Nach einem Unfall: Eine Warnung an die Opfer

Die in Deutschland tätigen Versicherungsgesellschaften, die nach Verkehrsunfällen für Schäden im Rahmen einer Haftpflichtversicherung aufkommen müssen, sind bundesweit und in immer stärkerem Ausmaß darauf bedacht, zunächst einmal Zahlungen zurückzuhalten und nur noch den vollen Schadenersatz dann zu zahlen, wenn sie von Anwälten oder gar nach Gerichtsverfahren dazu gezwungen werden.

Die Inhalte dieser Internetseite zeigen nur einen kleinen Bereich der Kürzungsorgien, die immer weiter um sich greifen. Reparaturkosten, Abschleppkosten, Sachverständigenhonorare und Anwaltskosten sind weitere Baustellen aus Sicht der Versicherer.

Gleichzeitig versuchen sich die Versicherer als hilfsbereite Partner und Ratgeber in Sachen Unfallregulierung gegenüber Unfallopfern. Diese haben einen Schadenersatzanspruch. Die Interessen sind gegenläufig. Der Versicherer will sparen, das Opfer den berechtigten vollen Schadenersatz.

Ausdruck der "Gütige Onkel"- oder "Guter-Ratgeber"-Mentalität sind Internetseiten, wie

http://www.versicherung-und-verkehr.de/index.php?id=254

Beispielformulierung:

"Die gegnerische Versicherung ist nicht verpflichtet, diese Kosten in jedem Fall zu übernehmen." Doch, in jedem Fall, in dem sie eintrittpflichtg ist und ein Mobilitätsbedarf besteht sowie die Kosten erforderlich sind, muss die Versicherung diese übernehmen. Da gibt es keine Ausnahme. Diese sind konstruiert und sollen verunsichern und dem eigentlichen Ziel dienen, mit dem Opfer in Kontakt zu kommen und es zu lenken, dem Versicherer die Lenkung zu überlassen.

Andere fragwürdige Inhalte sind:

http://www.versicherung-und-verkehr.de/index.php?id=222 mit dem "Hinweis":
"Tipp: Melden Sie den Schaden direkt über 0180 / 25 0 26 (Zentralruf der Autoversicherer)."

Davor ist zu warnen. Der beste Rat ist ein versierter Verkehrsanwalt, tausendfach in den gelben Seiten zufinden oder im Kfz-Gewerbe, bei freien Sachverständigen und Autovermietern zu erfahren.

Und wer noch nicht von den eindeutigen Interessen der Versicherer überzeugt ist: Suchen Sie mal den Hinweis, dass der Geschädigte einen Gutachter und einen Anwalt benötigt.
Es findet sich nur: "Bei umfangreicheren Reparaturen sollten Sie einen schriftlichen Kostenvoranschlag verlangen" oder sinngemäß "Kosten des Gutachters tragen wir einer bei Haftungsquote nicht vollständig".