Nach einem Unfall: Eine Warnung an die Opfer

Die in Deutschland tätigen Versicherungsgesellschaften, die nach Verkehrsunfällen für Schäden im Rahmen einer Haftpflichtversicherung aufkommen müssen, sind bundesweit und in immer stärkerem Ausmaß darauf bedacht, zunächst einmal Zahlungen zurückzuhalten und nur noch den vollen Schadenersatz dann zu zahlen, wenn sie von Anwälten oder gar nach Gerichtsverfahren dazu gezwungen werden.

Die Inhalte dieser Internetseite zeigen nur einen kleinen Bereich der Kürzungsorgien, die immer weiter um sich greifen. Reparaturkosten, Abschleppkosten, Sachverständigenhonorare und Anwaltskosten sind weitere Baustellen aus Sicht der Versicherer.

Gleichzeitig versuchen sich die Versicherer als hilfsbereite Partner und Ratgeber in Sachen Unfallregulierung gegenüber Unfallopfern. Diese haben einen Schadenersatzanspruch. Die Interessen sind gegenläufig. Der Versicherer will sparen, das Opfer den berechtigten vollen Schadenersatz.

Ausdruck der "Gütige Onkel"- oder "Guter-Ratgeber"-Mentalität sind Internetseiten, wie

http://www.versicherung-und-verkehr.de/index.php?id=254

Beispielformulierung:

"Die gegnerische Versicherung ist nicht verpflichtet, diese Kosten in jedem Fall zu übernehmen." Doch, in jedem Fall, in dem sie eintrittpflichtg ist und ein Mobilitätsbedarf besteht sowie die Kosten erforderlich sind, muss die Versicherung diese übernehmen. Da gibt es keine Ausnahme. Diese sind konstruiert und sollen verunsichern und dem eigentlichen Ziel dienen, mit dem Opfer in Kontakt zu kommen und es zu lenken, dem Versicherer die Lenkung zu überlassen.

Andere fragwürdige Inhalte sind:

http://www.versicherung-und-verkehr.de/index.php?id=222 mit dem "Hinweis":
"Tipp: Melden Sie den Schaden direkt über 0180 / 25 0 26 (Zentralruf der Autoversicherer)."

Davor ist zu warnen. Der beste Rat ist ein versierter Verkehrsanwalt, tausendfach in den gelben Seiten zufinden oder im Kfz-Gewerbe, bei freien Sachverständigen und Autovermietern zu erfahren.

Und wer noch nicht von den eindeutigen Interessen der Versicherer überzeugt ist: Suchen Sie mal den Hinweis, dass der Geschädigte einen Gutachter und einen Anwalt benötigt.
Es findet sich nur: "Bei umfangreicheren Reparaturen sollten Sie einen schriftlichen Kostenvoranschlag verlangen" oder sinngemäß "Kosten des Gutachters tragen wir einer bei Haftungsquote nicht vollständig".

Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V.

Wir stellen uns vor.

Der Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. (BAV) wurde am 05. April 1954 gegründet. Er ist eine Interessenvertretung von Unternehmen, die Pkw, Anhänger, Transporter und Lkw vermieten. Der BAV repräsentiert ca. zwei Drittel des Gesamtmarktes der Autovermietung. Er steht den Mitgliedern für alle branchenrelevanten Aufgaben zur Verfügung.

Alles Wissenswerte haben wir für Sie in einer Verbandsbroschüre aufbereitet. Bitte schauen Sie hinein. Sie erfahren wer wir sind und welche Aufgaben der BAV für die Branche der Autovermietung übernommen hat. Sie sehen, wie erfolgreich wir dabei bisher gewesen sind und warum es sich lohnt, unserer Interessengemeinschaft beizutreten und in Zukunft mit uns zusammenzuarbeiten.

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BAV - Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e. V.
Hohenzollerndamm 123
14199 Berlin
Tel.  030 - 25 89 89-45
Fax: 030 - 25 89 89-99

 

Urteilsdatenbank des BAV

Der BAV bietet den Zugriff auf eine Datenbank für Gerichtsurteile und Fachartikel bzgl. Mietwagen an.

Meinung der Nutzer (10.08.2022):
„Die Datenbank des BAV ist für die Mitglieder von großem Nutzen. Hier kann sich der Autovermieter oder sein Anwalt jederzeit über den aktuellen Stand der lokalen Rechtsprechung informieren. Von unschätzbarem Wert ist die Datenbank für die überregionale bundesweite Rechtsprechung. Wenn ein Autovermieter nicht lokal Klagen kann, sondern am entfernten Unfallort oder am Sitz der Versicherung klagen muss, bietet die Datenbank wichtige Informationen über die dortige Rechtsprechung und insbesondere die möglichen Erfolgsaussichten einer Klage fern der Heimat.“

In der Datenbank sind - zumeist im Format PDF - enthalten:
- alle wichtigen BGH-Urteile der letzten Jahre
- alle wichtigen und uns bekannten Urteile der Oberlandesgerichte und der Landgerichte seit 2008
- jeweils mindestens ein Urteil einer Abteilung eines Amtsgerichtes seit 2008, soweit bekannt und von Bedeutung
- alle aktuellen uns bekannten Urteile seit Mitte 2010

Mitte 2022 befinden sich ca. 6.600 Dokumente in der Datenbank. Für ...

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