Aktuelle Lage mit Omikron

Bald zwei Jahre Corona und es hört nicht auf. Die Branche befürchtet weitere Verwerfungen und spürt wieder verstärkt die Unsicherheit. Zudem steht eine Omikron-Welle vor der Tür und die Politik bekommt das Flattern. Dabei sieht es doch so aus, als stünden wir ganz gut da und könnten bei einigen Einschränkungen das neue Jahr hoffnungsvoll beginnen.

Woher die Zuversicht?

1. Ungeimpft sind vor allem junge Menschen. Deren Ansteckung steht bevor. Doch der Anteil derer, die einen schweren Verlauf haben werden, ist geringer, als in früheren Wellen der Pandemie. Das müsste eine Entlastung für diejenigen bringen, die sich um die schwer erkrankten kümmern.

2. Infizieren sich viele Geimpfte und schon einmal an Corona erkrankte, steht inzwischen mehr oder weniger fest, dass deren Immunsystem auch mit der Variante Omikron umgehen kann. Man ist zwar nicht vollkommen geschützt, aber ein schwerer Verlauf ist unwahrscheinlich.

3. Beides zusammen bedeutet doch, dass die pure Wucht der kommenden Verbreitung des Virus nicht allein betrachtet werden kann. Für die wichtigen Fragen von Schulschließungen, Grundrechtseinschränkungen usw. kann das nicht reichen. Andere Maßnahmen scheinen weiterhin und gerade jetzt unvermeidlich, wie Kontakteinschränkungen, Hygieneregeln, Maskenplichten bis hin zu 3G bis 2G PlusPlus und Testvorschriften. Die Politik sollte daher nicht die Welle an sich in den Blick nehmen, sondern auf dem derzeitigen Weg Maß halten und einen Lockdown vermeiden. Dessen Auswirkungen wären wiederum extrem und eine solche Entscheidung daher den vielen Geimpften und Geboosterten gegenüber nicht zu vermitteln.

Inzwischen ist auch schon lange nicht mehr nachvollziehbar, dass es fast 3 Millionen über 60-Jährige gibt, die noch immer ungeimpft sind. Wer sich nicht impfen lässt, wird erkranken. Da ist das Gesundheitsrisiko größer, das weiß jeder und da sind Zweifel sinnlos. Wer das nicht versteht, dem ist im Zweifel nicht mehr zu helfen.

Es verbleiben auf der Seite der größten Sorgen einerseits die an der Front beschäftigten in den Krankenhäusern und in der Intensivpflege und andererseits diejenigen, die sich nicht impfen lassen können sowie ungeboosterte Risikopatienten. Deren Sorgen sind gravierend und das ist nachvollziehbar. Hierauf sollte die Politik ihren Fokus legen.

Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V.

Wir stellen uns vor.

Der Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. (BAV) wurde am 05. April 1954 gegründet. Er ist eine Interessenvertretung von Unternehmen, die Pkw, Anhänger, Transporter und Lkw vermieten. Der BAV repräsentiert ca. zwei Drittel des Gesamtmarktes der Autovermietung. Er steht den Mitgliedern für alle branchenrelevanten Aufgaben zur Verfügung.

Alles Wissenswerte haben wir für Sie in einer Verbandsbroschüre aufbereitet. Bitte schauen Sie hinein. Sie erfahren wer wir sind und welche Aufgaben der BAV für die Branche der Autovermietung übernommen hat. Sie sehen, wie erfolgreich wir dabei bisher gewesen sind und warum es sich lohnt, unserer Interessengemeinschaft beizutreten und in Zukunft mit uns zusammenzuarbeiten.

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BAV - Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e. V.
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Urteilsdatenbank des BAV

Der BAV bietet den Zugriff auf eine Datenbank für Gerichtsurteile und Fachartikel bzgl. Mietwagen an.

Meinung der Nutzer (10.08.2022):
„Die Datenbank des BAV ist für die Mitglieder von großem Nutzen. Hier kann sich der Autovermieter oder sein Anwalt jederzeit über den aktuellen Stand der lokalen Rechtsprechung informieren. Von unschätzbarem Wert ist die Datenbank für die überregionale bundesweite Rechtsprechung. Wenn ein Autovermieter nicht lokal Klagen kann, sondern am entfernten Unfallort oder am Sitz der Versicherung klagen muss, bietet die Datenbank wichtige Informationen über die dortige Rechtsprechung und insbesondere die möglichen Erfolgsaussichten einer Klage fern der Heimat.“

In der Datenbank sind - zumeist im Format PDF - enthalten:
- alle wichtigen BGH-Urteile der letzten Jahre
- alle wichtigen und uns bekannten Urteile der Oberlandesgerichte und der Landgerichte seit 2008
- jeweils mindestens ein Urteil einer Abteilung eines Amtsgerichtes seit 2008, soweit bekannt und von Bedeutung
- alle aktuellen uns bekannten Urteile seit Mitte 2010

Mitte 2022 befinden sich ca. 6.600 Dokumente in der Datenbank. Für ...

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