Grundrechte und Impfung

Derzeit entspinnt sich eine unverständliche Diskussion um die Frage, ob Geimpfte mehr Freiheiten haben dürfen als Nichtgeimpfte. Das läuft unter der Vorgangsbezeichnung "Freiheiten zurückgeben". Schon das ist falsch. Man muss einem Geimpften keine Rechte zurückgeben. Die Rechte, um die es geht, sind verfassungsrechtlich normiert und die hat man, unabhängig von Person, Geschlecht, Religion usw., im Normalfall von selbst.

Die Sache funktioniert lediglich anders herum. Mit einer hinlänglichen Begründung wie einer Pandemielage kann einem ein solches Recht - zum Beispiel sich im Freien aufzuhalten - zeitweise genommen werden. Und das führt auch direkt zu der korrekten Anwendung: Wenn diese zeitweise vorhandene Begründung nicht mehr besteht, darf man sein Recht automatisch wieder für sich in Anspruch nehmen. Insofern muss einem Geimpften nichts zurückgegeben werden, wenn es für ihn keinen Grund einer Grundrechtseinschränkung mehr gibt.

Das allerdings ist aus wissenschaftlicher Sicht noch festzustellen, wie die Frage, ob Geimpfte (nach der 2. Impfung? Wann nach der 2. Impfung? Alle Impfstoffe gleich? ...) nicht mehr ansteckend sein können und damit die Pandemie nicht mehr befeuern und Kosten im Gesundheitssystem nicht mehr entstehen können.

Wenn die Politik bei den Geimpften vortäuscht, diese müssten auf eine förmliche Rückgabe ihrer Grundrechte warten, wird sich der Vorteil eines Rechtsstaates zeigen: Die Gerichte werden das schnell klären.

Die Bedeutung dieser Fragestellung ergibt sich auch daraus, dass jeder Bürger, der aufgrund der Impfung seine Grundrechte wieder ausüben kann, einen kleinen Baustein auf dem Weg zur Normalität darstellt. Normalität im Sinn von Nachfrage nach Konsum, Nutzung von Verkehrsmitteln, ggf. in absehbarer Zeit von Kinos und Theatern usw. Nur so kommt also alles wieder in Gang und endet die Leidenszeit für so viele, die heute von den Einschränkungen betroffen sind.

Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V.

Wir stellen uns vor.

Der Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. (BAV) wurde am 05. April 1954 gegründet. Er ist eine Interessenvertretung von Unternehmen, die Pkw, Anhänger, Transporter und Lkw vermieten. Der BAV repräsentiert ca. zwei Drittel des Gesamtmarktes der Autovermietung. Er steht den Mitgliedern für alle branchenrelevanten Aufgaben zur Verfügung.

Alles Wissenswerte haben wir für Sie in einer Verbandsbroschüre aufbereitet. Bitte schauen Sie hinein. Sie erfahren wer wir sind und welche Aufgaben der BAV für die Branche der Autovermietung übernommen hat. Sie sehen, wie erfolgreich wir dabei bisher gewesen sind und warum es sich lohnt, unserer Interessengemeinschaft beizutreten und in Zukunft mit uns zusammenzuarbeiten.

Bitte hier klicken ...

BAV - Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e. V.
Hohenzollerndamm 123
14199 Berlin
Tel.  030 - 25 89 89-45
Fax: 030 - 25 89 89-99

 

Urteilsdatenbank des BAV

Der BAV bietet den Zugriff auf eine Datenbank für Gerichtsurteile und Fachartikel bzgl. Mietwagen an.

Meinung der Nutzer (10.08.2022):
„Die Datenbank des BAV ist für die Mitglieder von großem Nutzen. Hier kann sich der Autovermieter oder sein Anwalt jederzeit über den aktuellen Stand der lokalen Rechtsprechung informieren. Von unschätzbarem Wert ist die Datenbank für die überregionale bundesweite Rechtsprechung. Wenn ein Autovermieter nicht lokal Klagen kann, sondern am entfernten Unfallort oder am Sitz der Versicherung klagen muss, bietet die Datenbank wichtige Informationen über die dortige Rechtsprechung und insbesondere die möglichen Erfolgsaussichten einer Klage fern der Heimat.“

In der Datenbank sind - zumeist im Format PDF - enthalten:
- alle wichtigen BGH-Urteile der letzten Jahre
- alle wichtigen und uns bekannten Urteile der Oberlandesgerichte und der Landgerichte seit 2008
- jeweils mindestens ein Urteil einer Abteilung eines Amtsgerichtes seit 2008, soweit bekannt und von Bedeutung
- alle aktuellen uns bekannten Urteile seit Mitte 2010

Mitte 2022 befinden sich ca. 6.600 Dokumente in der Datenbank. Für ...

weiterlesen...
nach oben