Grundrechte und Impfung

Derzeit entspinnt sich eine unverständliche Diskussion um die Frage, ob Geimpfte mehr Freiheiten haben dürfen als Nichtgeimpfte. Das läuft unter der Vorgangsbezeichnung "Freiheiten zurückgeben". Schon das ist falsch. Man muss einem Geimpften keine Rechte zurückgeben. Die Rechte, um die es geht, sind verfassungsrechtlich normiert und die hat man, unabhängig von Person, Geschlecht, Religion usw., im Normalfall von selbst.

Die Sache funktioniert lediglich anders herum. Mit einer hinlänglichen Begründung wie einer Pandemielage kann einem ein solches Recht - zum Beispiel sich im Freien aufzuhalten - zeitweise genommen werden. Und das führt auch direkt zu der korrekten Anwendung: Wenn diese zeitweise vorhandene Begründung nicht mehr besteht, darf man sein Recht automatisch wieder für sich in Anspruch nehmen. Insofern muss einem Geimpften nichts zurückgegeben werden, wenn es für ihn keinen Grund einer Grundrechtseinschränkung mehr gibt.

Das allerdings ist aus wissenschaftlicher Sicht noch festzustellen, wie die Frage, ob Geimpfte (nach der 2. Impfung? Wann nach der 2. Impfung? Alle Impfstoffe gleich? ...) nicht mehr ansteckend sein können und damit die Pandemie nicht mehr befeuern und Kosten im Gesundheitssystem nicht mehr entstehen können.

Wenn die Politik bei den Geimpften vortäuscht, diese müssten auf eine förmliche Rückgabe ihrer Grundrechte warten, wird sich der Vorteil eines Rechtsstaates zeigen: Die Gerichte werden das schnell klären.

Die Bedeutung dieser Fragestellung ergibt sich auch daraus, dass jeder Bürger, der aufgrund der Impfung seine Grundrechte wieder ausüben kann, einen kleinen Baustein auf dem Weg zur Normalität darstellt. Normalität im Sinn von Nachfrage nach Konsum, Nutzung von Verkehrsmitteln, ggf. in absehbarer Zeit von Kinos und Theatern usw. Nur so kommt also alles wieder in Gang und endet die Leidenszeit für so viele, die heute von den Einschränkungen betroffen sind.