2035: Verbrenner-Aus und Autovermietung

Die europäischen Institutionen kämpfen für den Aus des Verbrenner-Motors ab 2035. Sollte der Europäische Rat (Gremium der Mitgliedsstaaten, neben Parlament und Kommission) an den bisherigen Beschlüssen nichts verändern, wird das Aus kommen.

Dann muss aber auch mit mehr Verve an den Voraussetzungen gearbeitet werden. Gemeint sind nicht die Verwerfungen in der Automobilindustrie, die kommen würden und deren Folgen sicherlich noch nicht ausreichend diskutiert sind. Aus Sicht der Vermietbranche sind die Voraussetzungen für das Verbrenner-Verbot noch lange nicht gegeben. Autovermieter bieten zu nahezu 100 Prozent fabrikneue Fahrzeuge an. Ab 2035 wären alle diese Mieten auf Elektromobilität umzustellen, denn es gäbe ja keine anderen Fahrzeuge mehr in der Autovermietung.

Man stelle sich nur mal ein Parkhaus am Flughafen mit 1.000 Pkw vor, die dort elektrisch geladen werden müssten. Oder eine Mietstation eines mittelständischen Autovermieters, der heute viele Fahrzeuge in der Umgegend über Nacht abstellen darf, um sie Stück für Stück zu reinigen und neu zu vermieten. Ab 2035 sind alle diese Fahrzeuge mit den dann aktuellen Ladetechnologien zwischen zwei Mieten aufzuladen. Heute würde das hier und dort noch nicht einmal für ein einzelnen Fahrzeug funktionieren. Mieter bringen Fahrzeuge in der Regel vollgetankt zurück, das Thema stellt sich daher bisher nicht.

Die Lade-Kapazitäten in den Städten sind bisher auch ohne den speziellen Anspruch der Vermieter unzureichend für einen durchschlagenden Erfolg der Elektromobilität entwickelt worden. Verfügbarkeitsfragen der Ladeinfrastruktur und Umfang der Möglichkeiten des Ausbaus der Infrastruktur für Autovermieter sind bisher nicht beleuchtet. Ein Anbieter mit 100 Fahrzeugen im Fuhrpark hat häufig noch nicht einmal den Platz auf seinem Hof für eine hinreichende Anzahl von Ladeplätzen. Er müsste umziehen, neu bauen, zukaufen oder zupachten, wenn das überhaupt möglich ist. Sonst steht er vor dem Aus.

Natürlich sind 13 Jahre eine lange Zeit die technische Entwicklungen. Doch wird über den Ausbau der Ladeinfrastruktur im Zusammenhang mit der Einführung der Elektromobilität auch seit vielen Jahren diskutiert, ohne dass es zu einem befriedigenden Ergebnis gekommen ist. Das muss anders werden, sonst wird die Miete eines Autos ab 2035 zum absoluten Luxus mit entsprechenden Preisen. Die Branche wäre eine andere mit wenigen Anbietern und ganz anderen Spielregeln. Manch einen würde das freuen, aber die Branche wird ja gebraucht, denn sie erfüllt eine  gesamtgesellschaftlich wichtige Funktion für private und gewerbliche Nachfrager.

Die Umweltfragen wiegen selbstverständlich schwer. Es sind ca. 13 Jahre, die bleiben, um die nötigen Rahmenbedingungen für das Ende des Verbrenners zu schaffen. Heute sind wir davon weit entfernt.

Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V.

Wir stellen uns vor.

Der Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. (BAV) wurde am 05. April 1954 gegründet. Er ist eine Interessenvertretung von Unternehmen, die Pkw, Anhänger, Transporter und Lkw vermieten. Der BAV repräsentiert ca. zwei Drittel des Gesamtmarktes der Autovermietung. Er steht den Mitgliedern für alle branchenrelevanten Aufgaben zur Verfügung.

Alles Wissenswerte haben wir für Sie in einer Verbandsbroschüre aufbereitet. Bitte schauen Sie hinein. Sie erfahren wer wir sind und welche Aufgaben der BAV für die Branche der Autovermietung übernommen hat. Sie sehen, wie erfolgreich wir dabei bisher gewesen sind und warum es sich lohnt, unserer Interessengemeinschaft beizutreten und in Zukunft mit uns zusammenzuarbeiten.

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BAV - Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e. V.
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Urteilsdatenbank des BAV

Der BAV bietet den Zugriff auf eine Datenbank für Gerichtsurteile und Fachartikel bzgl. Mietwagen an.

Meinung der Nutzer (10.08.2022):
„Die Datenbank des BAV ist für die Mitglieder von großem Nutzen. Hier kann sich der Autovermieter oder sein Anwalt jederzeit über den aktuellen Stand der lokalen Rechtsprechung informieren. Von unschätzbarem Wert ist die Datenbank für die überregionale bundesweite Rechtsprechung. Wenn ein Autovermieter nicht lokal Klagen kann, sondern am entfernten Unfallort oder am Sitz der Versicherung klagen muss, bietet die Datenbank wichtige Informationen über die dortige Rechtsprechung und insbesondere die möglichen Erfolgsaussichten einer Klage fern der Heimat.“

In der Datenbank sind - zumeist im Format PDF - enthalten:
- alle wichtigen BGH-Urteile der letzten Jahre
- alle wichtigen und uns bekannten Urteile der Oberlandesgerichte und der Landgerichte seit 2008
- jeweils mindestens ein Urteil einer Abteilung eines Amtsgerichtes seit 2008, soweit bekannt und von Bedeutung
- alle aktuellen uns bekannten Urteile seit Mitte 2010

Mitte 2022 befinden sich ca. 6.600 Dokumente in der Datenbank. Für ...

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