Neuerlicher Corona-Lockdown fatal

Die deutschen Autovermieter sind mit erheblichen Verlusten durch die bisherige Corona-Krise betroffen. Das sind Geschäftsaufgaben, Unternehmens-Verkleinerungen, extreme Umsatzverluste bei laufenden Kosten, Flottenreduzierungen usw., von Gewinnen im unternehmerischen Sinn kann kaum einer sprechen.

Und nun wird es ganz eng, sollten heute wieder weitreichende Einschränkungen des öffentlichen Lebens beschlossen werden. Die Maßnahmen, die im Augenblick im Gespräch sind, wären für die Branche fatal. Gerade erst keimte die Hoffnung auf, dass sich die Situation ein wenig normalisiert. Die Flotte wurde wieder etwas vergrößert, weil auch die Nachfrage wieder da war. Viele Unternehmen wollten die wirtschaftlich schwierige Zeit mit steigendem Umsatz hinter sich lassen, um das Jahr 2020 abzuhaken und in 2021 möglichst zur Normalität zurück zu kehren.

Ein erneuter Lockdown, wenn auch als Teil-Lockdown bezeichnet, wird die Hoffnungen der Autovermieter in Bezug auf eine langanhaltende Erholungsphase jäh begraben und die Aussichten für viele Betriebe extrem verschlechtern.

Solche flächendeckenden Maßnahmen sind abzulehnen. Statt dessen sollten die bereits beschlossenen Maßnahmen richtig umgesetzt werden. Solange in der Öffentlichkeit und im Privatbereich vor allem junge Leute Partys ohne Beachtung der aufgestellten Regeln feiern können und die Menschen es in Supermärkten und im ÖPNV als "Kann-Bestimmungen" auslegen, ohne dass nennenswert kontrolliert und sanktioniert wird, braucht es keine neuen Maßnahmen. Denn diese wäre geeignet, einen großen Teil der Unternehmen direkt in die Pleite zu schicken.

Lässt sich die Lage nicht mehr stabilisieren, geht die Bitte an die Politik: Aktuelle Maßnahmen der Eindämmung der Pandemie sollten eher hart und kurz sein, als sich über Wochen und Monate hinzuziehen. Zudem sollten sie lokal angewendet werden und nicht flächendeckend.

Aber auch dann: Vielen Betrieben können dann nur noch erhebliche Unterstützungsprogramme helfen, darunter auch Zuschüsse, die nicht kreditiert sind. Wir fordern daher im Fall eines heute beschlossenen (Teil-)Lockdowns für die vielen vor allem mittelständischen Betriebe der Mobilitätsindustrie konkrete staatliche Hilfen, um die kommenden Monate zu überstehen.

 

Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V.

Wir stellen uns vor.

Der Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. (BAV) wurde am 05. April 1954 gegründet. Er ist eine Interessenvertretung von Unternehmen, die Pkw, Anhänger, Transporter und Lkw vermieten. Der BAV repräsentiert ca. zwei Drittel des Gesamtmarktes der Autovermietung. Er steht den Mitgliedern für alle branchenrelevanten Aufgaben zur Verfügung.

Alles Wissenswerte haben wir für Sie in einer Verbandsbroschüre aufbereitet. Bitte schauen Sie hinein. Sie erfahren wer wir sind und welche Aufgaben der BAV für die Branche der Autovermietung übernommen hat. Sie sehen, wie erfolgreich wir dabei bisher gewesen sind und warum es sich lohnt, unserer Interessengemeinschaft beizutreten und in Zukunft mit uns zusammenzuarbeiten.

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BAV - Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e. V.
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Tel.  030 - 25 89 89-45
Fax: 030 - 25 89 89-99

 

Urteilsdatenbank des BAV

Der BAV bietet den Zugriff auf eine Datenbank für Gerichtsurteile und Fachartikel bzgl. Mietwagen an.

Meinung der Nutzer (10.08.2022):
„Die Datenbank des BAV ist für die Mitglieder von großem Nutzen. Hier kann sich der Autovermieter oder sein Anwalt jederzeit über den aktuellen Stand der lokalen Rechtsprechung informieren. Von unschätzbarem Wert ist die Datenbank für die überregionale bundesweite Rechtsprechung. Wenn ein Autovermieter nicht lokal Klagen kann, sondern am entfernten Unfallort oder am Sitz der Versicherung klagen muss, bietet die Datenbank wichtige Informationen über die dortige Rechtsprechung und insbesondere die möglichen Erfolgsaussichten einer Klage fern der Heimat.“

In der Datenbank sind - zumeist im Format PDF - enthalten:
- alle wichtigen BGH-Urteile der letzten Jahre
- alle wichtigen und uns bekannten Urteile der Oberlandesgerichte und der Landgerichte seit 2008
- jeweils mindestens ein Urteil einer Abteilung eines Amtsgerichtes seit 2008, soweit bekannt und von Bedeutung
- alle aktuellen uns bekannten Urteile seit Mitte 2010

Mitte 2022 befinden sich ca. 6.600 Dokumente in der Datenbank. Für ...

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