Testen nicht erst in den Unternehmen

Der Deutsche Gewerkschaftsbund fordert von der Bundesregierung lautstark eine gesetzliche Verpflichtung der Arbeitgeber. DGB-Chef Hofmann: "Arbeitgeber weigern sich immer noch, ihrer Verantwortung gerecht zu werden." Testangebote müssten verpflichtend werden und die Kosten von den Arbeitgebern getragen werden.

Diese Auffassung ist falsch und nicht zielführend.

Niemand bezweifelt, dass es in der jetzigen Situation - neben einem hohen Impftempo - vor allem darauf ankommt, möglichst viel zu testen. Doch ist das Testen in Betrieben nicht sinnvoll. Ob jemand positiv ist, sollte bereits vor dem Besuch der Arbeitsstelle festgestellt werden. So wie sich die Kinder in den Schulen selbst testen, sollten das ihre Eltern auch und zu Hause tun. Denn wenn die Tests erst beim Arbeitgeber stattfinden, dann ist das zu spät. Bekommt ein Arbeitnehmer ein positives Testergebnis angezeigt, hat er in diesem Augenblick bei seinem Arbeitgeber nichts verloren. Ein positiver Test, der sich später als Corona-Fall bestätigt, würde zur Schließung der Firma oder der Abteilung führen. Das gilt es zu vermeiden. Es gilt, den Fortgang der betrieblichen Tätigkeit zu schützen. Für viele Unternehmen geht es in der jetzigen angespannten wirtschaftlichen Situation in dieser Frage schlicht um das Überleben.

Bei Stückkosten von 5 bis 10 Euro pro Test und organisatorischem und zeitlichem Aufwand lässt sich leicht hochrechnen, dass es konservativ gerechnet um wöchentliche Kosten von einer halben Milliarde Euro für ca. 30 Millionen Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft geht. Diese Kosten der Wirtschaft aufzudrücken ist in der jetzigen Situation schlicht nicht möglich.

Daher ist zu fordern, dass Bürger die vielen notwendigen Tests in Eigenverantwortung vornehmen und die Bundesregierung und die Bundesländer haben zu entscheiden, ob sich der Staat an den Kosten der Test beteiligt oder diese durch kostenlose Ausgabe zum Beispiel in Apotheken ganz übernimmt.

Unabhängig davon gibt es bereits viele Unternehmen, die aus organisatorischen Gründen freiwillig Teststrategien für ihre Beschäftigen umgesetzt haben und deren Kosten tragen. Zum Beispiel wenn die Mitarbeiter Kontakt zu anderen Mitarbeitern oder zu Kunden haben, kann es wichtig und richtig sein, auch im Unternehmen zu testen. Doch darf das nicht zu einer Verpflichtung für alle Unternehmen und alle Mitarbeiter führen.

 

 

Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V.

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Der Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. (BAV) wurde am 05. April 1954 gegründet. Er ist eine Interessenvertretung von Unternehmen, die Pkw, Anhänger, Transporter und Lkw vermieten. Der BAV repräsentiert ca. zwei Drittel des Gesamtmarktes der Autovermietung. Er steht den Mitgliedern für alle branchenrelevanten Aufgaben zur Verfügung.

Alles Wissenswerte haben wir für Sie in einer Verbandsbroschüre aufbereitet. Bitte schauen Sie hinein. Sie erfahren wer wir sind und welche Aufgaben der BAV für die Branche der Autovermietung übernommen hat. Sie sehen, wie erfolgreich wir dabei bisher gewesen sind und warum es sich lohnt, unserer Interessengemeinschaft beizutreten und in Zukunft mit uns zusammenzuarbeiten.

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Urteilsdatenbank des BAV

Der BAV bietet den Zugriff auf eine Datenbank für Gerichtsurteile und Fachartikel bzgl. Mietwagen an.

Meinung der Nutzer (10.08.2022):
„Die Datenbank des BAV ist für die Mitglieder von großem Nutzen. Hier kann sich der Autovermieter oder sein Anwalt jederzeit über den aktuellen Stand der lokalen Rechtsprechung informieren. Von unschätzbarem Wert ist die Datenbank für die überregionale bundesweite Rechtsprechung. Wenn ein Autovermieter nicht lokal Klagen kann, sondern am entfernten Unfallort oder am Sitz der Versicherung klagen muss, bietet die Datenbank wichtige Informationen über die dortige Rechtsprechung und insbesondere die möglichen Erfolgsaussichten einer Klage fern der Heimat.“

In der Datenbank sind - zumeist im Format PDF - enthalten:
- alle wichtigen BGH-Urteile der letzten Jahre
- alle wichtigen und uns bekannten Urteile der Oberlandesgerichte und der Landgerichte seit 2008
- jeweils mindestens ein Urteil einer Abteilung eines Amtsgerichtes seit 2008, soweit bekannt und von Bedeutung
- alle aktuellen uns bekannten Urteile seit Mitte 2010

Mitte 2022 befinden sich ca. 6.600 Dokumente in der Datenbank. Für ...

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