Polizeiklausel der Firma Enterprise unwirksam

Das Landgericht Frankfurt hat entschieden, dass ein Mieter lediglich für die vereinbarte Selbstbeteiligung einzustehen hat, obwohl er nach einem Unfall nicht die Polizei gerufen hatte. Und das ist auch nachvollziehbar.

Grundsätzlich wird eine Polizeiklausel durch die Gerichte als bindend für den Mieter angesehen. Bei Beschädigungen und Unfällen ist der Mieter durch eine solche Klausel in den Mietbedingungen daran gebunden, die Polizei hinzuzuziehen. Doch diese Klausel muss auch korrekt formuliert sein. Der Bundesverband der Autovermieter hält für seine Mitglieder eine - nach bisheriger Kenntnis - rechtskonforme Formulierung bereit.

Anders die Formulierung der Firma Enterprise, die vom Landgericht Frankfurt/Main als unwirksam angesehen wird. Denn dort stand (oder steht?):

"Der Mieter hat jeden Diebstahl oder Verlust (oder gegebenenfalls jeden Unfall) sofort der Polizei anzuzeigen und den Vermieter unverzüglich in Textform über die Anzeige zu unterrichten."

Die Hinzuziehung der Polizei und die unverzügliche Information des Vermieter nach einem Unfall ist hier anders als bei Diebstahl oder Verlust mit dem Wort "gegebenenfalls" eingeschränkt formuliert. Für das Landgericht ergab sich hieraus eine Unklarheit, die die Mietbedingung als intransparent nach § 307 BGB werden lassen, woraus sich eine unangemessene Benachteiligung des Vertragspartner ergebe.

Daher musste der Mieter den Schaden nicht bezahlen sondern nur die vertraglich verabredete SB. Das ist insoweit nachvollziehbar und nicht vergleichbar mit den Vertragsbedingungen anderer Autovermieter.

Landgericht Frankfurt/Main vom 04.08.2021, Az. 2-13 O 333/20