Mietwagen-Broker verstoßen vielfach gegen Verbraucher-Recht der Europäischen Union

Laut einer aktuellen Information der Europäischen Kommission verstoßen die meisten Mietwagen-Vermittlungsportale gegen europäisches Verbraucher-Recht.

Seite ansehen

Verbraucherportale nehmen für sich in Anspruch, dass der Interessierte einen Mietwagen besonders günstig und einfach buchen kann. Diese Seiten werden vor allem für die Miete von Fahrzeugen im Urlaub verwendet.

Doch gehen die allermeisten Beschwerden rund um die Mietwagennutzung vermutlich auf die Nutzung von Vermittlungsplattformen zurück. Hier werden Fahrzeuge - meist im Ausland - reserviert, die häufig noch nicht einmal richtig beschrieben sind. Wer Vertragspartner ist und damit Ansprechpartner für Beschwerden und Reklamationen, bleibt vielfach unklar. Welche Leistungen sind wirklich enthalten? Bekomme ich vor Ort, was mir versprochen wurde? Wie sind die konkreten vertraglichen Bedingungen, wenn neben dem Broker noch ein weiterer Vermittler mit seinen eigenen Regeln und Bedindungen und zum Dritten der Vermieter vor Ort im Spiel sind? Wer hilft mir, wenn ich vor Ort das Fahrzeug nur bekomme, wenn ich Zusatzleistungen bezahle, von denen vorher niemand etwas gesagt hat?

Dass sich so viele Kunden darauf einlassen, dürfte am Preis liegen. Die Vermittler haben sich langfristig extrem günstige Kontingente gesichert und können daher aktuelle Preise oft unterbieten. Doch wenn Kunden nur auf den Preis schauen, besteht die Gefahr, dass sie enttäuscht werden können. Für Anbieter vor Ort entsteht Spielraum für wenig kundenfreundliches Verhalten, denn das Auto ist ja bei jemand anderem bezahlt worden und das Geld wird - nachvollziehbar - nicht vollständig weitergegeben.

Daher ist zu empfehlen, den Fokus nicht nur auf den günstigsten Anbieter zu richten. Die benötigen Bausteine muss sich der Mieter vorher gut überlegen. Zusatzfahrer, realistische Kilometer-Grenzen, wie weit soll die Haftungsreduzierung gehen usw. In den meisten Urlaubsregionen sind Fahrzeuge auch direkt buchbar. Dann gibt es lediglich einen Ansprechpartner, mit dem der Vertrag direkt geschlossen ist. Das ist einfacher, zwar meist auch teurer, aber am Ende vielleicht die richtige Entscheidung.

Im Augenblick ist die Situation besonders. Wer ein Fahrzeug mieten möchte, sollte es rechtzeitig reservieren. Dass die Preise mangels Verfügbarkeit derzeit höher sind, dürfte inzwischen weitläufig bekannt sein. Eine spürbare Änderung wird erst Ende kommenden Jahres erwartet.

 

Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V.

Wir stellen uns vor.

Der Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. (BAV) wurde am 05. April 1954 gegründet. Er ist eine Interessenvertretung von Unternehmen, die Pkw, Anhänger, Transporter und Lkw vermieten. Der BAV repräsentiert ca. zwei Drittel des Gesamtmarktes der Autovermietung. Er steht den Mitgliedern für alle branchenrelevanten Aufgaben zur Verfügung.

Alles Wissenswerte haben wir für Sie in einer Verbandsbroschüre aufbereitet. Bitte schauen Sie hinein. Sie erfahren wer wir sind und welche Aufgaben der BAV für die Branche der Autovermietung übernommen hat. Sie sehen, wie erfolgreich wir dabei bisher gewesen sind und warum es sich lohnt, unserer Interessengemeinschaft beizutreten und in Zukunft mit uns zusammenzuarbeiten.

Bitte hier klicken ...

BAV - Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e. V.
Hohenzollerndamm 123
14199 Berlin
Tel.  030 - 25 89 89-45
Fax: 030 - 25 89 89-99

 

Urteilsdatenbank des BAV

Der BAV bietet den Zugriff auf eine Datenbank für Gerichtsurteile und Fachartikel bzgl. Mietwagen an.

Meinung der Nutzer (10.08.2022):
„Die Datenbank des BAV ist für die Mitglieder von großem Nutzen. Hier kann sich der Autovermieter oder sein Anwalt jederzeit über den aktuellen Stand der lokalen Rechtsprechung informieren. Von unschätzbarem Wert ist die Datenbank für die überregionale bundesweite Rechtsprechung. Wenn ein Autovermieter nicht lokal Klagen kann, sondern am entfernten Unfallort oder am Sitz der Versicherung klagen muss, bietet die Datenbank wichtige Informationen über die dortige Rechtsprechung und insbesondere die möglichen Erfolgsaussichten einer Klage fern der Heimat.“

In der Datenbank sind - zumeist im Format PDF - enthalten:
- alle wichtigen BGH-Urteile der letzten Jahre
- alle wichtigen und uns bekannten Urteile der Oberlandesgerichte und der Landgerichte seit 2008
- jeweils mindestens ein Urteil einer Abteilung eines Amtsgerichtes seit 2008, soweit bekannt und von Bedeutung
- alle aktuellen uns bekannten Urteile seit Mitte 2010

Mitte 2022 befinden sich ca. 6.600 Dokumente in der Datenbank. Für ...

weiterlesen...
nach oben