Autovermietung ist weiterhin systemrelevant

Der Bundesverband der Autovermieter weist im Zusammenhang mit aktuellen Diskussionen um einen Mega-Lockdown darauf hin, dass die Vermietung von Kraftfahrzeugen auch dann systemrelevant bliebt, wenn Vorgänge in Wirtschaft und Gesellschaft soweit möglich zum Erliegen kommen sollen.

Die Autovermietung ist ein bedeutender und unverzichtbarer Teil von Verkehrsströmen zur Bewegung von Personen und Gütern und damit von kritischen Dienstleistungen.

Hier einige Beispiele:

•    Private und gewerbliche Umzüge
•    Unerlässliche Warenlieferungen zum Beispiel von Impfstoffen
•    Logistik zur Einrichtung und zum Unterhalt von Impfzentren
•    Logistik im Lebensmittelgroß- und Einzelhandel
•    Entsorgungslogistik
•    Ausufernder Post- und Paketversand
•    Individuelle Mobilität von Menschen in systemrelevanten Berufen, wie im Gesundheitswesen
•    Individuelle Mobilität von Menschen zur Deckung von notwendigen Bedürfnissen, wie die Fahrt zum Arzt oder zur Apotheke, Einkaufen, Pflegebetreuung usw.

Der Verkehr lässt sich nicht auf null herunterfahren, da es um die Grundversorgung geht, die weiterhin zu gewährleisten ist. Die Politik muss im Fall einer Vorgabe neuer Einschränkungen klare Festlegungen treffen. Dazu gehört eine Positiv-Liste für offene Wirtschaftszweige. Die Autovermietung gehört auf diese Liste. Die Autovermieter haben sich mit weitreichenden Hygienekonzepten auf die Herausforderungen eingestellt. Kontaktbeschränkungen gelten auch in Mietwagen, weshalb es keiner weiteren gesetzlichen Vorgaben für diesen Bereich bedarf.

Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V.

Wir stellen uns vor.

Der Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. (BAV) wurde am 05. April 1954 gegründet. Er ist eine Interessenvertretung von Unternehmen, die Pkw, Anhänger, Transporter und Lkw vermieten. Der BAV repräsentiert ca. zwei Drittel des Gesamtmarktes der Autovermietung. Er steht den Mitgliedern für alle branchenrelevanten Aufgaben zur Verfügung.

Alles Wissenswerte haben wir für Sie in einer Verbandsbroschüre aufbereitet. Bitte schauen Sie hinein. Sie erfahren wer wir sind und welche Aufgaben der BAV für die Branche der Autovermietung übernommen hat. Sie sehen, wie erfolgreich wir dabei bisher gewesen sind und warum es sich lohnt, unserer Interessengemeinschaft beizutreten und in Zukunft mit uns zusammenzuarbeiten.

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BAV - Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e. V.
Hohenzollerndamm 123
14199 Berlin
Tel.  030 - 25 89 89-45
Fax: 030 - 25 89 89-99

 

Urteilsdatenbank des BAV

Der BAV bietet den Zugriff auf eine Datenbank für Gerichtsurteile und Fachartikel bzgl. Mietwagen an.

Meinung der Nutzer (10.08.2022):
„Die Datenbank des BAV ist für die Mitglieder von großem Nutzen. Hier kann sich der Autovermieter oder sein Anwalt jederzeit über den aktuellen Stand der lokalen Rechtsprechung informieren. Von unschätzbarem Wert ist die Datenbank für die überregionale bundesweite Rechtsprechung. Wenn ein Autovermieter nicht lokal Klagen kann, sondern am entfernten Unfallort oder am Sitz der Versicherung klagen muss, bietet die Datenbank wichtige Informationen über die dortige Rechtsprechung und insbesondere die möglichen Erfolgsaussichten einer Klage fern der Heimat.“

In der Datenbank sind - zumeist im Format PDF - enthalten:
- alle wichtigen BGH-Urteile der letzten Jahre
- alle wichtigen und uns bekannten Urteile der Oberlandesgerichte und der Landgerichte seit 2008
- jeweils mindestens ein Urteil einer Abteilung eines Amtsgerichtes seit 2008, soweit bekannt und von Bedeutung
- alle aktuellen uns bekannten Urteile seit Mitte 2010

Mitte 2022 befinden sich ca. 6.600 Dokumente in der Datenbank. Für ...

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