Transporter-Maut ab 3,51t soll 2024 kommen

Die Bundesregierung will die derzeitigen Staatseinnahmen aus dem Straßenverkehr von ca. 7,2 Milliarden Euro jährlich weiter erhöhen. Seit Jahren wird über eine Absenkung der Gewichtsgrenze für die Mautpflicht in Deutschland auf 3,5 Tonnen nachgedacht.

Mit einem Mautänderungsgesetz sollen geänderte Mautsätze und eine Reform ab 2024 auf den Weg gebracht werden. Deren Inhalt sei die Mautpflicht ab größer 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht sowie eine CO2-Abgabe.

Die konkrete Ausgestaltung ist derzeit nicht bekannt. Doch hatte der Bundesverband der Autovermieter bereits vor mehreren Jahren vor einer Absendung der Mautpflicht auf 3,5-Tonner gewarnt und die zu erwartenden gravierenden Probleme der Vermietunternehmen benannt.

https://www.bav.de/service/oeffentlich/2466-lkw-maut-forderungen-fuer-den-fall-einer-absenkung-auf-3-5-tonnen.html 

Aus Sicht der Mietkunden wird sich eine erhebliche Steigerung der Attraktivität von leichten Nutzfahrzeugen bis 3,5 Tonnen ergeben, auf die auch Autovermieter reagieren müssen. Viele Vermieter, die heute Transporter über 3,5 Tonnen vermieten, werden sich das in Zukunft genau überlegen müssen. Denn die organisatorischen und finanziellen Folgen für den Fahrzeughalter/Autovermieter sind erheblich.

Der Vermietmarkt wird im Nutzfahrzeugbereich einen Umbruch erleben. Man stelle sich das Geschäft eines auf Transporter spezialisierten Unternehmens z.B. an Baumärkten vor: kostengünstige Kurzzeitmieten bis zu einem Tag bei App-gestützter Reservierung und Fahrzeugübernahme und automatischer Abrechnung. In die schlanken nutzerfreundlichen Ablaufprozesse hinein ist dann eine Mautabrechnung zu integrieren, wobei Daten bei Rückgabe und Abrechnung von Dritten abhängig sind und zum Mietende nicht vorliegen.