XII ZR 117/08: Bundesgerichtshof bestätigt die Polizeiklausel in Automietverträgen

Der Bundesgerichtshof hat in der Entscheidung XII ZR 117/08 vom 02.12.2009 die so genannte Polizeiklausel in Automietverträgen bestätigt und ein zweitinstanzliches Urteil des OLG Hamburg verworfen, wonach der Mieter dadurch unangemessen benachteiligt werde. Das bedeutet, dass die Mieter von Fahrzeugen, sofern die Mietbedingungen das verlangen, nach Unfällen die Polizei hinzuzuziehen haben, um die Umstände des Unfalles für den Halter/Autovermieter objektiv aufklären zu können.

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