Autovermietungen sind geöffnet

Es ist herausfordernd für die Branche, dem Staccato von Gesetzes- und Verordnungsänderungen auf Bund- und Länderebene zu folgen. Zudem sind Auslegungen durch Behörden uneinheitlich. Bayern sah in der Bundesnotbremse den Anlass, Möglichkeiten der Ladenöffnung zu beschneiden. Doch gibt die Bundesnotbremse das gar nicht her. Nach dem Versuch, die Stationen für den Kundenverkehr zu schließen, ist die Ladenöffnung auch in Bayern nun wieder erlaubt.

Ein vollständiger und flächendeckender Überblick ist nicht zwar nicht möglich, doch lässt sich die aktuelle Situation mit 99-prozentiger Sicherheit so beschreiben:

1. Autovermietung ist deutschlandweit möglich. Reservierungen sollten telefonisch oder online erfolgen, ggf. - wenn in der Vergangenheit bereits erprobt - auch per Messenger-Dienst.

2. Unabhängig von der Inzidenz erlauben die Länderverordnungen grundsätzlich die Nutzung der Stationen zur Vermietung der Fahrzeuge. Anhängig von der Höhe der Inzidenz ist nur Click&Meet (mit Termin, Station normal geöffnet, Kundendaten, Beschränkung Kundenanzahl pro qm, Hygieneregeln, ...) bzw. Click&Collect (terminiert, nur Fahrzeugübergabe/-rücknahme, ...) erlaubt.

3. Die Bundesnotbremse (ab Inzidenz 100) verweist in ihrer Begründung darauf, dass Dienstleistungen mit Schließungsregelungen nicht betroffen sind. Für höhere Inzidenzen sieht das Gesetz keine weiter verschärfenden Regelungen vor. Dazu sind die Länder-Verordnungen gedacht.

Benötigen Sie einen Mietwagen, nehmen Sie Kontakt zu Ihrem Vermieter auf. Sie werden Ihr Fahrzeug erhalten und mit einer der drei Optionen

- die Station steht Ihnen zu einem abgestimmten Termin offen, ggf. benötigen Sie dazu einen aktuellen Schnelltest oder können diesen dort erhalten
- Sie können dort ein vorbestelltes Fahrzeug erhalten, ohne dass Sie die Station betreten müssen (Click&Collect)
- Ihnen wird nach Absprache (vor allem von servicestarken mittelständischen Unternehmen) ihr Fahrzeug zu Ihrem Wunschort zugestellt

bestmöglich bedient.

Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V.

Wir stellen uns vor.

Der Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. (BAV) wurde am 05. April 1954 gegründet. Er ist eine Interessenvertretung von Unternehmen, die Pkw, Anhänger, Transporter und Lkw vermieten. Der BAV repräsentiert ca. zwei Drittel des Gesamtmarktes der Autovermietung. Er steht den Mitgliedern für alle branchenrelevanten Aufgaben zur Verfügung.

Alles Wissenswerte haben wir für Sie in einer Verbandsbroschüre aufbereitet. Bitte schauen Sie hinein. Sie erfahren wer wir sind und welche Aufgaben der BAV für die Branche der Autovermietung übernommen hat. Sie sehen, wie erfolgreich wir dabei bisher gewesen sind und warum es sich lohnt, unserer Interessengemeinschaft beizutreten und in Zukunft mit uns zusammenzuarbeiten.

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BAV - Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e. V.
Hohenzollerndamm 123
14199 Berlin
Tel.  030 - 25 89 89-45
Fax: 030 - 25 89 89-99

 

Urteilsdatenbank des BAV

Der BAV bietet den Zugriff auf eine Datenbank für Gerichtsurteile und Fachartikel bzgl. Mietwagen an.

Meinung der Nutzer (10.08.2022):
„Die Datenbank des BAV ist für die Mitglieder von großem Nutzen. Hier kann sich der Autovermieter oder sein Anwalt jederzeit über den aktuellen Stand der lokalen Rechtsprechung informieren. Von unschätzbarem Wert ist die Datenbank für die überregionale bundesweite Rechtsprechung. Wenn ein Autovermieter nicht lokal Klagen kann, sondern am entfernten Unfallort oder am Sitz der Versicherung klagen muss, bietet die Datenbank wichtige Informationen über die dortige Rechtsprechung und insbesondere die möglichen Erfolgsaussichten einer Klage fern der Heimat.“

In der Datenbank sind - zumeist im Format PDF - enthalten:
- alle wichtigen BGH-Urteile der letzten Jahre
- alle wichtigen und uns bekannten Urteile der Oberlandesgerichte und der Landgerichte seit 2008
- jeweils mindestens ein Urteil einer Abteilung eines Amtsgerichtes seit 2008, soweit bekannt und von Bedeutung
- alle aktuellen uns bekannten Urteile seit Mitte 2010

Mitte 2022 befinden sich ca. 6.600 Dokumente in der Datenbank. Für ...

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