Fraunhofer-Erhebung ungeeignet: Kreditkarten als Zahlungsmittel ohne Durchbruch, bei Mietwagen nur bei 7%

Nach unserer Auffassung sind folgende Argumente auch geeignet, die mangelnde Eignung der Fraunhofer-Erhebung 2008 für die tatrichterliche Schätzung zu verdeutlichen:

Die 80.000 Internetpreise in Fraunhofer sind für 93% der Geschädigten unerheblich, da sie nicht auf Preise eines Teilmarktes verwiesen werden können, der für sie ohne eine Kreditkarte nicht zugänglich ist.

Die Verbreitung und Nutzung von Kreditkarten ist keineswegs stetig steigend. Selbst der Umsatz des bargeldlosen Zahlungsverkehrs in Deutschland ist von 1999 bis 2006 lediglich von ca. 28.000 Mdr. Euro auf 36.000 Mrd. Euro gestiegen. Der Umsatzanteil der Kreditkarten liegt dort sogar nur bei 0,1%.

Barzahlungen nehmen also noch einen erheblichen Anteil, z.B. im Handel wird nach Auskunft des Deutschen Bankenverbandes zu 60% noch mit Bargeld bezahlt. Ähnlich dürfte das in anderen Branchen aussehen.

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Innerhalb des bargeldlosen Zahlungsverkehrs haben die Kreditkarten seit Jahren einen sehr kleinen Anteil aller Transaktionen ohne Bargeld von nur 2,5%, während sich z.B. der Anteil der EC-Karten verdoppelte. Die Hauptvarianten bargeldlosen Zahlens sind weiterhin die Lastschriften und die Überweisungen mit jeweils mit 45% aller Zahlungen.

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Laut Branchenreport Gruner+Jahr liegt der Anteil der Kreditkartennutzung im Mietwagenbereich nur bei ca. 7% (Quelle: Allensbacher Computer- und Technik-Analyse, siehe http://www.acta-online.de/

Branchenbild G+J ansehen (dort Seite 5)

Weiterer Beleg:
"Zahlungsverhalten in Deutschland", Deutsche Bundesbank 2009, II, S. 46ff.: Nur 7% der Internetnutzer zahlen im Internet mit Kreditkarte... , siehe besonders die Seiten 71, 80, 86.
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Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V.

Wir stellen uns vor.

Der Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. (BAV) wurde am 05. April 1954 gegründet. Er ist eine Interessenvertretung von Unternehmen, die Pkw, Anhänger, Transporter und Lkw vermieten. Der BAV repräsentiert ca. zwei Drittel des Gesamtmarktes der Autovermietung. Er steht den Mitgliedern für alle branchenrelevanten Aufgaben zur Verfügung.

Alles Wissenswerte haben wir für Sie in einer Verbandsbroschüre aufbereitet. Bitte schauen Sie hinein. Sie erfahren wer wir sind und welche Aufgaben der BAV für die Branche der Autovermietung übernommen hat. Sie sehen, wie erfolgreich wir dabei bisher gewesen sind und warum es sich lohnt, unserer Interessengemeinschaft beizutreten und in Zukunft mit uns zusammenzuarbeiten.

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Urteilsdatenbank des BAV

Der BAV bietet den Zugriff auf eine Datenbank für Gerichtsurteile und Fachartikel bzgl. Mietwagen an.

Meinung der Nutzer (10.08.2022):
„Die Datenbank des BAV ist für die Mitglieder von großem Nutzen. Hier kann sich der Autovermieter oder sein Anwalt jederzeit über den aktuellen Stand der lokalen Rechtsprechung informieren. Von unschätzbarem Wert ist die Datenbank für die überregionale bundesweite Rechtsprechung. Wenn ein Autovermieter nicht lokal Klagen kann, sondern am entfernten Unfallort oder am Sitz der Versicherung klagen muss, bietet die Datenbank wichtige Informationen über die dortige Rechtsprechung und insbesondere die möglichen Erfolgsaussichten einer Klage fern der Heimat.“

In der Datenbank sind - zumeist im Format PDF - enthalten:
- alle wichtigen BGH-Urteile der letzten Jahre
- alle wichtigen und uns bekannten Urteile der Oberlandesgerichte und der Landgerichte seit 2008
- jeweils mindestens ein Urteil einer Abteilung eines Amtsgerichtes seit 2008, soweit bekannt und von Bedeutung
- alle aktuellen uns bekannten Urteile seit Mitte 2010

Mitte 2022 befinden sich ca. 6.600 Dokumente in der Datenbank. Für ...

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