Verantwortung und Kosten für das Testen regeln

Aus den Verhandlungen zur Bildung einer neuen Regierung ergeben sich konkrete Vorstellungen zur Behandlung der eskalierenden Pandemie-Situation. Der nachgeschärfte Gesetzentwurf des Bundes beinhaltet Regelungen zu 3G in Unternehmen.

Mehrere Millionen Arbeitnehmer sind ungeimpft und auch nicht genesen. Sofern Mitarbeiter, die mit Kollegen und/oder Kunden in Kontakt kommen und selbst nicht geimpft oder genesen sind, sollen es Vorgaben zu intensiven Tests in Unternehmen richten. Daraus ergeben sich folgende Fragen, die in dem Zusammenhang zu klären sind:

1. Wie kann der Aufwand dieses ausufernden Testszenarios beherrschbar bleiben? Wenn Arbeitnehmer, die anstatt um 07:00 Uhr zur Arbeit zu erscheinen, sich um 08:00 Uhr beim Test-Zentrum in einer Schlange anstellen und bestenfalls um 09:00 Uhr auf der Arbeit erscheinen, um das erste Auto zu vermieten, dann kann das Unternehmen so nicht bestehen. Es bleiben nach dem Gesetzentwurf lediglich tagesaktuelle Selbsttests.

2. Wer soll die Tests bezahlen, sofern diese tagesaktuell im Unternehmen durchgeführt und kontrolliert werden? Arbeitnehmer können das unter Umständen nicht, wenn es ihre finanzielle Situation nicht zulässt. Oder sie wollen es nicht und wer soll das dann durchsetzen? Aber auch der Arbeitgeber dürfte in der aktuellen Situation sehr häufig finanziell überfordert sein, zumal er schon die Kosten der Durchführung und Kontrolle vor Ort zahlen muss. Die Politik sollte daher die Vorgaben zu 3G mit einer finanziellen Förderung des entstehenden erheblichen Aufwandes der Arbeitgeber verbinden.
Werden anders herum dem ungeimpften Arbeitnehmer diese Kosten übertragen, entsteht ggf. ein zusätzlicher Impfdruck, den Politik und auch Arbeitgeber grundsätzlich bestimmt befürworten würden. Dessen finanziellen Aufwand könnte man in einer pauschalen gesetzlichen Regelung zur Absetzbarkeit über die Einkommensteuer ausgleichen.

3. Es ist die Bedeutung des Tests und dessen Nachweismöglichkeit zu klären. Können Arbeitnehmer mit dem Test im Betrieb vom Vortrag mit öffentlichen Verkehrsmittels am Folgetag wieder zur Arbeit fahren? Wie weisen sie den Antigen-Schnelltest nach?

4. Sind ausreichend Selbsttests verfügbar und bleibt es bei den derzeitigen Preisen von ca. einem Euro pro Test? Bereits vor dem Bekanntwerden diese Gesetzentwurfes waren Tests immer wieder mal im Handel nicht allgemein verfügbar. Das sollte sich auch bei einer stärkenden Nachfrage nicht wiederholen, die nun zu erwarten ist. Auch der Preis sollte eher sinken als steigen, um die Kosten für Arbeitnehmer und/oder Arbeitgeber zu minimieren. Bei steigender Nachfrage werden die Gesetzes des Marktes aber wohl etwas anderes bewirken.

 

Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V.

Wir stellen uns vor.

Der Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. (BAV) wurde am 05. April 1954 gegründet. Er ist eine Interessenvertretung von Unternehmen, die Pkw, Anhänger, Transporter und Lkw vermieten. Der BAV repräsentiert ca. zwei Drittel des Gesamtmarktes der Autovermietung. Er steht den Mitgliedern für alle branchenrelevanten Aufgaben zur Verfügung.

Alles Wissenswerte haben wir für Sie in einer Verbandsbroschüre aufbereitet. Bitte schauen Sie hinein. Sie erfahren wer wir sind und welche Aufgaben der BAV für die Branche der Autovermietung übernommen hat. Sie sehen, wie erfolgreich wir dabei bisher gewesen sind und warum es sich lohnt, unserer Interessengemeinschaft beizutreten und in Zukunft mit uns zusammenzuarbeiten.

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Urteilsdatenbank des BAV

Der BAV bietet den Zugriff auf eine Datenbank für Gerichtsurteile und Fachartikel bzgl. Mietwagen an.

Meinung der Nutzer (10.08.2022):
„Die Datenbank des BAV ist für die Mitglieder von großem Nutzen. Hier kann sich der Autovermieter oder sein Anwalt jederzeit über den aktuellen Stand der lokalen Rechtsprechung informieren. Von unschätzbarem Wert ist die Datenbank für die überregionale bundesweite Rechtsprechung. Wenn ein Autovermieter nicht lokal Klagen kann, sondern am entfernten Unfallort oder am Sitz der Versicherung klagen muss, bietet die Datenbank wichtige Informationen über die dortige Rechtsprechung und insbesondere die möglichen Erfolgsaussichten einer Klage fern der Heimat.“

In der Datenbank sind - zumeist im Format PDF - enthalten:
- alle wichtigen BGH-Urteile der letzten Jahre
- alle wichtigen und uns bekannten Urteile der Oberlandesgerichte und der Landgerichte seit 2008
- jeweils mindestens ein Urteil einer Abteilung eines Amtsgerichtes seit 2008, soweit bekannt und von Bedeutung
- alle aktuellen uns bekannten Urteile seit Mitte 2010

Mitte 2022 befinden sich ca. 6.600 Dokumente in der Datenbank. Für ...

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