Betrug auf Kosten von Geschädigten und Autovermietern

Unglaubliche Vorgänge häufen sich. Bekommt die Rechtsprechung das Verhalten von Versicherungen noch in den Griff?

Versicherer haben ein berechtigtes Interesse, ungerechtfertigten Überteuerungen bei der Abrechnung von Verkehsunfällen zu begegnen. Doch dabei schießen jedoch sie immer mehr über das Ziel hinaus. Sie geben Geschädigten zum Beispiel täglich in hunderten Fällen und unaufgefordert unrealistische Preisvorgaben. Dazu werden diese an Unfallstellen angerufen, per Fax mit Hinweisen "versorgt" oder in Briefen mit Fehlinformationen informiert.

Das Ziel sind vor allem die Steuerung des Geschädigten in bestimmte Vertragswerkstätten und in Bezug auf Mietwagenkosten der Versuch, sie von der Vermietung abzuhalten bzw. zur Anmietung auf den Versicherer zuzugehen.

Regelmäßig heisst es in Briefen der HUK Coburg sinngemäß (siehe Anlage):

"Kosten sind nicht uneingeschränkt erstattungsfähig, vergleichen Sie die Preise, damit Sie später nicht auf den Kosten sitzen bleiben. Rufen Sie uns lieber an." Angeblich stehen dem Unfallopfer Angebote ab 25 Euro am Tag zur Verfügung. Geht der Geschädigte mangels erfolgreicher Suche nach diesen Angeboten darauf ein und wird ihm tatsächlich - vermittelt durch den Versicherer - ein Fahrzeug zur Verfügung gestellt, sind die abgerechneten Beträge durchaus teurer.

Verbraucher, Geschädigte und Autovermieter werden dadurch systematisch betrogen um ihre Möglichkeiten der Schadenbehebung in EIgenregie, um faire Marktbedinungen und um einen Teil des zustehenden Schadenersatzes.