Gesetzentwurf: Anhebung der Berufungssumme

Gesetzesentwurf: Anhebung der Berufungssumme in arbeitsgerichtlichen und zivilprozessualen Verfahren

Der Bundesrat hat in seiner 869. Sitzung am 7. Mai 2010 beschlossen, den Entwurf eines Gesetzes zur Anderung der Zivilprozessordnung und des Arbeitsgerichtsgesetzes beim Deutschen Bundestag einzubringen (BR-Drs. 261/10 (B)). Der Beschluss hat den Gesetzentwurf in der vom Bundesrat am 21. September 2007 (BR-Drs. 439/07 (B)) beschlossenen Fassung zum Inhalt. Regelungsgehalt des Gesetzesentwurfes ist es, den Mindeststreitwert für eine zulässige Berufung in vermögensrechtlichen Streitigkeiten vor den ordentlichen Gerichten der Zivilgerichtsbarkeit und der Arbeitsgerichtsbarkeit (Berufungssumme) von 600 auf 1000 Euro zu erhöhen. Hierdurch soll eine Entlastung der Justiz erreicht werden. (tb)