Empfehlungen des 62. Verkehrsgerichtstages

Im Januar tagt regelmäßig der Verkehrsgerichtstag in Goslar. Experten wie Richter, Anwälte, Verbände, Polizei usw. diskutieren aktuelle Themen des Verkehrsrechts und formulieren Empfehlungen an die Politik.

Die Empfehlungen dieses Jahres lauten in Kurzfassung:

1. Für schwerwiegende Alkoholfahrten soll die Einziehung des Fahrzeuges möglich werden.
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2. Zum Ausgleich eines Haushaltsführungsschadens sollen verbesserte Tabellen verfügbar sein, aber die Ansprüche weiterhin konkret dargestellt und geprüft werden.
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3. Gutachten zu Fahreignungsprüfungen sind bewährt, sollen jedoch von hochqualifizierten Behörden zu prüfen.
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4. Punktehandel ist stafbare Verschleierung, gefährdet die Verkehrssicherheit und ist durch Gesetzgeber und Behörden zu unterbinden.
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5. Ein Entfernen vom Ort eines Sachschadens soll weiterhin strafbar sein, allerdings nach einer Mindestwartezeit. Auch eine neutrale Meldestelle kann informiert werden.
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6. Vorschäden gehören ins Gutachten, Reparaturbestätigungen können hilfreich sein. Einwände hat der Versicherer frühzeitig zu formulieren.
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7. Es bedarf Regelungen zu verpassten Anschlüssen bei multimodalen Reisen.
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(8. Seefahrt)

Zur Empfehlung des Arbeitskreises I ist zu sagen, dass auch Fahrzeuge von Dritten eingezogen werden sollen, wenn die Eigentümer leichtfertig gehandelt haben. Diese Besonderheit zielt auch auf Autovermieter, wobei unklar bleibt, inwieweit der Eigentümer hier - anders als bei Raserfällen - leichtfertig handeln könnte.

Weitere Informationen zur Einziehung von Mietwagen (interne Informationen für BAV-Mitglieder):

https://www.bav.de/aktuelles/intern/2762-einziehung-von-mietwagen-nach-rennen.html

https://www.bav.de/service/oeffentlich/2785-rennen-mit-mietwagen.html

https://www.bav.de/aktuelles/intern/4002-einziehung-von-mietfahrzeugen-nach-rennen.html