Ruhetage an Ostern: BAV begrüßt Rücknahme

Die soeben von der Bundeskanzlerin verkündete Rücknahme der Ruhetags-Regelung für den 01. und den 03. April durch die Bundesregierung wird von den Autovermietern sehr begrüßt.

Wie in anderen Branchen auch entstanden durch diesen Versuch der Lockdown-Verschärfung viele Unklarheiten und ein erheblicher Abwicklungsaufwand vor allem aufgrund der Kürze der Zeit und dem Eingriff in bereits bestehenden Abläufe.

Viele Kunden waren und sind verunsichert und wollten in den letzten 24 Stunden bestehende Reservierungen zurücknehmen. Aufgrund der mangelnden Klarheit der Formulierung der Beschlüsse vom 23. März konnten die Unternehmen ihren Kunden keine konkreten Antworten geben und die Vermietung der Fahrzeuge war nur noch sehr eingeschränkt möglich.

Letztlich wird einer Branche, die keinen Gegenstand verkauft, sondern ein kurzzeitiges Nutzungsrecht an einem mobilen Gut anbietet, ein erheblicher Schaden verbleiben. Denn nicht alle in den letzten Stunden hingenommenen Stornierungen und unterbliebenen Reservierungen werden auszugleichen sein. Herumstehende Fahrzeuge kosten Geld, der Umsatz fehlt.

Die Unternehmen weisen nochmals auf ihre Anstrengungen der Reinigung und Desinfektion ihrer Fahrzeuge hin sowie auf den Vorteil, zur Minimierung des Ansteckungsrisikos mit einem Mietfahrzeug zu reisen.