Autovermietung ist weiterhin systemrelevant

Der Bundesverband der Autovermieter weist im Zusammenhang mit aktuellen Diskussionen um einen Mega-Lockdown darauf hin, dass die Vermietung von Kraftfahrzeugen auch dann systemrelevant bliebt, wenn Vorgänge in Wirtschaft und Gesellschaft soweit möglich zum Erliegen kommen sollen.

Die Autovermietung ist ein bedeutender und unverzichtbarer Teil von Verkehrsströmen zur Bewegung von Personen und Gütern und damit von kritischen Dienstleistungen.

Hier einige Beispiele:

•    Private und gewerbliche Umzüge
•    Unerlässliche Warenlieferungen zum Beispiel von Impfstoffen
•    Logistik zur Einrichtung und zum Unterhalt von Impfzentren
•    Logistik im Lebensmittelgroß- und Einzelhandel
•    Entsorgungslogistik
•    Ausufernder Post- und Paketversand
•    Individuelle Mobilität von Menschen in systemrelevanten Berufen, wie im Gesundheitswesen
•    Individuelle Mobilität von Menschen zur Deckung von notwendigen Bedürfnissen, wie die Fahrt zum Arzt oder zur Apotheke, Einkaufen, Pflegebetreuung usw.

Der Verkehr lässt sich nicht auf null herunterfahren, da es um die Grundversorgung geht, die weiterhin zu gewährleisten ist. Die Politik muss im Fall einer Vorgabe neuer Einschränkungen klare Festlegungen treffen. Dazu gehört eine Positiv-Liste für offene Wirtschaftszweige. Die Autovermietung gehört auf diese Liste. Die Autovermieter haben sich mit weitreichenden Hygienekonzepten auf die Herausforderungen eingestellt. Kontaktbeschränkungen gelten auch in Mietwagen, weshalb es keiner weiteren gesetzlichen Vorgaben für diesen Bereich bedarf.