Autovermietungen sind geöffnet

Es ist herausfordernd für die Branche, dem Staccato von Gesetzes- und Verordnungsänderungen auf Bund- und Länderebene zu folgen. Zudem sind Auslegungen durch Behörden uneinheitlich. Bayern sah in der Bundesnotbremse den Anlass, Möglichkeiten der Ladenöffnung zu beschneiden. Doch gibt die Bundesnotbremse das gar nicht her. Nach dem Versuch, die Stationen für den Kundenverkehr zu schließen, ist die Ladenöffnung auch in Bayern nun wieder erlaubt.

Ein vollständiger und flächendeckender Überblick ist nicht zwar nicht möglich, doch lässt sich die aktuelle Situation mit 99-prozentiger Sicherheit so beschreiben:

1. Autovermietung ist deutschlandweit möglich. Reservierungen sollten telefonisch oder online erfolgen, ggf. - wenn in der Vergangenheit bereits erprobt - auch per Messenger-Dienst.

2. Unabhängig von der Inzidenz erlauben die Länderverordnungen grundsätzlich die Nutzung der Stationen zur Vermietung der Fahrzeuge. Anhängig von der Höhe der Inzidenz ist nur Click&Meet (mit Termin, Station normal geöffnet, Kundendaten, Beschränkung Kundenanzahl pro qm, Hygieneregeln, ...) bzw. Click&Collect (terminiert, nur Fahrzeugübergabe/-rücknahme, ...) erlaubt.

3. Die Bundesnotbremse (ab Inzidenz 100) verweist in ihrer Begründung darauf, dass Dienstleistungen mit Schließungsregelungen nicht betroffen sind. Für höhere Inzidenzen sieht das Gesetz keine weiter verschärfenden Regelungen vor. Dazu sind die Länder-Verordnungen gedacht.

Benötigen Sie einen Mietwagen, nehmen Sie Kontakt zu Ihrem Vermieter auf. Sie werden Ihr Fahrzeug erhalten und mit einer der drei Optionen

- die Station steht Ihnen zu einem abgestimmten Termin offen, ggf. benötigen Sie dazu einen aktuellen Schnelltest oder können diesen dort erhalten
- Sie können dort ein vorbestelltes Fahrzeug erhalten, ohne dass Sie die Station betreten müssen (Click&Collect)
- Ihnen wird nach Absprache (vor allem von servicestarken mittelständischen Unternehmen) ihr Fahrzeug zu Ihrem Wunschort zugestellt

bestmöglich bedient.