spanien) benutzt worden war, als „Jahreswagen (ein Vorbesitzer)“ angeboten, ist dies nicht irreführend, so das OLG Nürnberg. Im Urteilsfall hatte der Händler bei autoscout24 einen VW Polo als „Jahreswagen (ein Vorbesitzer)“ angeboten. Er wurde abgemahnt.


Im Rahmen eines Verfahrens über einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung hat das OLG darauf hingewiesen, dass es die Berufung des Abmahners durch einstimmigen Beschluss zurückweisen will. Die Werbung sei nicht irreführend. Heutzutage gehe ein Verbraucher nicht mehr davon aus, dass ein als „Jahreswagen“ beworbenes Auto nicht auch als Mietfahrzeug im Einsatz war. Nicht zuletzt die Richtlinie zur „Abwrackprämie“ habe zu einem Wandel in der Verkehrsauffassung geführt. Im Zusammenhang mit der Abwrackprämie zählten auch ehemalige Mietwagen zur Kategorie „Jahreswagen“ (Hinweisbeschluss vom 8.6.2010, Az: 3 U 882/10).

Beachten Sie: Nimmt der Kläger seine Berufung nicht zurück, wie vom OLG empfohlen, wird dem Hinweisbeschluss ein Beschluss folgen, durch den die Berufung rechtskräftig zurückgewiesen wird.